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DEGAG – Was ist ein Insolvenzgutachten?

Arya_W_Putra (CC0), Pixabay
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Ein Insolvenzgutachten ist eine umfassende Analyse der finanziellen Situation eines Unternehmens oder einer Person, die sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder sich in einer wirtschaftlichen Krise befindet. Es wird in der Regel vom vorläufigen Insolvenzverwalter oder einem externen Sachverständigen erstellt und dient als Entscheidungsgrundlage für das Insolvenzgericht.

Warum wird ein Insolvenzgutachten erstellt?

Das Gutachten hat mehrere wichtige Zwecke:

  1. Prüfung der Insolvenzgründe

    • Es wird untersucht, ob einer der gesetzlichen Insolvenzgründe vorliegt:
      • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) → Das Unternehmen kann fällige Rechnungen nicht mehr begleichen.
      • Überschuldung (§ 19 InsO) → Das Vermögen reicht nicht mehr aus, um alle Schulden zu decken.
      • Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) → Absehbar ist, dass das Unternehmen bald zahlungsunfähig wird.
  2. Bewertung der Fortführungsfähigkeit

    • Kann das Unternehmen noch gerettet werden?
    • Gibt es Sanierungsoptionen, z. B. durch einen Insolvenzplan oder Investoren?
    • Oder muss es abgewickelt und verwertet werden?
  3. Feststellung der Insolvenzmasse

    • Welche Vermögenswerte sind noch vorhanden?
    • Wie hoch sind die Schulden?
    • Welche Forderungen der Gläubiger können noch bedient werden?
  4. Grundlage für das Insolvenzgericht

    • Das Gericht entscheidet auf Basis des Gutachtens, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder mangels Masse abgelehnt wird (§ 26 InsO).
    • Falls eine Sanierung möglich ist, können Gläubiger und das Gericht einen Insolvenzplan beschließen.

Wer bezahlt das Insolvenzgutachten?

Die Kosten für das Insolvenzgutachten trägt in der Regel die Insolvenzmasse (also das noch vorhandene Vermögen des Unternehmens). Falls nicht genügend Mittel vorhanden sind, kann es auch durch Vorschüsse des Antragstellers (z. B. des Schuldners oder eines Gläubigers) finanziert werden.

Falls das Verfahren wegen mangelnder Masse (§ 26 InsO) abgelehnt wird, bleiben die Kosten oft beim Antragsteller hängen, wenn keine Mittel vorhanden sind.

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