DE000A3H3H73 / A3H3H7
DR Deutsche Rücklagen GmbHFrankfurt am MainEinladung zur Gläubigerversammlung nach § 9 SchVGfür die Gläubiger der DR Rücklagen Anleihe 2026 – WKN/ISIN: A3H3H7 / DE000A3H3H7 Emittent: DR Deutsche Rücklagen GmbH Bei der DR Deutsche Rücklagen GmbH kam es zu nicht zu erwartenden und übermäßig hohen Kündigungen von gezeichneten Anteilsscheinen. Zudem kam es bei bereits fälligen ausgegebenen Darlehen zu Zahlungsverzögerungen von Gläubigern der Emittentin. Dies führte zu Verzögerungen bei der Zinszahlung. Daher droht – sofern nicht eine entsprechende Veränderung der Anleihebedingungen vorgenommen wird – die Insolvenz der Gesellschaft. Wir laden Sie daher hiermit zur Gläubigerversammlung gemäß § 9 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (SchVG) ein. Diese wird am Datum: Donnerstag, den 13. Februar 2025 Uhrzeit: 09:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft: Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main stattfinden. Bitte melden sie sich bis spätestens 3 Tage vor dem Versammlungstermin (10.02.2025) schriftlich an und fügen Sie Ihrer Anmeldung eine Bestätigung der depotführenden Bank mit Sperrvermerk, der bis zum 13. Februar 2025, 24:00 h gilt, bei, welcher die Anzahl der von Ihnen gehaltenen Stücke bestätigt. Ein Muster dieses Nachweises erhalten Sie auf Anfrage von der Emittentin. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Anmeldung mit dem genannten Nachweis an: DR DEUTSCHE RÜCKLAGEN GmbH Oder per E-Mail an: c.fischer@deutsche-ruecklagen.de Bitte bringen Sie den o.g. Nachweis zur Versammlung mit. Nur angemeldete Gläubiger mit entsprechendem Nachweis können an der Versammlung teilnehmen. Tagesordnungspunkte:
Hinweis auf eine zweite Gläubigerversammlung bei Beschlussunfähigkeit: Falls die Gläubigerversammlung beschlussunfähig sein sollte, wird bereits jetzt vorsorglich eine zweite Gläubigerversammlung einberufen: Datum: Donnerstag, den 13. Februar 2025 Uhrzeit: 09:30 Uhr am Sitz der Gesellschaft: Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main Die Tagesordnung der zweiten Gläubigerversammlung entspricht der oben genannten Tagesordnung. Teilnahmebedingungen: Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Anleihegläubiger berechtigt, die ihre Berechtigung durch Vorlage einer Bestätigung der depotführenden Bank mit Sperrvermerk, der bis zum 13. Februar 2025, 24:00 h gilt, welcher die Anzahl der von Ihnen gehaltenen Stücke bestätigt, nachweisen und sich rechtzeitig angemeldet haben. Wichtige Hinweise:
Zu Tagesordnungspunkt 4 schlägt die Geschäftsführung der Gesellschaft folgende Beschlüsse vor:
Gerne können Sie gem. dem SchVG mit dem Nachweis, dass Sie 5% oder mehr Anteile an der Schuldverschreibung innehaben, Anträge auf Neuaufnahme von zusätzlichen Tagesordnungspunkten stellen. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Fischer |
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