Startseite Allgemeines Die Bilanz der Achtstein Invest AG für das Geschäftsjahr 2023 weist eine kritische finanzielle Situation auf, die klar auf eine bilanzielle Überschuldung hinweist. Hier eine faire und sachlich fundierte Analyse:
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Die Bilanz der Achtstein Invest AG für das Geschäftsjahr 2023 weist eine kritische finanzielle Situation auf, die klar auf eine bilanzielle Überschuldung hinweist. Hier eine faire und sachlich fundierte Analyse:

geralt (CC0), Pixabay
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📊 Kritische Analyse der Bilanz zum 31.12.2023

1. Eigenkapital:

  • Eigenkapital: 0,00 EUR (wie bereits im Vorjahr)
  • Das Unternehmen verfügt somit über kein haftendes Kapital.

2. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag:

  • 2023: 2.343.061,93 EUR
  • 2022: 1.611.263,78 EUR
  • Dieser Posten zeigt: Verluste übersteigen die Aktiva deutlich und steigen weiter an.
  • Das Unternehmen hat sein Eigenkapital nicht nur aufgebraucht, sondern befindet sich auch deutlich im negativen Bereich.

3. Verbindlichkeiten:

  • 2023: 2.489.152,03 EUR, davon
    • 727.949,01 EUR gegenüber Gesellschaftern
  • Die Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht (2022: 1.784.560,21 EUR).
  • Kurzfristige Verbindlichkeiten (unter einem Jahr) haben sich auffällig erhöht auf über 2,2 Mio. EUR – das verschärft den finanziellen Druck.

4. Vermögenswerte (Aktiva):

  • Gesamtvermögen 2023: 2.508.174,66 EUR
    • Davon nur ca. 31.878 EUR Umlaufvermögen, also geringe kurzfristig verfügbare Mittel
    • Der größte Teil der Bilanzsumme entfällt auf den Fehlbetrag, nicht auf real verwertbare Werte

⚠️ Feststellung: Bilanzielle Überschuldung liegt vor

Eine bilanzielle Überschuldung liegt dann vor, wenn das Vermögen des Unternehmens nicht mehr ausreicht, um seine Schulden zu decken, und kein Eigenkapital mehr vorhanden ist. Genau das ist hier der Fall:

  • Kein Eigenkapital
  • Deutlicher, wachsender Fehlbetrag
  • Hohe Fremdverbindlichkeiten
  • Kaum liquide Mittel oder substanzielle Aktiva

Das bedeutet: Selbst bei hypothetischer Liquidation würde das Unternehmen nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten vollständig zu bedienen.

📚 Unterschied: Bilanzielle vs. insolvenzrechtliche Überschuldung

Kriterium Bilanzielle Überschuldung Insolvenzrechtliche Überschuldung (§ 19 InsO)
Definition Eigenkapital in der Bilanz ist vollständig aufgebraucht oder negativ Vermögen reicht nicht aus, um bestehende Verbindlichkeiten zu decken
Bewertungsmaßstab HGB-Bilanz, ggf. mit Buchwerten Fortbestehensprognose, Liquidationswerte, realistische Bewertung
Maßgeblichkeit für Insolvenzverfahren Informativ, aber nicht automatisch insolvenzpflichtig Ja, bei negativer Fortbestehensprognose besteht Insolvenzantragspflicht
Prognoseelement Nein Ja, zentrale Frage: Ist das Unternehmen auf absehbare Zeit fortführbar?
Ausweg möglich durch Kapitalerhöhung, Nachrangdarlehen, Umstrukturierung Gleiche Maßnahmen, aber unter Zeitdruck und mit rechtlicher Prüfpflicht

Wichtig: Eine bilanzielle Überschuldung ist ein Warnsignal, aber allein kein Insolvenzgrund, solange eine positive Fortbestehensprognose besteht.

Empfehlungen / nächste Schritte

  1. Fortbestehensprognose erstellen lassen – durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
  2. Sanierungskonzept entwickeln, um Kapitalbasis zu stärken
  3. Gesellschafterdarlehen nachrangig stellen, um insolvenzrechtlich Entlastung zu schaffen
  4. Eigenkapitalmaßnahmen prüfen (z. B. Kapitalerhöhung, Debt-Equity-Swap)
  5. Liquiditätsmanagement schärfen, um kurzfristigen Verpflichtungen nachkommen zu können

achtsteininvestbilanz2023

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