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Deutlich mehr Geld für Millionen Beschäftigte – Bundesregierung beschließt kräftige Mindestlohnerhöhung bis 2027

blickpixel (CC0), Pixabay
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Die Bundesregierung hat den Weg für eine deutliche Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland freigemacht. Wie das Bundeskabinett bekanntgab, soll der Mindestlohn bis Anfang 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Grundlage ist eine Verordnung von Arbeitsministerin Bärbel Bas, die sich am Vorschlag der unabhängigen Mindestlohnkommission orientiert.

Demnach erfolgt die Erhöhung in zwei Stufen: Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn zunächst von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro. Ein Jahr später, zum 1. Januar 2027, folgt dann die zweite Anpassung auf 14,60 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich die Lohnuntergrenze innerhalb von zwei Jahren um insgesamt fast 14 Prozent.

Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes profitieren davon rund 6,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – vor allem in Branchen mit traditionell niedrigen Einkommen wie dem Einzelhandel, der Gastronomie, der Gebäudereinigung und der Pflege.

Ein Schritt für mehr Kaufkraft und soziale Gerechtigkeit

Arbeitsministerin Bärbel Bas betonte, die Erhöhung sei ein „wichtiger Beitrag zur Stärkung der Kaufkraft und zur Sicherung eines fairen Einkommens für diejenigen, die jeden Tag das Fundament unserer Wirtschaft bilden“. Viele Beschäftigte hätten mit steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen, und die Anpassung des Mindestlohns sei daher ein „überfälliges Signal für mehr soziale Balance“.

Auch Gewerkschaften begrüßen den Beschluss. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprach von einem „dringend notwendigen Schritt“, um Geringverdienerinnen und Geringverdiener vor Armut zu schützen. Laut DGB-Vorsitzender Yasmin Fahimi reiche der aktuelle Mindestlohn „in vielen Regionen kaum aus, um die Miete zu zahlen und ein Leben in Würde zu führen“.

Kritik aus der Wirtschaft

Von Arbeitgeberseite kommt dagegen Kritik. Der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnte vor einer „Kostenwelle für kleine und mittelständische Betriebe“, insbesondere im Dienstleistungssektor. Manche Unternehmen könnten gezwungen sein, Personal abzubauen oder Preise zu erhöhen.

Trotzdem gilt der neue Mindestlohn als politisch abgesichert. Die Bundesregierung folgt mit der Verordnung weitgehend dem Kompromissvorschlag der Mindestlohnkommission, die aus Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Wissenschaft besteht.

Bedeutung für Verbraucher und Wirtschaft

Die Erhöhung dürfte positive Impulse für den Binnenkonsum geben, da Millionen Menschen mehr Geld zur Verfügung haben. Wirtschaftsexperten erwarten jedoch auch moderate Preissteigerungen, da Unternehmen einen Teil der gestiegenen Lohnkosten an Kunden weitergeben könnten.

Langfristig, so betonen Ökonomen, könne die Maßnahme helfen, soziale Ungleichheit zu verringern und den Abstand zwischen Niedrig- und Durchschnittslöhnen zu verkleinern.

Fazit

Mit der beschlossenen Mindestlohnerhöhung setzt die Bundesregierung ein klares Signal für soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Teilhabe. Für Millionen Beschäftigte bedeutet das spürbar mehr Einkommen – für viele Betriebe jedoch auch eine Herausforderung.

Ob der höhere Mindestlohn langfristig den gewünschten Ausgleich zwischen sozialer Fairness und wirtschaftlicher Belastbarkeit schafft, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Sicher ist aber: Die Entscheidung markiert einen wichtigen Wendepunkt in der deutschen Lohnpolitik.

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