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Durchsuchungen bei Ex-Prinz Andrew waren rechtswidrig – Ermittlungen gehen trotzdem weiter

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Eine juristische Niederlage für die britische Polizei im Fall Andrew Mountbatten-Windsor: Der High Court hat festgestellt, dass die Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnsitze des früheren Prinzen auf einer unzutreffenden Rechtsgrundlage beruhten. Dennoch darf die Polizei die beschlagnahmten Gegenstände vorerst behalten. Auch die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Bruder von König Charles III. werden fortgesetzt.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Andrew Mountbatten-Windsor hat ein britisches Gericht eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Die Thames Valley Police musste einräumen, dass die richterlichen Beschlüsse, auf deren Grundlage im Februar die Wohnsitze des früheren Prinzen durchsucht wurden, rechtlich fehlerhaft waren.

Der High Court bestätigte am Donnerstag, dass sich Andrew und die Polizei auf die Aufhebung der entsprechenden Durchsuchungsbeschlüsse verständigt haben.

Für den früheren Prinzen bedeutet dies einen juristischen Teilerfolg. Eine Einstellung der Ermittlungen ist damit allerdings ausdrücklich nicht verbunden.

Festnahme im Februar wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch

Andrew Mountbatten-Windsor war am 19. Februar 2026 von der Polizei festgenommen worden. Gegen ihn besteht der Verdacht des Fehlverhaltens in einem öffentlichen Amt.

Hintergrund sind Unterlagen des amerikanischen Justizministeriums, die Fragen zu Andrews früheren Kontakten mit dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein aufgeworfen haben.

Aus den veröffentlichten Dokumenten ergeben sich nach Darstellung der Ermittlungsbehörden Anhaltspunkte dafür, dass Andrew während seiner Tätigkeit als britischer Handelsbeauftragter im Jahr 2010 vertrauliche Informationen an Epstein weitergegeben haben könnte.

Ob dies tatsächlich geschehen ist und ob darin eine strafbare Handlung liegt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Andrew bestreitet seit Langem jegliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit Epstein. Eine strafrechtliche Verurteilung in dem hier untersuchten Verfahren liegt nicht vor. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Gericht beanstandet die Rechtsgrundlage der Durchsuchungen

Bei den Durchsuchungen der Wohnsitze des früheren Prinzen stellten Ermittler verschiedene Dokumente und elektronische Geräte sicher.

Für diese Maßnahmen hatte die Thames Valley Police zuvor richterliche Durchsuchungsbeschlüsse beantragt.

Die Beamten hatten sich dabei auf die Abschnitte 8 und 9 des britischen Police and Criminal Evidence Act von 1984 berufen.

Das zuständige Gericht entschied zunächst, dass Beschlüsse nach Abschnitt 8 ausreichend seien, und erteilte die entsprechenden Genehmigungen.

Im anschließenden gerichtlichen Überprüfungsverfahren stellte sich jedoch heraus, dass für die betreffenden Durchsuchungen die besonderen Voraussetzungen des Abschnitts 9 hätten berücksichtigt werden müssen.

Damit waren die ursprünglich erlassenen Beschlüsse rechtlich nicht tragfähig.

Die Polizei akzeptierte diese Bewertung und stimmte ihrer Aufhebung zu.

Richter Mr Justice Hilliard bestätigte die Einigung zwischen den Beteiligten.

Warum die Polizei die beschlagnahmten Gegenstände behalten darf

Besonders bemerkenswert ist eine weitere Entscheidung des Gerichts.

Obwohl die Durchsuchungsbeschlüsse aufgehoben wurden, müssen die Ermittler die sichergestellten Dokumente und elektronischen Geräte zunächst nicht an Andrew zurückgeben.

Das Gericht stellte klar, dass die Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung nicht zwangsläufig zur sofortigen Herausgabe sämtlicher beschlagnahmter Gegenstände führt.

Entscheidend ist, ob die Polizei berechtigt wäre, die betreffenden Gegenstände auf einer anderen gesetzlichen Grundlage erneut sicherzustellen.

Wäre dies der Fall, könnte eine unmittelbare Rückgabe lediglich dazu führen, dass die Ermittler dieselben Gegenstände anschließend rechtmäßig erneut beschlagnahmen.

Nach Auffassung des Gerichts wäre ein solches Vorgehen wenig sinnvoll.

Deshalb verbleiben die sichergestellten Materialien zunächst bei der Polizei.

Eine weitere gerichtliche Anhörung ist für 2027 vorgesehen. Dort soll geklärt werden, auf welcher rechtlichen Grundlage die Ermittlungsbehörden die Gegenstände weiterhin aufbewahren und gegebenenfalls verwenden dürfen.

Damit ist insbesondere die Frage des künftigen Umgangs mit den sichergestellten Beweismitteln noch nicht abschließend entschieden.

Polizei räumt Fehler ein, verteidigt aber ihre Ermittlungsarbeit

Die Thames Valley Police hat die rechtliche Bewertung der ursprünglichen Durchsuchungsbeschlüsse akzeptiert.

Gleichzeitig betont die Behörde, dass sie dem zuständigen Gericht bei der Beantragung der Maßnahmen die erforderlichen Informationen und Unterlagen vorgelegt habe.

Nach ihrer Darstellung lag der entscheidende Fehler in der rechtlichen Grundlage, auf der das Gericht die Genehmigungen erteilte.

Die Polizei sieht darin deshalb keine Feststellung, dass die gesamte Ermittlungsarbeit unzulässig gewesen sei.

Auch die Entscheidung über die aufgehobenen Durchsuchungsbeschlüsse bedeute nicht, dass der zugrunde liegende Tatverdacht ausgeräumt sei.

Die Behörde erklärte ausdrücklich, dass die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Fehlverhalten in einem öffentlichen Amt fortgesetzt würden.

Dabei sollen weiterhin sämtliche sachlich gebotenen Ermittlungsansätze geprüft werden.

Juristischer Erfolg bedeutet keinen Freispruch

Die Entscheidung des High Court verdeutlicht einen wichtigen Unterschied zwischen der Rechtmäßigkeit polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen und der strafrechtlichen Bewertung eines Tatvorwurfs.

Ein Durchsuchungsbeschluss muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Werden diese nicht eingehalten, kann er gerichtlich aufgehoben werden.

Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass der Verdacht gegen die betroffene Person unbegründet ist.

Ebenso wenig lässt sich allein aus einer unzulässigen Durchsuchung ableiten, dass die gesamte Ermittlung eingestellt werden müsste.

Im Fall Andrew Mountbatten-Windsor hat das Gericht diese Trennung ausdrücklich hervorgehoben.

Für den früheren Prinzen ist die Aufhebung der Durchsuchungsbeschlüsse zwar ein Erfolg in seinem Vorgehen gegen die Polizei. Die eigentlichen strafrechtlichen Vorwürfe bleiben davon zunächst unberührt.

Ob die Ermittlungen später zu einer Anklage führen oder ohne eine solche abgeschlossen werden, ist weiterhin offen.

Epstein-Verbindungen bleiben Gegenstand der Untersuchungen

Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit der langjährigen Bekanntschaft zwischen Andrew Mountbatten-Windsor und Jeffrey Epstein.

Der amerikanische Finanzier war wegen Sexualstraftaten verurteilt worden und starb 2019 während seiner Untersuchungshaft in New York.

Die später veröffentlichten Dokumente über sein internationales Kontaktnetzwerk haben zahlreiche Fragen zu den Beziehungen prominenter Persönlichkeiten zu Epstein aufgeworfen.

Im aktuellen britischen Ermittlungsverfahren geht es jedoch um einen konkreten anderen Aspekt: den Verdacht, dass Andrew während seiner früheren öffentlichen Funktion vertrauliche Informationen weitergegeben haben könnte.

Die bloße Bekanntschaft mit Epstein ist nicht mit dem Nachweis einer Straftat gleichzusetzen.

Auch die veröffentlichten Dokumente müssen hinsichtlich ihres jeweiligen Inhalts, ihrer Aussagekraft und ihres Zusammenhangs bewertet werden.

Eine abschließende strafrechtliche Feststellung ist bislang nicht erfolgt.

Das Verfahren könnte noch länger dauern

Mit der Entscheidung des High Court ist der Rechtsstreit über die Durchsuchungen noch nicht vollständig abgeschlossen.

Die sichergestellten Materialien bleiben vorerst in polizeilichem Gewahrsam. Über deren weitere rechtliche Behandlung soll in einem späteren Verfahren entschieden werden.

Parallel dazu laufen die Ermittlungen gegen Andrew Mountbatten-Windsor weiter.

Für die britischen Ermittlungsbehörden bedeutet die Entscheidung, dass sie die gesetzlichen Grundlagen ihrer Maßnahmen besonders sorgfältig beachten müssen.

Für Andrew bleibt die Situation trotz seines juristischen Teilerfolgs belastend, da der strafrechtliche Verdacht weiterhin geprüft wird.

Welche Erkenntnisse die Ermittlungen bislang erbracht haben und welche Bedeutung den beschlagnahmten Unterlagen zukommt, ist öffentlich nicht abschließend bekannt.

Fazit: Ein Erfolg für Andrew, aber keine Entlastung vom Tatverdacht

Die Aufhebung der Durchsuchungsbeschlüsse ist ein bedeutender verfahrensrechtlicher Erfolg für Andrew Mountbatten-Windsor.

Das Gericht hat bestätigt, dass die damaligen Genehmigungen auf einer unzutreffenden gesetzlichen Grundlage beruhten.

Zugleich hat es deutlich gemacht, dass dieser Fehler weder die gesamte Untersuchung rechtswidrig macht noch automatisch die Rückgabe aller sichergestellten Gegenstände erforderlich werden lässt.

Die Polizei darf die Materialien vorerst behalten, während über die weitere rechtliche Behandlung entschieden wird.

Für die strafrechtliche Bewertung des Falls ist damit noch nichts entschieden.

Der entscheidende Unterschied lautet: Eine rechtswidrige Durchsuchung ist kein Beweis für die Unschuld des Betroffenen – ebenso wenig wie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ein Beweis für seine Schuld ist.

Ob sich der Verdacht gegen Andrew Mountbatten-Windsor bestätigt, werden die weiteren Ermittlungen und gegebenenfalls eine spätere gerichtliche Entscheidung zeigen.

Bis dahin gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.

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