Die seriöse Alternative beim Goldkauf?-Ja!

Natürlich haben wir, anegregt durch den Beitrag in Fronatl21, auch uns mal bei Vertrieben umgehört und zu hören ob es da ähnliche Produkte gibt wie KB, allerdings nicht mit den offensichtlich in Frontal21 benannten Randerscheinungen.

Siehe da es gibt Sie. Wir sind dabei auf das Unternehmen Nuricom gestoßen.Das Unternehmen hat seinen Sitz in Österreich. Nuricom verkauft Gold „im Ganzen…………und liefert schnell“. Mindestgröße 50 Gramm und ein Aufschlag auf den Londoener Gold Fixing Preis von 12%. Das ist ein klares und faires Angebot. Im Sinne der Anleger sagen wir „Empfehlenswert“.

One Comment

  1. Peter Müller Montag, 16.04.2012 at 14:22 - Reply

    Bei der Anpreisung dieses Geschäftes werden vorsätzlich und in arglistiger Weise viele Unwahrheiten versprochen, so dass dieses Geschäft zweifelsfrei als Massenbetrugsverfahren anzusehen ist.

    1. Lüge: Mit dem F050 Business Tarif Preis erwerben Lizenz-Partner von my-pmb.com Gold zum besten am Markt verfügbaren Preis.

    Diese Behauptung ist falsch. Im folgenden Vergleich haben wir die Preise
    der weltweit führenden Plattformen für Edelmetalle mit den Preisen von my-pmb.com verglichen. Wie leicht zu ersehen ist, sind die Preise von my-pmb.com rd. 20% teurer als die der führenden Anbieter. Bei BullionVault bekommt jeder neue Kunde darüber hinaus noch 1 Gramm Gold geschenkt.

    BullionVault GoldMoney my-pmb Aufschlag my-pmb

    1 g Gold 40,9000 € 40,9847 € 48,1000 € 7,2000 € 17,60%
    1 g Silber 0,7950 € 0,7867 € 1,0000 € 0,2050 € 25,79%

    Beweis: Vergleichen Sie bitte die aktuellen Preise von my-pmb.com mit denen von BillionVault.com und goldmoney.com

    Wie soll jemand mit einem Edelmetalldepot Geld verdienen, wenn dort die Einkaufspreise um 17% bis 25% zu hoch sind. Das System wird jedoch angepriesen, als gebe es dort die günstigsten weltweiten Einkaufspreise.

    2. Lüge: my-pmb.com bietet angeblich das erste physische Zahlungssystem mit Gold und Silber: siehe Video von Dennis Nowak [url]http://www.youtube.com/watch?v=RCVS-fhyigg[/url]

    Richtig ist jedoch, dass es für die Zahlung mit physischem Gold oder Silber bereits seit rd. 2 Jahren eine kostenfreie iPhone-App bei Gold-Money gibt – siehe: [url]http://www.goldmoney.com/de/mit-edelmetallen-zahlen.html[/url].

    Und warum soll jemand ein System nutzen, bei welchem die Einkaufspreise zu hoch sind und zusätzlich noch die rd. 6-fachen Transferkosten zu bezahlen sind.

    Dennis Nowak und seine Fopfgeldjäger machen wieder einmal das gleiche Spiel: Es wird eine Vision verbreitet, welche ausschließlich auf Unwahrheiten aufbaut.
    Wer ein neues Geldsystem anbietet, bei welchem die User beim Wechseln und beim Transfer zu massiv abgezockt wird, kann keinen Erfolg haben, sondern wird als
    naiv und dumm ausgelacht.

    3. Lüge: my-pmb.com ist nicht die erste Geschäftsgelegenheit für den physischen Handel mit Edelmetallen, denn sowohl BullionVault als auch GoldMoney bieten „kostenfrei“ attraktive Partnerprogramme. Hier soll der Jobsuchende für eine nutzlose Lizenz 1.500 Euro Kopfgeld zahlen.

    4. Lüge: Jeder der eine Lizenz erwirbt, bekommt über den verbilligten Einkauf sein Geld für die Lizenzzahlung zurück, da ihm 5% mehr Edelmetalle ausgeliefert würden.

    Wie bereits oben bewiesen kaufen die pmb-Lizenznehmer um rd. 17% bis 25% zu teuer ein. Wenn Ihnen jetzt nach Kauf der Lizenz 5% mehr ausgeliefert werden,
    kaufen Sie immer noch um rd. 12% bis 20% zu teuer ein:

    BullionVault GoldMoney my-pmb Aufschlag my-pmb

    1 g Gold 42,9450 € 43,0339 € 48,1000 € 5,1550 € 12,00%
    1 g Silber 0,8348 € 0,8260 € 1,0000 € 0,1653 € 19,80%

    Die Vermarktung ausschließlich mit vorsätzlich falschen Behauptungen ist nicht nur eine Betrugshandlung, sondern auch nach § 16 Abs. 1 UWG zu ahnden: „Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

    Es sind außerdem zweifelsfrei alle Voraussetzungen des sog. Schneeballparagraphen § 16 Abs. 2 UWG erfüllt:
    „Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

    Es geht dem Initiator und seinen Strukturköpfen vordringlich darum, das Geschäft über den Strukturaufbau darzustellen. Jeder gewinnt 400 Euro bis zu 700 Euro, wenn er einen neuen Geschäftspartner dazu bewegt, 1.500 Euro für diese nutzlose Lizenz auszugeben.

    Jetzt kann man nicht grundsätzlich jedes Strukturgeschäft als Schneeballgeschäft abqualifizieren.
    Wenn Geschäftspartner an diesem Geschäft an Kundenumsätzen partitionieren könnten, wenn sie selbst keine Lizenzgebühr zahlen müssten, wäre dies legal.

    Bei my.pmb.com kann sich der Geschäftspartner zwar erst einmal kostenfrei anmelden.
    [color=crimson]Er kann jedoch erst dann und nur dann Geld verdienen, wenn er selbst die Lizenz erwirbt.[/color]
    Geködert werden die Teilnehmer mit dem Versprechen mit diesem Kopfgeldgeschäft hoher Gewinne erzielen zu können.

    „Somit ist der Tatbestand des § 16 Abs. 2 UWG unzweifelhaft erfüllt.“

    Dennis Nowak hat mit hoher Energie seinen Coup wie folgt aufgebaut.
    Mit massiver Spam-Werbung wurden rd. 10.000 Jobsuchende geworben, sich „kostenfrei“ in der Prelaunchphase einzuschreiben (siehe unten). In der Launchphase ab dem 14.04.2012 werden alle Teilnehmer aufgefordert die Lizenzgebühr zu entrichten, da diese sonst ihre Downline (die wiederum von diesen geworbenen Partner) verlieren.

    3. Steuerhinterziehung

    Wie bereits o.a. betreibt Herr Nowak seine Geschäfte aus Mallorca. Dort lebt er. Seine Firma hat er in der Slovakei gegründet. Diese hat auch noch einen Sitz in der Schweiz (siehe Impressum).

    Herr Novak hat seine Firmen definitiv nicht in Deutschland angemeldet, obwohl er mit seinem Server hier in Deutschland eine Betriebsstätte betreibt.

    Beweis: Machen Sie doch einen tracert-Suchlauf auf my-pmb.inc

    Wie hier eindeutig zu ersehen ist, stehen diese bei 1und1 in Karlsruhe.
    Somit sind seine Geschäfte bzw. diese seiner Firma in Deutschland steuerpflichtig.

    Unabhängig davon sind die sog. Lizenzüberlassungen in Deutschland umsatzsteuerpflichtig.
    Überlassung einer Lizenz ist eine Sonstige Leistung im Sinn des UStG.
    Sie gehört zu dem Katalog von § 3a Abs 4 UStG, der für den Ort der Leistung Besonderheiten festlegt.
    Wenn der Empfänger der Leistung Unternehmer im Sinn des UStG ist, ist der Ort der Leistung dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt.
    Da vornehmlich deutsche Kleinunternehmer Opfer von Herrn Nowak sind, schuldet dessen Firma unabhängig vom Sitz seines Unternehmens die deutsche Umsatzsteuer.
    Nach den uns vorliegenden Informationen hat Herr Nowak bereits für von rd. 500 Teilnehmern die Lizenzen vereinnahmt, welche er in Deutschland zu versteuern hat.

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