Zitat:
In den letzten Tagen wurde uns häufiger die Frage gestellt, ob essinnvoll sei, in Bezug auf offene Forderungen einen Anwalteinzuschalten.
Wir selbst werden, zum jetzigen Zeitpunkt, für unsere Forderungenkeinen juristischen Beistand hinzuziehen, haben jedoch vollstesVerständnis, wenn Sie eine rechtliche Einschätzung einholenmöchten.
In einem solchen Fall halten wir es für essenziell, sich auf die Expertise eines ausgewiesenen Fachmanns
zu verlassen.
„Irgendein“ Anwalt ist sicher juristisch gut ausgebildet, wird ihnenaber womöglich bei diesem komplexen Sachverhalt nur bedingtweiterhelfen können.
Daher können wir Ihnen bei Bedarf einen erfahrenen Spezialistenempfehlen: Er ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwaltfür Versicherungsrecht und verfügt über fundierte Kenntnisse indiesen Bereichen.
Außerdem hat er sich intensiv in das Thema Degag eingearbeitetund bereits ein Gutachten (60 Seiten) erstellen lassen.
Sollten Sie Interesse an einer juristischen Einschätzung haben,können Sie sich gerne bei uns melden. Wir stellen dann denKontakt für Sie her.
Wie schon oben geschrieben, wissen wir, dass ein Anwalt nicht zueiner Beschleunigung der Rückzahlungen im Insolvenzverfahrenführen wird, dennoch möchten wir Sie auch in diesem Bereich bestmöglich unterstützen, falls Sie diesen Weg beschreiten möchten.
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Mal ganz ehrlich meine Damen udn Herren vom Internetportal Ertragsmaximierer, geht der von Ihnen angeboitene Rechtsanwalt auch gegen Sie vor, wenn er feststellen würde das Sie einen Bertaungsfehler gemacht haben? Ganz ehrlich, ich finde Ihre Mail/Text an Anleger dreißt, denn was sie hier wollen ist sich selber schützen mehr nicht. Das an dieser Stelle einmal ganz deutlich gesagt.
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