Sean „Diddy“ Combs, Ex-Rapper, Geschäftsmogul und mittlerweile Dauer-Gast im Metropolitan Detention Center Brooklyn, hat offenbar genug vom Gefängnisessen. Seine Anwälte haben deshalb einen Antrag auf Freilassung gestellt – natürlich nicht ohne ein kleines Trostpflaster für den Staat: 50 Millionen Dollar Kaution. Damit könnte man auch eine mittelgroße Karibikinsel kaufen – Diddy würde sich aber lieber mit Hausarrest in seiner Villa in Miami zufriedengeben.
„Keine Fluchtgefahr“, sagen die Anwälte – vermutlich, weil der Privatjet gerade in der Inspektion ist.
Im Antrag betonen Combs‘ Verteidiger, dass von ihrem Mandanten weder Gefahr für die Öffentlichkeit noch ein Fluchtpotenzial ausgehe. Schließlich sei er ein ruhiger, gesetzestreuer Bürger – bis auf die Anklagepunkte, versteht sich. Dass ähnliche Anträge zuvor abgelehnt wurden, sei laut Verteidigung nur ein „Missverständnis“. Der zuständige Richter sieht das womöglich anders – er hat das Wort „Hausarrest“ offenbar nicht im Lieblingsvokabular.
Teilweise schuldig – aber immerhin nicht ganz.
Die Jury hat Anfang Juli gesprochen: Prostitution ja, der Rest nein. Damit ist Diddy nicht ganz reingewaschen, aber auch kein vollständiger Schurke im juristischen Sinne. Das Strafmaß steht dennoch ordentlich da: bis zu 20 Jahre Gefängnis. Der ursprünglich drohende lebenslange Aufenthalt in orangefarbener Kleidung wurde damit vom Tisch gewischt – zumindest vorerst.
Was man Diddy vorwirft, liest sich wie ein Albtraum aus einem True-Crime-Podcast:
Jahrelanger Missbrauch, Nötigung, Gewalt – mehrere Frauen hatten im Prozess ausgesagt, was sie unter Combs‘ Kontrolle durchlitten. Die Jury glaubte ihnen zumindest in einem Punkt – und die Staatsanwaltschaft glaubt, dass Diddy bis zur Urteilsverkündung nicht gerade ins Yogakloster gehört, sondern hinter Gittern bleibt.
Am 3. Oktober wird das Strafmaß verkündet. Bis dahin hofft Combs, seine Haftkleidung gegen Designerjogginghosen in Miami zu tauschen – mit Fußfessel statt Rolex.
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