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Die ersten geben auf

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Im Streit um eine intransparente und benachteiligende Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen haben wir im Sommer 2010 insgesamt 19 Rechts­schutz­versicherer abgemahnt und später verklagt. In den Verträgen der Gesellschaften heißt es so oder ähnlich:

Der Versicherungsnehmer hat „alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.”

In erster Instanz haben wir bislang 17 Urteile zu Gunsten der Versicherungsnehmer erstritten, in zweiter Instanz bestätigten bereits sechs Oberlandesgerichte unsere Auffassung. Mehr über alle Verfahren lesen Sie in unseren aktuellen Nachrichten zum Thema.

HDI-Gerling, Mecklenburgische und Auxilia geben nach

Für die Kunden der beiden Versicherungsfirmen HDI-Gerling und Mecklenburgische gilt diese Klausel nun nicht mehr, denn die Versicherer haben ihre zunächst beim Bundesgerichtshof eingelegte Revision zurückgenommen. Damit werden für die Unternehmen die Urteile des Oberlandesgerichts Celle im Wesentlichen rechtskräftig. Dieses hatte zu Gunsten der Verbraucher entschieden und die Klauseln für unwirksam erklärt (Az. 8 U 144/11 und 8 U 145/11, Urteile vom 29. September 2011).

Ähnliches gilt für die Auxilia: Sie hat die zunächst beim Bundesgerichtshof eingelegte „Nichtzulassungsbeschwerde” zurück genommen. Damit ist auch das Urteil des OLG München (Az. 29 U 1667/11) hinsichtlich des Verbots der Klausel rechtskräftig.

Die Entscheidung der Versicherer, auf eine Verhandlung am Bundesgerichtshof zu verzichten, bringt drei von insgesamt 19 Verfahren gegen Rechtsschutzversicherer zu einem positiven Abschluss.

Unser Standpunkt: Klausel nicht klar genug

Kaum ein Versicherungskunde kennt sich im Kostenrecht für Anwalt und Gericht aus. Als Laie kann er im Vorfeld nicht wissen, welche Leistungen der Rechtsberatung oder -vertretung in seinem Falle sinnvoll und kostengünstig sind. Verhält er sich falsch, riskiert er womöglich seinen Versicherungsschutz.

So könnte nach dieser Klausel ein Versicherter in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zum Beispiel seinen Versicherungsschutz verlieren, wenn er eine außergerichtliche Klärung versucht. Oder wenn er bei einem Prozess vor dem Amtsgericht einen Anwalt einschaltet. Auch Fehler des vertretenden Rechtsanwalts könnten dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden.

Die Klausel ist nach unserer Überzeugung nicht klar genug gefasst. Der Versicherungskunde kann nicht wirklich erkennen kann, was seine Verpflichtungen nach einem Schadensfall sind.

Quelle:VBZ Hamburg

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