Allgemeines

Drogengeld?

Teilen

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Deutsche Cannabis AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 4. Oktober 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Deutsche Cannabis AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Deutsche Cannabis AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

Die Gesellschaft hat am 1. November 2018 Beschwerde gegen die Ordnungsgeldentscheidung eingelegt.

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Deutsche Cannabis AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 4. Oktober 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Deutsche Cannabis AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Deutsche Cannabis AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

Die Gesellschaft hat am 2. November 2018 Beschwerde gegen die Ordnungsgeldentscheidung eingelegt.

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Deutsche Cannabis AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 4. Oktober 2018 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zulasten der Deutsche Cannabis AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Deutsche Cannabis AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

Die Gesellschaft hat am 2. November 2018 Beschwerde gegen die Ordnungsgeldentscheidung eingelegt.

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Deutsche Cannabis AG

Datum: 12.12.2018

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 4. Oktober 2018 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zulasten der Deutsche Cannabis AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Deutsche Cannabis AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2014 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

Die Gesellschaft hat am 2. November 2018 Beschwerde gegen die Ordnungsgeldentscheidung eingelegt.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Olympia 2026: Endlich Spiele in Rosa und Hellblau!

Die XXV. Olympischen Winterspiele stehen kurz bevor, und das IOC feiert sich...

Allgemeines

Tirendo Deutschland GmbH – Der Online-Reifenhändler, bei dem oft nur der Frust rollt

1) Analyse der Kommentare aus Kundensicht Aus all diesen Bewertungen lassen sich...

Allgemeines

Bundesmarine in Seenot: Sabotage im Hamburger Hafen!

Im Hamburger Hafen haben zwei ganz besondere „Schiffsbastler“ für Aufsehen gesorgt: Ein...

Allgemeines

Arttrade GmbH unsere Bilanzanalyse aus Anlegersicht

1. Vermögens- und Finanzlage Aktiva: Anlagevermögen: 5.210 € (Vorjahr: 7.703 €) Kommentar: Sehr geringes...