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Dieselgate 2.0: VW mauert, Behörden kuschen – und die Kunden zahlen die Zeche

652234 (CC0), Pixabay
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Zehn Jahre nach dem größten Industrieskandal der Bundesrepublik streiten sich Gerichte, Konzerne und Behörden immer noch darüber, ob ein sogenanntes Thermofenster eine „notwendige Schutzfunktion“ oder schlicht eine illegale Manipulation ist.

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat nun ausgesprochen, was Millionen Betroffene längst ahnten: Das KBA hätte niemals ein Thermofenster genehmigen dürfen. Das Software-Update für den Golf Plus 2.0 TDI mit dem berüchtigten EA-189-Motor war nichts anderes als eine getarnte Abschalteinrichtung.

Behörden als Schutzschild für VW

Statt konsequent durchzugreifen, fungierte das Kraftfahrt-Bundesamt jahrelang als verlängerter Arm der Industrie. Während die DUH auf Einhaltung von EU-Recht pocht, verteidigen die Aufseher in Flensburg weiterhin die VW-Linie vom angeblichen „Motorschutz“. Motorschutz? Oder doch Konzernschutz?

Volkswagen spielt auf Zeit

VW selbst gibt sich unbeeindruckt. Revision, Beschwerde, Rechtsmittel – das ganze juristische Trommelfeuer wird aufgefahren. Natürlich nicht, um die Umwelt oder die Kunden zu schützen, sondern um Zeit zu schinden. Betroffen sind „nur eine niedrige fünfstellige Zahl“ von Fahrzeugen, sagt VW. Als ob ein paar zehntausend manipulierte Diesel Peanuts wären.

Europa urteilt klar – nur Deutschland druckst

Der Europäische Gerichtshof hat längst erklärt: Wenn ein Auto den Großteil des Jahres Dreck in die Luft bläst, ist das illegal – Punkt. Nur in Deutschland findet man immer noch findige Juristen, die aus einem klaren Urteil eine Grauzone basteln.

Abgasnormen kommen und gehen – die Tricks bleiben

Von Euro 5 über Euro 6c bis hin zu Euro 6e und bald Euro 7: Die Abgasnormen werden verschärft, aber die Schlupflöcher bleiben. Und mit ihnen das altbekannte Muster: Die Industrie trickst, die Behörden winken durch, die Gerichte müssen es am Ende richten.

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