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Die UDI Festzins 10 GmbH & Co. KG-das Nachrangdarlehen mit dem Risiko des Totalverlustes?

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Ja das gilt auch bei diesem Projekt des Nürnberger Initiators. Hier geht es um die UDI Festzins 10 GmbH & Co. KG. Dass über das Nachrangdarlehen eingesammelte Kapital soll dann wiederum über das Vehikel von Projektgesellschaften, dann voraussichtlich in zwei Biogasanlagen, und eventuell in ein Biomasseheizkraftwerk in Deutschland fließen. Konkrete Projekte werden nicht benannt, heißt also der Kunde (Anleger) investiert hier in einen Blindpool.

Er kann nur hoffen, dass das Unternehmen attraktive Investitionsmöglichkeiten findet. Die Mindestzeichnungssumme für dieses Investment beträgt 5.000 Euro. Erfreulich ist hierbei, dass zumindest kein Aufgeld von den Anlegern erhoben wird. Insgesamt will man auf diese Art des Kapitaleinsammelns, dann einen Betrag von 6 Millionen Euro bei Anlegern einsammeln. Schaut man sich die Investitionen an die man tätigen will, dann ist das eher das Eigenkapital um eine Bankfinanzierung für die Projekte zu bekommen. Ist dem so, dann wäre die finanzierende Bank solcher Projekte sicherlich TOP abgesichert, die Anleger des nachrangigen Darlehens hingegen hätten keinerlei Sicherheit für ihr Geld.

Die Laufzeit beträgt bei diesem Investment mindestens 3 Jahre, eine Laufzeit von 2 Jahren ist ja bereits gesetzlich verpflichtend. Teilauszahlungswünsche sind dabei auch möglich. Kündigt der Anleger sein Investment nicht, so ist von Seiten des Unternehmens die Rückzahlung des Nachrangdarlehens für das Jahr 2026 vorgesehen, ein langer Zeitraum für eine Kapitalanlage. Die Gefahr die bei diesem Investment aus unserer Sicht natürlich besteht ist, dass viele Anleger des Nachrangdarlehens gleichzeitig ihre Darlehen kündigen könnten. In dem Fall müsste das Unternehmen dann vermutlich Projekte am Markt veräußern um die Darlehen bedienen zu können. Zu welchen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiß natürlich heute keiner. Das kann dann auch mit einem Verlust für die Anleger verbunden sein.

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