Ein Insolvenzgutachten ist eine umfassende Analyse der finanziellen Situation eines Unternehmens oder einer Person, die sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder sich in einer wirtschaftlichen Krise befindet. Es wird in der Regel vom vorläufigen Insolvenzverwalter oder einem externen Sachverständigen erstellt und dient als Entscheidungsgrundlage für das Insolvenzgericht.
Das Gutachten hat mehrere wichtige Zwecke:
Prüfung der Insolvenzgründe
Bewertung der Fortführungsfähigkeit
Feststellung der Insolvenzmasse
Grundlage für das Insolvenzgericht
Die Kosten für das Insolvenzgutachten trägt in der Regel die Insolvenzmasse (also das noch vorhandene Vermögen des Unternehmens). Falls nicht genügend Mittel vorhanden sind, kann es auch durch Vorschüsse des Antragstellers (z. B. des Schuldners oder eines Gläubigers) finanziert werden.
Falls das Verfahren wegen mangelnder Masse (§ 26 InsO) abgelehnt wird, bleiben die Kosten oft beim Antragsteller hängen, wenn keine Mittel vorhanden sind.
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