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DEGI International:Klagen oder Vergleich annehmen?

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Wer sich auf der Suche nach einer Geldanlage beim Immobilienfonds DEGI International eingekauft hatte, der muss nach der Schließung des Fonds nun erhebliche Verluste bei der Abwicklung befürchten.

Da atmen einige Anleger auf, wenn ihnen dieser Tage ein Vergleichsangebot der Allianz Deutschland AG zu 42,78 Euro je Anteil ins Haus flattert, selbst wenn dies die Einzahlungen nicht aufwiegt. „Wer eine falsche Beratung belegen kann, sollte die Erfolgsaussichten für eine Schadenersatzklage prüfen“, rät Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg und ergänzt: „Wer dagegen eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden will, zieht den Vergleich vor.“

Ansprüche auf Schadenersatz sollten falsch beratene Anleger beim Verkäufer oder Vermittler des Fonds zügig geltend machen, da beispielsweise für Käufe aus dem Jahr 2008 spätestens zum Jahresende 2011 die Verjährung droht. In den Beratungsstellen hatten mehrere Ratsuchende übereinstimmend berichtet, dass ihnen der Fonds als sichere Geldanlage mit der Möglichkeit der täglichen Rückgabe empfohlen worden war; über die Risiken der Rücknahmeaussetzung, Abwicklung und Kursrisiken seien sie nicht oder nur unzureichend aufgeklärt worden. Auszuschließen ist laut Schaarschmidt auch nicht, dass an die Vermittler Provisionen der Fondsgesellschaft ohne die vorgeschriebene Aufklärung geflossen sind. Der Finanzdienstleistungsexperte weist jedoch auf den ungewissen Ausgang einer Klage hin: „Die Falschberatung muss detailliert nachgewiesen werden, so dass Verbraucher ohne die Rückendeckung einer Rechtsschutzversicherung erhebliche Prozesskosten einkalkulieren müssen.“ Diesem Risiko gehe man mit der Annahme des Vergleichs aus dem Wege.

Quelle:VBZ Hamburg

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