Die Einschläge kommen näher

Es ist anscheinend eine in jeder Demokratie bewährte Taktik, unangenehme Dinge zunächst einmal in einem völlig unverfänglichen Zusammenhang anzusprechen und die Reaktion der breiten Öffentlichkeit abzuwarten.

Und geht es um Fragen von – zumindest für einige Bürger – existentiellen existentiellem Ausmaß, werden die möglicherweise „kritischen“ Punkte mehrfach angesprochen. So lange, bis sichergestellt scheint, dass sich zumindest in der „breiten Masse“ die „Erkenntnis“ durchgesetzt haben dürfte, dass an den auf diese Weise vorbereiteten Entscheidungen kein Weg mehr vorbeiführt.

Der staatliche Zugriff auf das Ersparte auch der deutschen Vermögensbesitzer ist ganz offenbar eines dieser „kritischen“ Themen. Begonnen hatte der Reigen scheinbar zusammenhanglos veröffentlichter Gedanken zu diesem Thema bereits im vergangenen Sommer, als in einer Ausarbeitung einer (ursprünglich US-amerikanischen) Unternehmensberatungsgesellschaft ganz unverhohlen der Ruf nach einer privaten Vermögensabgabe zur Tilgung der überbordenden Staatsschulden geäußert wurde. Bezogen auf Deutschland und dessen Staatsschulden kamen die Autoren auf einen Abgabesatz von etwa 10 Prozent des jeweiligen Nettovermögens (Nettovermögen beinhaltet alle Vermögenswerte zusammengerechnet, einschließlich Immobilien, abzüglich der gegenüber Dritten bestehenden Schulden).

Vor wenigen Monaten griff der Internationale Währungsfonds (IWF) in einer seiner monatlichen Verlautbarungen diesen Gedanken auf. Man kam darin – welch ein Wunder? – zu praktisch denselben denkbaren Abgabesätzen.

Und Anfang Februar stellte schließlich auch die Deutsche Bundesbank in ihrem aktuellen Monatsbericht die Forderung auf, dass die Euro-Krisenstaaten zunächst einmal den „privaten Reichtum“ ihrer Bürger anzapfen sollten. Was vordergründig als kritische Auseinandersetzung mit den diversen „Hilfsprogrammen“ und auch als Erinnerung an den Geist von Maastricht und dessen Grundsatz,

dass kein Euro-Land für die Schulden eines anderen einstehen müsse, verstanden werden kann und soll, darf angesichts der Vorgeschichte zwischen den Zeilen getrost auch als neuer Test der Akzeptanz einer privaten Vermögensabgabe interpretiert werden.

Ganz unverhohlen bezieht sich die Bundesbank schließlich auch auf die vorhergehenden IWF-Äußerungen und gibt den praktischen Tipp, dass wegen der möglichen Kapitalflucht im Vorfeld einer Vermögensabgabe diese überaus schnell entschieden und umgesetzt werden müsste. Der stellvertretende Bundestagsfraktionsvorsitzende der SPD, Carsten Schneider, reagierte als einer der ersten Politiker auf diese Gedanken „positiv“. Er übersah dabei geflissentlich, dass die Bundesbank-Autoren offiziell nur die schon jetzt völlig zerrütteten Staatshaushalte der Krisenländer im Blick hatten und sprach, schon ganz auf die deutsche Realität gemünzt, dass er die „Erkenntnis der Bundesbank für eine stärkere

Beteiligung privater Vermögen bei der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte“ voll und ganz unterstütze!

Ein Gedanke – drei „Versuchsballons“ und die plumpe ideologische Unterstützung durch einen in Deutschland führenden Sozialdemokraten: Die Einschläge kommen näher.

Thomas Brügmann ist Herausgeber der „Vertrauliche Mitteilungen“ und Vorsitzender des Grundsatzausschusses des BDS Nordrhein-Westfalen.

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