DC Developments GmbH & Co. KG – Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil des Kommanditisten

Keine gute Bilanz für die investierten Kommanditisten, denn hier gibt es einen 6-stelligen Fehlbetrag, ausgewiesen in der Position „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil des Kommanditisten“.

DC Developments GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

(Amtsgericht Hamburg, HRA 119769)

AKTIVA

Vorjahr
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6,00 120,00
II. Sachanlagen 71.602,00 94.185,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.801.002,30 12.918.001,03
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 2.576.788,75 (Vorjahr: € 3.867.396,47)
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 429.695,46 420.895,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten 30.525,25 10.391,75
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil des Kommanditisten 154.226,72 0,00
13.487.057,73 13.443.593,67

PASSIVA

Vorjahr
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 400,00 400,00
II. Verlustvortragskonto des Kommanditisten -154.386,72 0,00
III. Rücklagen des Kommanditisten 969.641,92 1.201.221,99
IV. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil des Kommanditisten 154.226,72 0,00
B. Rückstellungen 68.411,31 85.642,00
C. Verbindlichkeiten 12.448.764,50 12.156.329,68
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 12.448.764,50 (Vorjahr: € 12.120.329,68)
davon gegenüber Gesellschaftern: € 1.506.652,59 (Vorjahr: € 1.535.447,80)
davon aus Steuern: € 343.398,27 (Vorjahr: € 295.736,85)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 9.399,66 (Vorjahr: € 8.671,09)
13.487.057,73 13.443.593,67

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg HRA 119769.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für bestimmte Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personengesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften gemäß § 264a Abs. 1 in Verbindung mit §§ 264 Abs. 1 S. 4, 274a und 288 HGB hat die Gesellschaft teilweise Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2020 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Grundsätzen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt worden.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte freiwillig nach dem Schema für mittelgroße Kapitalgesellschaften.

Leerposten und -vermerke werden nicht ausgewiesen, auch sind keine Posten zusammengefasst worden.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Die für die Erstellung des Jahresabschlusses maßgebenden Ansatz- und Bewertungsmethoden entsprechen neben den gesetzlichen Vorschriften den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Grundsätze der Bilanzierungs-, Ausweis- und Bewertungsstetigkeit wurden im Geschäftsjahr beachtet.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Netto-Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Zugangsjahr aktiviert und unterliegen einer Sofortabschreibung.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit erforderlich, werden Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert vorgenommen.

Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Hafteinlagen gemäß § 172 Abs. 1 HGB der Gesellschafter betragen insgesamt € 400,00 und sind vollständig geleistet.

IV. Sonstige Angaben

Persönlich haftende Gesellschafterin

Die DC Developments Management GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von € 25.000,00 ist persönlich haftende Gesellschafterin der DC Developments GmbH & Co. KG, ohne Festeinlage.

Mitarbeiterzahl

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 im Durchschnitt 36 Mitarbeiter.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB der Gesellschaft aus Miet- und Leasinggeschäften betragen im Geschäftsjahr insgesamt T€ 321. In den folgenden Geschäftsjahren ist mit etwa gleich hohen Beträgen zu rechnen.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der Gesellschaft obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin. Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin waren im Geschäftsjahr 2020:

Herr Björn Dahler, Buchholz

Herr Lothar Schubert, Münsterdorf

Herr Karsten Nagel, Hamburg

Herr Bernd Dege, Vechelde (bis zum 2. Dezember 2020).

Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der Geschäftsführer Bernd Dege war gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt.

 

Hamburg, den 14. September 2021

DC Developments Management GmbH

Björn Dahler

Lothar Schubert

Karsten Nagel

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 wurde am 16. September 2021 festgestellt.

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