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DEGAG-Insolvenzen, Bestreiten des Insolvenzverwalters fragwürdig 

geralt (CC0), Pixabay
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Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen hat für viele seiner Mandanten Forderungen in den Insolvenzverfahren über die DEGAG-Gesellschaften zur Tabelle angemeldet. Es handelte sich um über 900 Anmeldungen. Der Insolvenzverwalter hat alle Forderungen mit sonderbarer Begründung bestritten.

diebewertung.de: Herr Reime, welche Art Forderungen? Haben Sie denn zur Tabelle angemeldet für ihre Mandanten?

RA Reime: Ich habe für meine Mandanten Schadensersatzforderungen angemeldet. Diese basieren einerseits auf vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzungrn durch die Vermittler, andererseits auf Delikt. Es handelt sich um Forderungen im Rang des Paragraphen 38 InsO.

diebewertung.de: Sieht der Verwalter keine Schadensersatzforderungen?

RA Reime: An sich schon. Immerhin sprach er auf den Gläubigerversammlungen selbst von gewissen Verdachtsmomenten. Und in seinen Gutachten finden sich durchweg Ausführungen dazu, dass man bestimmte Ansprüche theoretisch gegenüber allen Gesellschaften geltend machen kann, weshalb er auf die exorbitant hohe Schadenssumme bei allen Gesellschaften kommt. Das setzt nach neuester Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wiederum voraus, dass verschiedene Gesellschaften in einer Art und Weise über ihre Organe agierten, dass sie als Gesamtschuldner zu betrachten sind für gewisse sxhsdensstiftende Handlungen. Also ja, grundsätzlich müsste der Verwalter Schadensersatzansprüche sehen.

diebewertung.de: Und warum hat der Verwalter die Forderungen dann bestritten?

RA Reime: Das ist zumindest missverständlich, um nicht zu sagen ungeschickt. Aus den Tabellenauszügen ergibt sich, dass er die von meinen Mandanten angemeldeten Forderungen betrachtet als „Anspruch aus Zeichnungsschein für Genussrechte“. Das ist schlicht falsch. Es handelt sich um Schadensersatzansprüche. Wer Schadensersatz geltend macht, der nimmt gerade von Genussrechten Abstand und wünscht deren Rückabwicklung. Es geht um den Schaden, der dadurch entstanden ist, dass man falsch beraten wurde oder getäuscht, also um das investierte Geld.

diebewertung.de: Das klingt sonderbar.

RA Reime: Ja. Ich hätte noch verstanden, wenn der Insolvenzverwalter die Schadensersatzforderungen maximal so lange bestritten hätte, bis die Tatsachen für eine Falschberatung oder Täuschung jeweils hinreichend feststehen. So aber sehe ich die Gefahr, dass hunderte von Anlegern Feststellungsklagen gegen den Verwalter anstrengen müssen, was schädlich für die Masse wäre.

diebewertung.de: Können Anleger eigentlich gleichzeitig Schadensersatzforderungen gegen Vermittler und Berater und den Insolvenzverwalter geltend machen oder ist das ausgeschlossen, weil man dann von mehreren Gegnern dieselbe Forderung verlangt?

RA Reime: Ja, das geht. Anleger haben solange gegen unterschiedliche Personen Forderungen, bis der erlittene Schaden zur vollen Höhe tatsächlich erfüllt worden ist.

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