Startseite Allgemeines Die Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG klagt gegen säumige Anleger
Allgemeines

Die Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG klagt gegen säumige Anleger

Teilen

Die Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG scheint  nunmehr säumige Anleger, die ihre monatlichen Raten nicht mehr zahlen, vor dem AG München zu verklagen, um diese zur Nachzahlung der ausstehenden Raten und Fortführung der Verträge gerichtlich zwingen zu lassen.

Nach Informationen von betroffenen Anlegern geht es dabei aktuell sowohl um Forderungen aus dem Jahr 2012, bei denen eine Verjährung zu Ende 2015 drohte, als auch um Forderungen aus den Folgejahren. Dadurch ergeben sich wesentlich höhere Klageforderungen und natürlich auch Streitwerte. Geführt werden die Klagen wohl derzeit im Rahmen eines Urkundenprozesses, was bedeutet, dass sich der Anleger auch nur mit Urkunden gegen die Klage wehren kann. Nicht zugelassen sind daher andere Beweismittel wie zum Beispiel Zeugen. Diese können jedoch im sogenannten Nachverfahren eingebracht werden. Betroffene Anleger sollten sich bei Erhalt einer solchen Klage umgehend an einen auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden und sich gegen die Klage wehren. Nicht vergessen werden darf, dass bei dieser Kapitalanlage das Risiko eines Totalverlustes für den Kunden besteht.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Insolvenz:HB-Park GmbH & Co. KG

IN 6/26 In dem Verfahren über den Antrag d. HB-Park GmbH &...

Allgemeines

Chiara Ferragni vom Betrugsvorwurf freigesprochen – „Ein Alptraum ist vorbei“

Die italienische Influencerin und Unternehmerin Chiara Ferragni ist vom Mailänder Gericht vom...

Allgemeines

Was ist ein Menschenleben wert?

Zehntausend Franken. So viel will der Kanton Wallis den Opfern der Brandkatastrophe...

Allgemeines

Die partielle Alzheimer des Markus Söder, oder an alles vor 1990 erinnere ich mich nicht

Bayern hat von der Einführung des Länderfinanzausgleichs im Jahr 1950 bis zum...