Startseite Allgemeines Defraq Ventures AG (zuvor: VALENS Holding AG): BaFin droht Zwangsgelder an
Allgemeines

Defraq Ventures AG (zuvor: VALENS Holding AG): BaFin droht Zwangsgelder an

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 24. Februar 2023 gegen die VALENS Holding AG (heute: Defraq Ventures AG) Zwangsgelder in Höhe von 282.500 Euro angedroht. Ferner hat die BaFin angeordnet, dass das Unternehmen seine Finanzberichterstattungspflichten erfüllen muss.

Die VALENS Holding AG (heute: Defraq Ventures AG) hat gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Sie hat nicht die notwendigen Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2021 veröffentlicht. Zudem hat die Defraq Ventures AG keinen Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 veröffentlicht.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Die Bekanntmachung der BaFin basiert auf § 124 WpHG.

Zum Hintergrund:

Finanzberichterstattungspflichten

Unternehmen, wie die Defraq Ventures AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres Jahresfinanzinformationen erstellen. Diese müssen spätestens vier Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Geregelt ist dies in § 114 Absatz 1 Satz 1 des WpHG.

Das Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet die Unternehmen zudem, einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen (§ 115 WpHG). Dieser muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Jeweils vor der Veröffentlichung muss das Unternehmen die Öffentlichkeit und die BaFin mit einer Hinweisbekanntmachung darüber informieren, ab wann und auf welcher Website die Informationen offengelegt werden (§ 114 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie § 115 Absatz 1 Satz 2 und 3 WpHG).

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Interview: Was bedeuten die geplanten Kapitalmaßnahmen der q.beyond AG für Aktionäre?

Interviewer:Frau Rechtsanwältin Bontschev, die q.beyond AG plant auf einer außerordentlichen Hauptversammlung mehrere...

Allgemeines

Milliardenschaden durch manipulierte Dieseltechnik: Betrugsurteile im Diesel-Skandal endgültig bestätigt

Die strafrechtliche Aufarbeitung des sogenannten Diesel-Skandals hat einen weiteren endgültigen Abschluss gefunden....

Allgemeines

Sperre vertagt: Shein darf in Frankreich weitershoppen – vorerst

Der umstrittene Online-Gigant Shein bleibt vorerst online – zumindest in Frankreich. Ein...

Allgemeines

Mond oder Märchen? Trump verordnet Rückflug zur Flagge

Wenn es nach Donald Trump geht, wird der Mond bald wieder amerikanisch...