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Deutsche Lichtmiete: Auf ein Wort Herr Staatsanwalt in Oldenburg

padrefilar (CC0), Pixabay
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Viele, Sie sicherlich auch, waren am gestrigen Tage sicherlich vom Vorgehen von Alexander Hahn überrascht. Für uns ist das das Vorgehen eines mutmaßlichen kriminellen Handelnden, denn wenn auch nur ein Bruchteil der Gerüchte stimmt, die es um „nicht vorhandene Leuchten“ gibt, mit Verlaub, dann sollte man da bitte eine „eisenhaltiges Abführmittel“ benutzen. Nichts anderes.

Anleger, die hier viel Geld verlieren werden, fühlen sich doch veralbert, wenn man sieht, wie ein mutmaßlicher Krimineller den Rechtsstaat an der Nase herumführt.

Auch wenn natürlich die Unschuldsvermutung gilt, es kann ja nicht alles falsch sein, was die Ermittlungsbehörden und der Insolvenzverwalter herausgefunden haben.

Prüfen Sie bitte doch einmal, woher das Geld kommt, welches Alexander Hahn da jetzt nutzt, denn es ist ja nicht sein eigenes Geld. Meiner Kenntnis nach hat man das über die Schweiz eingesammelt, allerdings wie auch schon vorhergehende Gelder o h n e dafür eine Gestattung der BaFin zu haben, die aus meiner Sicht dafür erforderlich gewesen wäre.

Man hat Partizipationsscheine verkauft, wofür man in Deutschland eine Wertpapier-Informationsblatt benötigt. Theoretisch könnte das Unternehmen auch die sogenannte 149er Ausnahmeregel genutzt haben. Diese aber nach den vorgegebenen Rahmenbedingungen abzuarbeiten, ist sehr schwierig.

Das sollten Sie einmal von der BaFin prüfen lassen. Bevor das nicht abgeschlossen ist, sollte man die „Investorengelder“ nicht freigeben.

Zudem sehe ich natürlich die Gefahr, dass hier weitere Gelder eingesammelt werden, eben möglicherweise wieder auf eine unlautere ART, denn das Unternehmen braucht in diesem Jahr noch fast 50 Millionen Euro an frischem Kapital, um seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Schauen sie sich auch bitte einmal den möglichen „neuen Vorstand“ der Gesellschaft an. Er ist meinen Recherchen nach eine Person, die viele Funktionen ausführt, da fehlt mir dann die Plausibilität, wie er das mit der DLM hinbekommen könnte.

Nicht zuletzt möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf Niels Fischer von der Lichtmiete Holding AG in der Schweiz lenken. Er ist dort Verwaltungsratsvorsitzender; seit dem gestrigen Tage wieder. Das können sie nachfolgendem Link entnehmen.

FireShot Capture 536 – Lichtmiete Holding AG, Zug – Publikationen – www.shabex.ch

Er hat in den letzten Monaten als „Kapitalsammelstelle“ fungiert, das im Wissen, dass das Geldeinsammeln eben möglicherweise erlaubnispflichtig gewesen wäre. Hier würde sich ein Kontakt zur BaFin lohnen, denn der heutige Chef der BaFin war früher Chef der Schweizer Finanz-Markt-Aufsicht. Da sollte es dann „kurze Dienstwege“ geben, wenn man Informationen aus der Schweiz benötigen würde.

Ich sehe aber hier die BaFin als die Behörde, die handeln kann, denn das Geld kam meinen Recherchen nach ausschließlich aus Deutschland und von deutschen Anlegern.

Sollte der Plan von Alexander Hahn aufgehen, wäre das eine Verhöhnung des Rechtsstaates und würde sicherlich den „Glauben an den Rechtsstaat“ in seinen Grundfesten bei den Anlegern erschüttern.

Machen Sie bitte Ihren Job jetzt konsequent, dass nicht noch mehr Schaden entstehen kann für die Anleger.

Thomas Bremer

www.ig-deutsche-lichtmiete.de

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