Durchsuchungsmaßnahme im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

Durchsuchungsmaßnahme im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat heute aufgrund einer Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts Stuttgart im Innenministerium in Stuttgart Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt und Beweismittel sichergestellt.

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