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Das BKA zum Thema BITCOIN

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Sogenannte Digitale Währungen wie z. B. Bitcoin (BTC), Litecoin oder Ethereum, sind virtuelle Geldeinheiten deren Herstellung und Verwendung auf mathematischen Berechnungen und kryptografischen Verfahren beruhen . Die Nutzung einer digitalen Währung erfordert jedoch zumeist lediglich die Installation einer „Wallet“-Software. Die Verwendung digitaler Währungen ist nicht illegal. Erwerb und Veräußerung, also die Umwandlung von/in gesetztliche Zahlungsmittel, sind z.B. auf zahlreichen Online-Börsen möglich. Darüber hinaus kann bereits in zahlreichen Online-Shops sowie einigen Geschäften und Cafés mit BTC bezahlt werden. BTC ist die aktuell am stärksten verbreitete digitale Währung. Aktuell entspricht 1 BTC ca. 4.000 Euro (Stand 28.9.2017).
Virtuelle Währungen existieren rein digital und werden mittels kryptografisch abgesicherter Protokolle direkt zwischen den Nutzern ohne Einbindung von Notenbanken oder Kreditinstituten gehandelt. Damit sind sie staatlichen Eingriffsmöglichkeiten weitgehend entzogen. Transaktionen laufen anonym ab, solange Quell- und Zieladressen keinem Besitzer zugeordnet werden können. Digitale Währungen stellen somit ein attraktives digitales Zahlungsmittel für Kriminelle dar. Verwendung finden sie in fast allen Kriminalitätsbereichen, besonders häufig bei Cybercrime-Delikten, Erpressung und Betrug mit Tatmittel Internet. Eine besondere Gefahr besteht darin, dass digitale Währungen insbesondere für Geldwäschehandlungen und Finanzierung terroristischer Aktivitäten missbraucht werden könnten.

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