Frankfurt am Main
DE000A2E4PH3
DEUTSCHE BILDUNG STUDIENFONDS II GMBH & CO. KGFrankfurt am MainBekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 SchVG
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| TOP 1: |
Beschlussfassung über die Verlängerung der Laufzeit der Anleihe 2017/2027, einen Tilgungsplan für die Anleihen 2016/2026 und 2017/2027 und die Beendigung der laufenden Verzinsung der Anleihe 2017/2027 rückwirkend zum Ablauf des 12. Juli 2025 sowie über eine bedingte endfällige Verzinsung der Anleihen 2016/2026 und 2017/2027 |
Der im Bundesanzeiger vom 11. Februar 2026 veröffentlichte Beschlussvorschlag der Emittentin zum einzigen TOP wurde von den Anleihegläubigern mit 8.074 JA-Stimmen (das entspricht 100 % der abgegebenen gültigen Stimmen) gegen Null NEIN-Stimmen mit folgendem Wortlaut angenommen und beschlossen:
„Die Anleihebedingungen der Anleihe der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG mit der ISIN DE000A2E4PH3 und der WKN A2E4PH werden hiermit in folgenden Punkten geändert:
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Die Anleihe erhält auf dem Titelblatt der Anleihebedingungen die Bezeichnung „Unternehmensanleihe 2017/2040“ anstelle der Bezeichnung „4 % p.a. Unternehmensanleihe 2017 – 2027“. |
Ziffer 4 der Anleihebedingungen wird in Ziffern 4.5 und 4.7 wie folgt neu gefasst und um folgende Ziffer 4.8 ergänzt:
| „4.5 |
Bezugnahmen auf Kapital und Zinsen . Bezugnahmen in diesen Emissionsbedingungen auf Kapital und Zinsen schließen den Gesamtnennbetrag der Teilschuldverschreibungen sowie alle Teilrückzahlungsbeträge, die auf die Teilschuldverschreibungen zu zahlenden Zinsen und etwaige sonstige auf oder in Bezug auf die Teilschuldverschreibungen zahlbaren Beträge ein.“ |
| „4.7 |
Laufzeit und Rückzahlung. Die Anleihe hat eine Laufzeit vom 13. Juli 2017 bis zum 17. Dezember 2040. Die Teilschuldverschreibungen werden vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 3.3 und Ziffer 4.4 gemäß dem in Ziffer 4.8 festgelegten Tilgungsplan in Teilbeträgen bis auf einen Erinnerungsbetrag in Höhe von 0,10 % des Nennbetrags je Teilverschreibung („ Erinnerungsbetrag “) zurückgezahlt. Maßgeblich ist jeweils der für den jeweiligen Fälligkeitstermin im Tilgungsplan vorgesehene Teilrückzahlungsbetrag je Teilschuldverschreibung. Sollten einzelne Teilschuldverschreibungen bei Fälligkeit des Teilrückzahlungsbetrags nicht mehr ausstehen, entfällt für diese die Teilrückzahlung und der Gesamtbetrag der Teiltilgung sinkt entsprechend. Die Summe aller Teilrückzahlungen in Bezug auf jede Teilschuldverschreibung gemäß dem in Ziffer 4.8 festgelegten Tilgungsplan entspricht 99,9% des ursprünglichen Nennbetrags je Teilverschreibung.“ |
| „4.8 |
Tilgungsplan : Die Teilrückzahlungen der Anleihe und der ebenfalls von der Emittentin begebenen Anleihe 2016/2040 (ISIN: DE000A2AAVM5) erfolgen gemäß folgendem Tilgungsplan: |
| Anleihe 2016/2040 | Anleihe 2017/2040 | |||||
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(ISIN: DE000A2AAVM5) |
(ISIN: DE000A2E4PH3) |
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| Datum | Gesamtbetrag der Teiltilgung | Tilgung je Teilschuldverschreibung | Tilgungsgrad | Gesamtbetrag der Teiltilgung | Tilgung je Teilschuldverschreibung | Tilgungsgrad |
| 17.12.2028 | 1.200.000 € | 120 € | 12% | 2.160.000 € | 120 € | 12% |
| 17.12.2029 | 1.200.000 € | 120 € | 24% | 2.160.000 € | 120 € | 24% |
| 17.12.2030 | 1.200.000 € | 120 € | 36% | 2.160.000 € | 120 € | 36% |
| 17.12.2031 | 1.200.000 € | 120 € | 48% | 2.160.000 € | 120 € | 48% |
| 17.12.2032 | 1.200.000 € | 120 € | 60% | 2.160.000 € | 120 € | 60% |
| 17.12.2033 | 800.000 € | 80 € | 68% | 1.440.000 € | 80 € | 68% |
| 17.12.2034 | 800.000 € | 80 € | 76% | 1.440.000 € | 80 € | 76% |
| 17.12.2035 | 800.000 € | 80 € | 84% | 1.440.000 € | 80 € | 84% |
| 17.12.2036 | 800.000 € | 80 € | 92% | 1.440.000 € | 80 € | 92% |
| 17.12.2037 | 790.000 € | 79 € | 99,9% | 1.422.000 € | 79 € | 99,9% |
| Letzter Zahltag | 10.000 € | 1 € | 100% | 18.000 € | 1 € | 100% |
| SUMME | 10.000.000 € | 1.000€ | 18.000.000 € | 1.000 € | ||
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Fällt ein vorgenannter Zahlungstermin nicht auf einen TARGET2-Geschäftstag, gilt Ziffer 4.4 entsprechend. Teilrückzahlungen werden auf den ausstehenden Nennbetrag der Teilschuldverschreibung und erst, wenn dieser vollständig getilgt ist, auf ggf. ausstehende Zinsen angerechnet.“ |
Ziffer 3 der Anleihebedingungen wird in Ziffern 3.1 und 3.2 wie folgt neu gefasst:
| „3.1 |
Zinssatz und Zinszahlungstage . Die Teilschuldverschreibungen werden vom 13. Juli 2017 (einschließlich) bis zum 13. Juli 2025 (ausschließlich) mit 4 % p.a. auf ihren Nennbetrag verzinst. Diese laufenden Zinsen sind jährlich nachträglich am 13. Juli eines jeden Jahres, erstmals zum 13. Juli 2018 und letztmalig zum 13. Juli 2025 zahlbar.“ |
| „3.2 |
Zinslauf . Der Zinslauf der Teilschuldverschreibungen endet mit Ablauf des 12. Juli 2025. Ab dem 13. Juli 2025 fallen keine laufenden Zinsen mehr an.“ |
In Ziffer 3 der Anleihebedingungen werden folgende neue Ziffern 3.3 bis 3.5 eingefügt. Die bisherige Ziffer 3.3 wird Ziffer 3.6:
| „3.3 |
Bedingte endfällige Verzinsung . Für den Zeitraum vom 13. Juli 2025 (einschließlich) bis zum 17. Dezember 2037 (ausschließlich) werden die Teilschuldverschreibungen mit 4% p.a. auf ihren jeweils noch ausstehenden Nennbetrag verzinst. Für die weitere Laufzeit vom 17. Dezember 2037 (einschließlich) bis zum 17. Dezember 2040 (ausschließlich) besteht kein Anspruch auf Verzinsung des noch ausstehenden Erinnerungsbetrags. Die endfälligen Zinsen werden am 17. Dezember 2037 fällig und zahlbar, wenn und soweit die Emittentin die endfällige Verzinsung sowie die gleichrangige und gleichzeitig fällige endfällige Verzinsung der von der Emittentin begebenen Anleihe 2016/2040 (ISIN: DE000A2AAVM5 | WKN: A2AAVM – zusammen mit der vorliegenden Unternehmensanleihe 2017/2040 (ISIN DE000A2E4PH3 | WKN A2E4PH) nachfolgend „ beide Anleihen “) aus den am 17. Dezember 2037 (nach den Rückzahlungen auf beide Anleihen gemäß dem in Ziffer 4.8 festgelegten Tilgungsplan) verfügbaren liquiden Mitteln im Sinne von Ziffer 3.4 finanzieren kann. Reichen die verfügbaren liquiden Mittel am 17. Dezember 2037 nicht zur vollständigen Zahlung der endfälligen Zinsen für beide Anleihen aus, erfolgt die gleichrangige anteilige Zahlung der endfälligen Zinsen für beide Anleihen im Verhältnis der jeweils ausstehenden Zinsansprüche, soweit die am 17. Dezember 2037 verfügbaren liquiden Mittel nach der Teilrückzahlung dazu ausreichen. Der am 17. Dezember 2037 nicht bediente Teil der endfälligen Zinsansprüche für beide Anleihen bleibt jedoch bestehen und ist in den Jahren 2038 bis einschließlich 2040 jeweils am 17. Dezember (genauso wie der 17. Dezember 2037 jeweils ein „ Zinszahlungsstichtag “) gleichrangig im Verhältnis der jeweils ausstehenden Zinsansprüche für beide Anleihen zu bedienen, soweit die am entsprechenden Zinszahlungsstichtag verfügbaren liquiden Mittel dazu ausreichen; Zinseszinsen entstehen nicht. Wenn nach vollständiger Bedienung der ausstehenden Zinsansprüche für beide Anleihen an einem Zinszahlungsstichtag der Jahre 2037 bis 2039 noch verfügbare liquide Mittel verbleiben, die ausreichen, um den Erinnerungsbetrag in Höhe von 0,10 % des Nennbetrags je Teilverschreibung für beide Anleihen vollständig (und nicht nur teilweise) zurückzuzahlen, ist die Emittentin verpflichtet, eine entsprechende Rückzahlung vorzeitig vorzunehmen (der entsprechende Zinszahlungsstichtag ist dann der „ Letzte Zahltag “ im Sinne des Tilgungsplans). Die Laufzeit der beiden Anleihen endet in diesem Fall vorzeitig am Letzten Zahltag. Am 17. Dezember 2040 werden – sofern und soweit aus den an diesem Stichtag verfügbaren liquiden Mitteln finanzierbar – gleichrangig für beide Anleihen etwaige für den Zeitraum vom 13. Juli 2025 (einschließlich) bis zum 17. Dezember 2037 (ausschließlich) noch offene Zinsansprüche bedient und der Erinnerungsbetrag in Höhe von 0,10 % des Nennbetrags je Teilverschreibung zurückgezahlt. Auch dabei sind die verfügbaren liquiden Mittel jeweils im Verhältnis der ausstehenden Ansprüche auf die beiden Anleihen zu verteilen. Soweit die an diesem Stichtag verfügbaren liquiden Mittel nicht ausreichen, um die Zins- und Rückzahlungsansprüche aus beiden Anleihen jeweils gleichberechtigt zu bedienen, entfallen die Ansprüche der Anleihegläubiger. Die Emittentin ist während des Zeitraums vom 17. Dezember 2037 bis zum 17. Dezember 2040 jederzeit berechtigt, die Anleihe mit vier Wochen Frist zum Monatsende zu kündigen und sämtliche Teilschuldverschreibungen vollständig (d.h. einschließlich des Erinnerungsbetrags) und zuzüglich der für den Zeitraum vom 13. Juli 2025 (einschließlich) bis zum 17. Dezember 2037 (ausschließlich) noch offene Zinsanteile zurückzuzahlen. Voraussetzung ist, dass die Emittentin die Anleihe 2016/2040 zum gleichen Stichtag kündigt und zzgl. ausstehender Zinsen vollständig (d.h. einschließlich des Erinnerungsbetrags) zurückzahlt. |
| 3.4 |
Verfügbare Liquide Mittel . Die liquiden Mittel im Sinne von Ziffer 3.3 werden definiert als die auf den 5. TARGET2-Geschäftstag vor dem jeweiligen Zahlungsstichtag („ Feststellungsstichtag“) berechnete Summe aus Kassenbestand, Bankguthaben aller Art, liquidierbarem Wertpapierbestand und nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien und -zusagen. Zur Ermittlung der für Zahlungen nach Ziffer 3.3 verfügbaren liquiden Mittel sind von dieser Summe am Feststellungsstichtag vor dem 17. Dezember 2037 die an diesem Tag fälligen Teil-Rückzahlungen auf beide Anleihen gemäß dem in Ziffer 4.8 festgelegten Tilgungsplan und zu jedem Feststellungsstichtag ein fester Betrag in Höhe von EUR 500.000 (der „Liquiditätspuffer“) abzuziehen. Dieser Abzug erfolgt zu jedem Feststellungsstichtag erneut, ohne dass die Abzüge der verschiedenen Feststellungsstichtage addiert werden, so dass der Emittentin immer der Liquiditätspuffer in unveränderter Höhe verbleibt. Der Gesamtbetrag der zum jeweiligen Feststellungsstichtag verfügbaren liquiden Mittel wird vom Jahresabschlussprüfer in Erweiterung der Jahresabschlussprüfung 2037 und gegebenenfalls der Folgejahre geprüft. |
| 3.5 |
Das Kündigungsrecht gemäß Ziffer 8.2 lit. a) wegen nicht fristgerechter Zahlung ist in Bezug auf die in Ziffer 3.3 geregelten bedingten endfälligen Zinsen sowie den Erinnerungsbetrag ausgeschlossen, soweit die Nichtzahlung darauf beruht, dass am jeweiligen Feststellungsstichtag keine ausreichenden verfügbaren liquiden Mittel im Sinne von Ziffer 3.4 zur Verfügung stehen.“ |
Die Wirksamkeit des Beschlusses steht unter der aufschiebenden Bedingung , dass die Gläubiger der von der Emittentin begebenen Anleihe 2016/2026 (ISIN: DE DE000A2AAVM5 | WKN: A2AAVM)
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einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe 2016/2026 bis zum 17. Dezember 2040, |
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der Aufnahme des vorstehenden Tilgungsplans auch in die Bedingungen der Anleihe 2016/2026, |
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der Beendigung der laufenden Verzinsung der Anleihe 2016/2026 rückwirkend zum Ablauf des 28. Juni 2025, |
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und der vorstehenden gleichberechtigten bedingten endfälligen Verzinsung beider Anleihen zustimmen.“ |
Frankfurt am Main, im März 2026
Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG
Geschäftsführung
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