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„Das Urteil ist ein Dämpfer für viele Betroffene“

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Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zum Beschluss des OVG zur Aussetzung des Ortskräfteverfahrens

Frage: Herr Blazek, das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Aussetzung des Aufnahmeverfahrens im Rahmen der sogenannten Überbrückungsliste bzw. des Ortskräfteverfahrens rechtmäßig ist. Wie bewerten Sie dieses Urteil?

Blazek: Das Urteil ist ein Dämpfer für viele afghanische Antragsteller, die auf eine schnelle Aufnahme gehofft haben. Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass eine „Aufnahmebereitschaft“ nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz eben kein verbindlicher Verwaltungsakt ist, sondern lediglich eine politische Absichtserklärung. Das bedeutet: Aus dieser Erklärung entsteht kein einklagbarer Rechtsanspruch auf ein Visum.

Frage: Können Sie das etwas näher erläutern?

Blazek: Gerne. Im Aufenthaltsgesetz gibt es unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Wenn die Bundesregierung nach § 23 Abs. 2 eine formelle Aufnahmezusage erteilt, dann hat der Betroffene tatsächlich einen Anspruch auf ein Visum – das ist justiziabel. Im jetzt entschiedenen Fall stützte sich das Verfahren aber auf § 22 Satz 2. Hier handelt es sich um eine politische Entscheidung mit sehr weitem Ermessensspielraum. Das OVG sagt: Dieser Spielraum darf jederzeit neu bewertet werden, insbesondere wenn sich die Lage oder das politische Interesse verändert haben.

Frage: Für die betroffenen Afghanen – in diesem Fall ein Richter mit Familie – ist das eine bittere Nachricht.

Blazek: Absolut. Diese Menschen leben teilweise seit Jahren in Unsicherheit, oft im Exil in Nachbarstaaten wie Pakistan. Sie haben gute Gründe anzunehmen, dass sie in Afghanistan bedroht wären. Wenn ihnen zunächst eine Aufnahmebereitschaft signalisiert wird, entsteht bei ihnen eine klare Erwartung. Das Gericht stellt aber klar: Eine Erwartung ist noch kein Recht. Und genau darin liegt die Härte des Urteils.

Frage: Bedeutet das Urteil, dass alle laufenden Anträge aus der Überbrückungsliste praktisch auf Eis liegen?

Blazek: So kann man es sagen. Die Bundesregierung hat derzeit die Verfahren ausgesetzt. Das Gericht hält das für rechtmäßig, solange es sich um Entscheidungen auf Basis von § 22 Satz 2 handelt. Wer also eine Zusage auf Grundlage der Überbrückungsliste oder des Ortskräfteverfahrens hat, kann daraus aktuell kein Visum erzwingen.

Frage: Welche Konsequenzen hat das für die Praxis?

Blazek: Kurz gesagt: Es stärkt den politischen Handlungsspielraum der Bundesregierung erheblich. Die Gerichte halten sich raus und sagen: Ob jemand tatsächlich aufgenommen wird, ist eine Frage außenpolitischer Opportunität, nicht des individuellen Rechts. Für Anwälte und Betroffene heißt das: Der Rechtsweg ist hier sehr begrenzt.

Frage: Der Beschluss ist unanfechtbar. Gibt es dennoch eine Chance für die Betroffenen?

Blazek: Juristisch nicht mehr in diesem Verfahren. Politisch aber sehr wohl. Druck von Zivilgesellschaft, Parlament und Medien kann dazu führen, dass die Regierung Verfahren wieder aufnimmt oder großzügiger handhabt. Denn am Ende bleibt es eine politische Entscheidung.

Frage: Ihr Fazit?

Blazek: Das Urteil zeigt einmal mehr die Kluft zwischen politischer Symbolik und juristischer Realität. Für die Betroffenen ist es bitter, weil sie in einem Schwebezustand zurückgelassen werden. Für die Bundesregierung bedeutet es allerdings mehr Flexibilität – was in rechtlicher Hinsicht korrekt, aber menschlich schwer vermittelbar ist.

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