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Denn Sie wissen es nicht…….

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In Deutschland existiert nahezu nur diese Vorstellung von Finanz- und Vermögensberatern: Finanzberater leben von Provisionen, die sie Anlegern abnehmen oder von Wertpapierverkäufern kassieren. Ganz anders gestaltet sich dieses Thema jedoch zum Beispiel in der eidgenössischen Schweiz. Bereits im Jahr 2012 hat das Schweizer oberste Bundesgericht in Lausanne entschieden, dass Vermögensverwalter ihren Kunden Provisionen weitergeben müssen, die sie zum Beispiel von Großbanken bei Investitionen in deren Fonds erhalten haben. 

Denn die Bank könnte allein der Provisionen wegen Papiere in die Depots drücken, die für Kunden ungeeignet wären. Nun gibt es ja auch zahlreiche Anleger aus Deutschland, die ihr Geld in der Schweiz angelegt haben. Auch diese Kunden können wohl Rechte aus dem Urteil geltend machen, das heißt durchaus gutes Geld von Ihrer Schweizer Bank bzw. ihrem Schweizer Vermögensverwalter zurückverlangen.. Kaum einer tut das bis zum heutigen Tage. Nun jedoch bietet ein Unternehmen den Deutschen „Sparern“ in der Schweiz seine Hilfe an. Natürlich nicht ganz uneigennützig, denn das Unternehmen will satte 30% aus dem Betrag haben, den es für den Kunden zurückholt. Nun 70% von Geld, mit dem man gar nicht gerechnet hat, ist besser als gar nichts, oder?

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