Startseite Allgemeines Deutsche Medientarife & Multimedia Beratung GmbH & Co. KG DMB, vertr. d. d. RB Verwaltungs GmbH Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 7297 vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RB Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Erik Berthel; d. vertreten durch den Geschäftsführer Rene Schimanz – Insolvenzeröffnung
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Deutsche Medientarife & Multimedia Beratung GmbH & Co. KG DMB, vertr. d. d. RB Verwaltungs GmbH Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 7297 vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RB Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Erik Berthel; d. vertreten durch den Geschäftsführer Rene Schimanz – Insolvenzeröffnung

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Medientarife & Multimedia Beratung GmbH & Co.KG DMB, vertr. d. d. RB Verwaltungs GmbH Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 7297  vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RB Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Erik Berthel; d. vertreten durch den Geschäftsführer Rene Schimanz ergeht am 27.02.2015 nachfolgende Entscheidung:ergeht am 27.02.2015 nachfolgende Entscheidung:

1.    Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 27.02.2015 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2.    Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: dherzig@schubra.de

bestellt.

3.    Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen – ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4.    Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 08.04.2015 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstanden Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5.    Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses, die Frage der Unterhaltsgewährung an die Schuldnerin und ihre Familie aus der Insolvenzmasse und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, zur Anhörung über die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut und den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Mittwoch, 20.05.2015

09:30 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude – Gerichtsstraße 2

Ist die Gläubigerversammlung beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

 

13 IN 101/15 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.03.2015

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