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Diese Entscheidung war lange überfällig

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Gegen Kinderlärm in Kitas und auf Spielplätzen kann künftig nicht mehr wie bisher vor Gericht geklagt werden.

Der Bundesrat billigte am Freitag abschließend eine Reform des Immissionsschutzgesetzes, wonach Kinderlärm künftig nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“ behandelt wird.

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