Die aktuelle Situation rund um das Unternehmen DEGAG sorgt für viele Fragen, insbesondere bei betroffenen Anlegern. Eine Organisation, die sich für deren Interessen einsetzt, betont jedoch, dass sie sich nicht an Spekulationen über Schuld oder Unschuld einzelner Personen beteiligen wird. Die Klärung möglicher Verantwortlichkeiten liege ausschließlich in den Händen des Insolvenzverwalters und der Justizbehörden, falls es entsprechende Ermittlungen gebe.
Im journalistischen Kontext gibt es den Begriff „Verdachtsberichterstattung“, der an strenge rechtliche Vorgaben gebunden ist. Dabei handelt es sich um eine Berichterstattung über Personen, die eines Fehlverhaltens verdächtigt werden, ohne dass ihre Schuld bereits bewiesen ist.
Diese Art der Berichterstattung darf nur erfolgen, wenn:
✔ Ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegt
✔ Ein öffentliches Interesse besteht
✔ Die journalistische Sorgfaltspflicht eingehalten wird
✔ Die Rechte der betroffenen Person gewahrt bleiben
Das bedeutet, dass Medien keine unbegründeten Anschuldigungen verbreiten dürfen, sondern objektiv berichten müssen.
Viel wichtiger als Spekulationen über Verantwortlichkeiten ist für die Organisation die Unterstützung der betroffenen Anleger. Ein zentrales Problem sei die Nachrangigkeit der Forderungen. Das bedeutet, dass Anleger erst dann Ansprüche geltend machen können, wenn alle anderen Gläubiger bedient wurden – was die Chancen auf eine Rückzahlung erheblich verringert.
Um dies zu ändern, gebe es einen klaren Plan, der den Mitgliedern in der kommenden Woche vorgestellt werde. Das Ziel sei es, die Forderungen aus der nachrangigen in eine vorrangigere Kategorie zu überführen.
Neben der Frage der Nachrangigkeit steht auch im Raum, ob Ansprüche aus einer sogenannten deliktischen Haftung geltend gemacht werden können.
Deliktische Haftung bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen für einen Schaden haftbar gemacht werden kann, wenn dieser durch eine rechtswidrige Handlung – etwa Betrug oder Täuschung – entstanden ist. Sollte ein solcher Tatbestand festgestellt werden, könnte dies für Anleger eine Möglichkeit sein, weitere Ansprüche geltend zu machen.
Ob es in diesem Fall eine solche Haftung geben könnte, bleibt jedoch abzuwarten. Die Organisation betont, dass sie sich ausschließlich auf konkrete und umsetzbare Maßnahmen konzentriert, um Anlegern bestmöglich zu helfen.
In Frankreich ist ein ehemaliger Narkosearzt wegen der gezielten Vergiftung von Patienten...
BeiX PostDonnerstag, 18.12.2025Vergleich der beiden Bilanzen 2023 – Vor und nach der Berichtigung 1....
BeiDie RedaktionDonnerstag, 18.12.2025Die Mitglieder der Aufsichtsräte in den Dax-Konzernen profitieren weiterhin von steigenden Vergütungen....
BeiX PostDonnerstag, 18.12.2025Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut eindringlich vor einer Vielzahl unseriöser...
BeiDie RedaktionDonnerstag, 18.12.2025
Kommentar hinterlassen