Auch wenn Weihnachten ist, gibt es keinen idealen Tag, um die traurige Wahrheit auszusprechen. Tatsache ist, dass die Liquidität des Unternehmens derzeit wohl stark eingeschränkt ist. Andernfalls hätte man die fälligen Auszahlungen an die Anleger sicherlich getätigt. Wie die tatsächliche Situation bei der DEAG insgesamt aussieht, weiß momentan niemand. Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, dass die Anlegerschulden die einzigen Schulden des Unternehmens sind.
Wir gehen aktuell vom Schlimmsten aus. Alles, was die Anleger am Ende noch zurückerhalten, wäre daher als ein positives Ergebnis zu werten. Sollte es tatsächlich zu einer Insolvenz kommen, wird es aus unserer Erfahrung heraus äußerst schwierig sein, die eigenen Forderungen überhaupt in die Insolvenztabelle einzubringen. Der Insolvenzverwalter wird diese Forderungen in der Regel zunächst bestreiten, was dazu führt, dass die Anleger ihre Ansprüche einklagen müssen.
Ein weiteres, noch schwerwiegenderes Problem könnte jedoch auftreten: Der Insolvenzverwalter hat das Recht, bereits ausgezahlte Zinsen und möglicherweise auch Rückzahlungen von Anlegern zurückzufordern. Das bedeutet, dass man nicht nur sein investiertes Kapital verliert, sondern auch bereits erhaltene Zinsen oder Rückzahlungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen muss.
Dabei ist zu beachten, dass der Insolvenzverwalter als Dienstleister für das zuständige Insolvenzgericht am Amtsgericht fungiert. Seine Handlungsmöglichkeiten sind daher begrenzt, da er in erster Linie die Vorgaben des Gerichts umsetzen muss.
In dieser schwierigen Situation ist es entscheidend, gemeinsam zu handeln. Mit einer Interessengemeinschaft können wir eine starke Front bilden, um solchen Forderungen entgegenzutreten. Zudem sollten wir medialen Druck aufbauen, um öffentliche Aufmerksamkeit zu schaffen. Dies hat in vergleichbaren Fällen bereits zu Erfolgen geführt.
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