Das fragen uns einige Mitglieder unserer IG.
Nun – das sehen wir nicht so, denn ein Prozessfinanzierer will ja Geld verdienen. Das heißt: Er übernimmt zwar das gesamte Prozessrisiko, möchte dafür aber zwischen 30 % und 50 % des Geldes, das er für Sie erstreitet.
Im Fall DEGAG sehen wir jedoch kein lohnendes Geschäft für einen Prozessfinanzierer – sondern allenfalls für den Rechtsanwalt, der mit dem Prozessfinanzierer zusammenarbeitet. Dieser würde dann Klage um Klage einreichen, ganz nach dem Motto:
„Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn.“
Aber mehr wäre das wohl nicht.
Bei den ehemaligen Vorständen ist wirtschaftlich kaum etwas zu holen, wenn überhaupt. Und das, was vorhanden ist, holen sich bereits andere Anwälte.
Übrig bliebe vielleicht noch Birger D. – aber ganz ehrlich:
Mir fällt im Moment nichts ein, wofür Birger D. überhaupt verurteilt werden sollte.
Wir alle wissen doch gar nicht, wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausgehen werden – ob es überhaupt zu einer Anklage kommt, und wenn ja: gegen wen?
Und selbst dann müsste die Anklage erst einmal zugelassen werden.
Sie sehen: Kein kluger Prozessfinanzierer würde sich auf so ein schlechtes Geschäft einlassen – nur um dem Rechtsanwalt das Konto zu füllen.
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Ein Prozessfinanzierer ist ein Unternehmen, das die Kosten eines Gerichtsverfahrens für eine Partei übernimmt – typischerweise für Kläger*innen, die sich das finanzielle Risiko eines Prozesses selbst nicht leisten können oder wollen.
📌 Was macht ein Prozessfinanzierer genau?
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Er übernimmt alle Verfahrenskosten (Gericht, Anwalt, Sachverständige, etc.).
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Er trägt das volle Risiko: Verliert der Kläger den Prozess, trägt der Prozessfinanzierer die Kosten.
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Im Erfolgsfall erhält er einen Anteil am erstrittenen Betrag – in der Regel zwischen 20 % und 50 %, je nach Fall und Risiko.
Das Modell richtet sich vor allem an Geschädigte, die einen potenziell berechtigten Anspruch haben, aber nicht die Mittel oder das Risiko tragen wollen, diesen rechtlich durchzusetzen.
✅ Voraussetzungen für Prozessfinanzierung
Ein Prozessfinanzierer prüft vorab, ob:
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der Anspruch rechtlich durchsetzbar erscheint,
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der Streitwert hoch genug ist (oft mindestens 100.000 Euro),
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die gegnerische Partei zahlungsfähig ist,
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ein wirtschaftlicher Gewinn im Erfolgsfall möglich ist.
🔍 Bekannte Prozessfinanzierer in Deutschland
Hier sind einige bekannte Anbieter:
| Name | Sitz | Bemerkung |
|---|---|---|
| FORIS AG | Bonn | Einer der ältesten Anbieter in Deutschland, börsennotiert |
| ROLAND ProzessFinanz AG | Köln | Tochter der ROLAND Rechtsschutz, sehr aktiv im B2B-Bereich |
| Legial GmbH | München | Tochter der ERGO-Gruppe, stark in Verbraucherfällen |
| CDC Finance (vormals Advofin Deutschland) | vorm. Leipzig | Tochter der österreichischen Advofin Prozessfinanzierung AG |
| Advofin Prozessfinanzierung AG (Österreich) | Graz | Marktführer in Österreich, aber auch in Deutschland aktiv |
| LitFin | Prag/Berlin | Internationaler Prozessfinanzierer, auch bei Massenschäden (z. B. Dieselgate) aktiv |
| Therium | London / München | International tätig, Finanzierung auch großer Wirtschaftsstreitigkeiten |
| Omni Bridgeway | weltweit | Einer der größten Prozessfinanzierer weltweit, auch in Europa aktiv |
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