Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen Dieselverfahren vor dem OLG Saarbrücken
Verbraucherschutzinformationen

Dieselverfahren vor dem OLG Saarbrücken

ResoneTIC / Pixabay
Teilen
Saarländisches Oberlandesgericht verhandelt in acht Rechtsstreitigkeiten vom sog. VW -Dieselskandalbetroffener Kunden.
Der für den Landgerichtsbezirk Saarbrücken für sogenannte Dieselverfahrenzuständige 2. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichtshat ininsgesamt siebenRechtsstreitigkeiten Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufung bestimmt.
Die sieben Verfahren(Az. 2 U 31/18, 2 U 32/18,2 U 36/18,2 U 45/18,2 U 65/18, 2 U 80/18 und 2 U 92/18), die in der Vorinstanzvon der 12. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken entschieden wurden,betreffen allesamt eine der Fallgruppender sogenannten Dieselverfahren: Die klagenden Fahrzeugeigentümerbegehren von der Volkswagen AG als Herstellerin des in den Fahrzeugen verbauten VW -DieselmotorsTyp EA 189 Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Form der Erstattung des Kaufpreisesunter Anrechnung von gezogenen Nutzungsvorteilenfür gefahrene Kilometer Zug um Zug gegen Übereignung des jeweiligen Fahrzeugs.
Das Landgericht hat denKlagenüberwiegend stattgegeben und die Volkswagen AG unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines deliktischen Schadensersatzanspruchs aus §§ 826, 31 BGB unter Anrechnung von gezogenen Nutzungsvorteilen zur Leistung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Rückübereignung des jeweiligen Fahrzeugsverurteilt.
Hiergegen richtet sich die Berufung der Volkswagen AG, die mit ihrenRechtsmittelndie Klageabweisung erstrebt.In drei der sieben Verfahren (Az. 2 U 36/18,2 U 65/18und 2 U 80/18) haben auch die Kläger Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt.
Mit ihren Rechtsmitteln wenden sie sich gegen den vom Landgericht in Abzug gebrachten Nutzungswertersatzund möchten die Ausurteilung eines höheren Rückzahlungsanspruchs erreichen.
Der zuständige 2. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts hat Termin zur mündlichen Verhandlung in allen acht Verfahreneinheitlich bestimmt auf Mittwoch, den 29. Mai 2019, 10.00 Uhr, Saal 144HG.
Bei Interesse an einer Teilnahme an diesen Terminen ist eine kurze Mitteilung an die Pressestelle empfehlenswert, da es kurzfristig zu Terminsaufhebungen kommen kann.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Verbraucherschutzinformationen

Belastete Lebensmittel: Umweltorganisation schlägt Alarm wegen TFA-Funden in Brot, Pasta und Co.

Eine neue europaweite Untersuchung sorgt für Aufsehen: In einem Großteil gängiger Getreideprodukte...

Verbraucherschutzinformationen

Neue Stromzähler, neue Kosten – warum Verbraucher jetzt genau hinsehen müssen

Bis 2032 sollen alle analogen Stromzähler in Deutschland durch digitale Geräte ersetzt...

Verbraucherschutzinformationen

Urlaub mit Hindernissen – Wenn Airlines Passagiere zu Unrecht stehen lassen

Eigentlich sollte es ein entspannter Start in den Türkei-Urlaub werden. Doch für...

Verbraucherschutzinformationen

„Shrinkflation“: Iglo nach Reduktion der Füllmenge verurteilt – erstes rechtskräftiges Urteil in Österreich

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat den Lebensmittelhersteller Iglo wegen einer nicht deutlich...