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Diddy gibt Gewalt zu – aber kein Sexhandel? US-Prozess gegen Musikmogul sorgt für Diskussion

MIH83 (CC0), Pixabay
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Der US-Musikmogul Sean „Diddy“ Combs steht derzeit vor Gericht wegen schwerwiegender Vorwürfe, darunter Menschenhandel, Nötigung und körperliche Gewalt. Während die Verteidigung inzwischen einräumt, dass Combs seine damalige Partnerin Cassie (bürgerlich Casandra Ventura Fine) körperlich misshandelt hat, bestreitet sie nach wie vor vehement die Vorwürfe des Sexhandels.

Ein brisantes Video, das Combs zeigt, wie er Cassie in einem Hotelflur tritt und hinter sich herzieht, steht im Zentrum des Verfahrens. Dennoch versucht die Verteidigung, eine scharfe Trennung zu ziehen: „Hausliche Gewalt ist nicht gleich Sexhandel“, betont Diddys Anwältin Teny Geragos vor der Jury. Diese Argumentationslinie bringt die Geschworenen in eine ethisch wie juristisch herausfordernde Lage: Können und sollen sie zwischen physischer Gewalt und Zwang zur kommerziellen sexuellen Handlung unterscheiden?

Gewalt zugegeben – aber freiwillige Teilnahme?

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die sogenannten „Freak-Offs“ – von Diddy inszenierte und teilweise gefilmte Sexspiele mit bezahlten Partner:innen – freiwillig geschahen. Diddys Anwälte präsentieren Textnachrichten von Cassie, die deren Einverständnis nahelegen sollen. Die Anklage hingegen verweist auf Aussagen und Beweise, die ein klares Bild von Zwang, Angst und systematischer Kontrolle zeichnen.

Expert:innen wie Moira Penza, die bereits im berüchtigten NXIVM-Prozess erfolgreich war, weisen darauf hin, dass Gewalt in einer Beziehung die Grundlage für „Zwang“ bildet – ein zentrales Element des Sexhandels. Wenn eine Person in ständiger Angst lebt, kann sie faktisch nicht frei zustimmen, so Penza.

Verteidigung auf schmalem Grat

Juristische Beobachter sprechen von einem „Drahtseilakt“. Einerseits muss die Verteidigung glaubwürdig bleiben – gerade in Anbetracht der deutlichen Beweise von Gewalt. Andererseits darf sie nicht zulassen, dass diese Taten als Beweis für die schwerwiegenderen Anklagepunkte wie Menschenhandel interpretiert werden. „Es ist ein taktischer Schachzug, der funktionieren kann – aber das Risiko ist enorm hoch“, so der ehemalige Bundesanwalt Mitchell Epner.

Glaubwürdigkeit als Schlüssel zum Urteil

Laut Prozessbeobachter:innen könnte der Erfolg der Verteidigung letztlich davon abhängen, ob es ihr gelingt, das Vertrauen der Jury zu gewinnen. Die Strategie: Offenheit bezüglich des Gewaltthemas – gepaart mit einer klaren Trennlinie zur Frage des Sexhandels. Doch gerade darin sehen Kritiker eine gefährliche Verharmlosung struktureller Gewalt in Beziehungen.

Inzwischen haben mehrere Zeugen – darunter ein ehemaliger Stylist, eine enge Freundin von Cassie und ein männlicher Escort – von brutalen Übergriffen berichtet. Diese Aussagen zeichnen ein konsistentes Bild von Misshandlung und Kontrolle.

Ein Urteil mit Signalwirkung?

Ob sich die Jury auf den argumentativen Spagat der Verteidigung einlässt, bleibt offen. Klar ist: Das Verfahren gegen Sean Combs könnte weitreichende Auswirkungen auf die gesellschaftliche und juristische Bewertung von Machtmissbrauch, sexueller Gewalt und Einverständnis in ungleichen Beziehungen haben.

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