Startseite Allgemeines Die Mietpreisbremse
Allgemeines

Die Mietpreisbremse

Teilen

Die Länder dürfen fünf Jahre lang auf „angespannten“ Wohnungsmärkten die Mieterhöhung bei Wiedervermietung begrenzen, und zwar auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme, denn diese Grenze gilt nicht für Erstvermietungen in Neubauten sowie Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen. Es muss außerdem nicht niedriger als bisher vermietet werden. Schon jetzt zeichnen sich Diskussionen zwischen Kommunalpolitikern und Wohnungswirtschaft darüber ab, wann ein Wohnungs markt als „angespannt“ gilt. das festzulegen wird die größere Kunst sein.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

 Trumps Zustimmungswerte fallen wegen Iran-Krieg auf neuen Tiefstand

Die Preise steigen, der Krieg belastet die Stimmung – und US-Präsident Donald...

Allgemeines

Amtsgericht Leipzig bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter für NWT GmbH aus Taucha

Das Amtsgericht Leipzig hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NWT GmbH...

Allgemeines

Drei Hagedorn-Hotelgesellschaften stellen Insolvenzantrag – Amtsgericht Essen ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Für gleich drei Gesellschaften der Hagedorn-Hotelgruppe hat das Amtsgericht Essen am 25....

Allgemeines

ICE am Flughafen, TSA an der Grenze ihrer Belastbarkeit: Warum US-Abschiebebehörden keine Passagierkontrollen übernehmen dürfen

Lange Schlangen an den Sicherheitskontrollen, frustrierte Reisende, überlastetes Personal: Wegen eines teilweisen...