Startseite Allgemeines Das ist kein Bericht der Wirtschaftswoche, sondern eine geschaltete Anzeige-Selbstbeweihräuscherung! und jetzt Herr Schindler
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Das ist kein Bericht der Wirtschaftswoche, sondern eine geschaltete Anzeige-Selbstbeweihräuscherung! und jetzt Herr Schindler

qimono (CC0), Pixabay
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Az.: 	IN 419/25
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In dem Verfahren über den Antrag d. THE GROW GmbH, Alte Regensburger Straße 26, 84030 Ergolding, vertreten durch die Gesellschafterin SG Beteiligungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Gesellschafterin bk Group AG, diese vertreten durch den Vorstand Wolfarth Gerold
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 12043
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart, Gz.: 8886/080011-24
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 26.06.2025 um 08:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Innere Regensburger Straße 3, 84034 Landshut, Telefon: +49(871)660199 0, Telefax: +49(871)660199 10.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.


Rechtsbehelfsbelehrung:

 
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem 

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen. 

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