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DEGAG – Wo bleiben die Insolvenzgutachten?

PIX1861 (CC0), Pixabay
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Ende Januar 2025 haben gleich drei DEGAG-Emittentinnen – die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, die DEGAG Kapital GmbH sowie die DEGAG WI8 GmbH – Insolvenzanträge gestellt. Auf Initiative eines Aufsichtsratsmitglieds der Holding wurde Herr Dr. Eckert auch hier als Gutachter und/oder vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Seine Aufgabe: Feststellen, ob tatsächlich Insolvenzgründe vorliegen und ob die Verfahren – bei ausreichender Kostendeckung – eröffnet oder mangels Masse abgelehnt werden müssen.

Üblicherweise benötigen vorläufige Insolvenzverwalter für ein entsprechendes Gutachten rund drei Monate, in komplexeren Fällen auch ein halbes Jahr. Doch mittlerweile steuern wir auf Ende August zu – und damit auf den siebten Monat seit Antragstellung.

Dabei scheinen die Strukturen der DEGAG-Emittentinnen auf den ersten Blick nicht übermäßig kompliziert: Es gab keine eigenen Mitarbeiter, und das von Anlegern eingeworbene Kapital wurde im Wesentlichen an andere Gesellschaften der Unternehmensgruppe weitergereicht, um dort für Projekte oder Geschäfte verwendet zu werden. Im Vergleich zu einem insolventen Klinikbetrieb ist das ein überschaubares Konstrukt. Man sollte daher erwarten können, dass ein Gutachten für eine solche Kapitalsammelstelle in drei bis sechs Monaten fertiggestellt werden kann – zumal der Umfang vermutlich überschaubar bleibt und die rechtliche Verbindlichkeit zunächst gering ist.

Die Anleger warten nun gespannt: Wann wird es endlich Neuigkeiten geben – und welche werden es sein?

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