Startseite Allgemeines Die TGI AG und die Härting Rechtsanwälte – WIRR ist nur derjenige, der WIRRES tut!
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Die TGI AG und die Härting Rechtsanwälte – WIRR ist nur derjenige, der WIRRES tut!

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Liebe Leser wir sind und bleiben – im Vergleich zu Hustlerbiz – nicht käuflich. Letzterer spricht nun mittlerweile bei youtube von einem Vertrag und einer Kooperation mit Helmut Kaltenegger bzw. der TGI AG.

Nun wird und wurde uns von der Anwaltsarmada der TGI AG in der Vergangenheit und jüngst viele Sache vorgeworfen und uns dahingehend auch mit gerichtlichen Verfahren gedroht. Zweimal hat man es dann tatsächlich versucht und ist nun auch in der zweiten Instanz unterlegen.

Ein Teil der „Gegenargumentation“ der TGI Anwaltschaft (RA Robert Golz von der HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB) lautet insoweit wie folgend:

Die Schutzschrift und der weitere Schriftsatz des Antragsgegners sind so wirr, dass sie ohnehin keinen zwingenden Anlass gegeben hätten, hierauf zu erwidern.

Nun Herr Rechtsanwalt Golz von Härting Rechtsanwälten, für das OLG Dresden hat es scheinbar ausgereicht. An das das intransparente und fragwürdige Geschäftsmodell der TGI gerichtet, lässt es sich devot zusammenfassen:

WIRR ist nur derjenige, der WIRRES tut!

Es ist und verbleibt (insbesondere für Betroffene) durchaus zu bedauern, dass Gelder für Verfahren gegen berechtigte Kritiker investiert werden, die Fern von der Sachlichkeit entscheidende Aufklärungen missen lassen.

Daher möchten wir nochmals an Herrn Kaltenegger und die TGI appellieren.

Beantwortet wenigstens unsere Fragen …

  • zum Vorhandensein von separierten Kundengold (Wieviel [Dore- oder Feingold] Wo liegt es? Wer verwahrt es und für wen?]
  • den ausstehenden und testierten Bilanzen und der aktuellen Revisionsstelle (?),
  • den bestehenden Minenprojekten bzw. objektive Schürf- bzw. Bestandsnachweise mitsamt einer Lagerstättenbestätigung in Korrelat zu den Kosten [insbs. zu Aulicio Mining Guyana, BAUMIN Sierra Leone, Gold Crest und Golden Empire Ghana, Bootup Africa Sambia, bzw. anderer Partnerfirmen]
  • dem Stand der Rückabwicklung und Liquiditätslage [inkl. Übersicht zum getätigten Goldhandel – Transaktionsdarstellungen- und Volumina],
  • zu Sicherungsrechten von Kunden (inbs. ISIN, Bank, Börsenplatz und Emissionsbedingungen des behaupteten Bonds bzw. Versicherungen),
  • Bestätigungen zur aufsichtsrechtlichen Zulässigkeit der Produkte sowie das Vorliegen eines Prospektes,

und wir berichten darüber … [im Gegensatz zu Hustlerbiz auch ohne Zahlungen und ein damit faktisch erkauftes Schweigegelübde].

Gern sind wir damit einverstanden, dass die Unterlagen an einen Rechtsanwalt etc. zur vertraulichen Prüfung übersendet werden, der uns dann die Nachvollziehbarkeit, Transparenz etc. schriftlich bestätigt und die Fragen zumindest abstrahiert bzw. testiergleich beantwortet.

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