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DEGAG Genussrechte Anlegerbeirat: Auswahl erfolgt morgen

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DEGAG Anlegerbeirat: Auswahl erfolgt morgen

Interessierte Personen, die sich bei Bernd Klein von der DEGAG für eine Mitarbeit im Anlegerbeirat beworben haben, erhalten voraussichtlich am heutigen Tage einen Link zu einem Zoom-Meeting, das morgen stattfinden soll. Im Rahmen dieses Meetings können sich die Bewerber vorstellen, die Interesse an einer Mitarbeit im geplanten Anlegerbeirat haben.

Nach unseren Informationen soll die endgültige Zusammensetzung des Anlegerbeirats im Anschluss festgelegt werden, damit dieser so schnell wie möglich seine Tätigkeit aufnehmen kann.

Wichtige Kriterien für den Anlegerbeirat
Entscheidend ist, dass der Anlegerbeirat aus Personen besteht, die über Sachverstand in den Bereichen Bilanzrecht, Steuerrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Dampfplauderer oder Jammerlappen, die nur darüber diskutieren möchten, wie es zu dieser Situation kommen konnte, hier fehl am Platz sind. Stattdessen müssen qualifizierte Personen benannt werden, die die notwendigen fachlichen Kompetenzen mitbringen.

Aus diesem Grund sollte der Vertrieb geeignete Personen vorschlagen, die diese Kriterien erfüllen. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass Vertriebspartner selbst Teil des Beirats werden.

Unsere Position
Wir selbst werden nicht an dem Zoom-Meeting teilnehmen, aber Personen benennen, die aus unserer Sicht geeignet sind, im Anlegerbeirat mitzuwirken. Diese Personen sollten über den erforderlichen Sachverstand verfügen, um die zukünftigen Schritte zu beurteilen.

Restrukturierung oder Insolvenz?
Das Ziel ist, dass der Anlegerbeirat schnellstmöglich tätig wird, um eine Einschätzung abzugeben, ob eine Restrukturierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine Insolvenz angemeldet werden muss. Beides ist derzeit noch möglich, da die genauen Zahlen, Daten und Fakten (ZDF) im Detail nicht bekannt sind.

Sollte das Ergebnis eine Restrukturierung sein – was wir ausdrücklich begrüßen würden – wird dies aller Voraussicht nach einen Forderungsverzicht aller Gläubiger, einschließlich der Anleger, bedeuten. Sollte es jedoch zu einer Insolvenz kommen, wird die Arbeit der Interessengemeinschaft (IG) für die Anleger umso wichtiger sein, da es dann darauf ankommt, eine starke Position im Insolvenzverfahren einzunehmen.

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