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„Das betrifft fast jedes Unternehmen“

Visiventas (CC0), Pixabay
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Rechtsanwalt Maurice Högel erklärt, was die neuen AMLA-Standards bedeuten

Herr Högel, die BaFin informiert über neue technische Regulierungsstandards der europäischen Anti-Geldwäschebehörde AMLA. Was steckt dahinter?

Kurz gesagt: Die EU verschärft und vereinheitlicht die Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die neue europäische Behörde AMLA erarbeitet verbindliche Standards, die künftig direkt in allen Mitgliedstaaten gelten – also auch in Deutschland. Unternehmen müssen diese Regeln dann unmittelbar anwenden.

Wer ist konkret betroffen?

Betroffen sind nicht nur Banken, sondern der gesamte Finanz- und große Teile des Nichtfinanzsektors. Dazu gehören zum Beispiel Versicherungen, Finanzdienstleister, Immobilienmakler, Notare, Rechtsanwälte in bestimmten Konstellationen, aber auch Händler von hochwertigen Gütern. Viele Unternehmen unterschätzen, dass sie unter das Geldwäschegesetz fallen.

Worum geht es in den drei konsultierten Standards konkret?

Die drei Regelwerke betreffen zentrale Bereiche:

  1. Geschäftsbeziehungen und Transaktionen
    Hier wird präzisiert, wann eine Geschäftsbeziehung vorliegt, wann es sich nur um eine gelegentliche Transaktion handelt und wann mehrere Geschäfte als zusammenhängend gelten. Das ist wichtig, weil davon abhängt, welche Prüfpflichten ausgelöst werden.
  2. Kundensorgfaltspflichten (Customer Due Diligence)
    Dieser Standard regelt, welche Informationen Unternehmen künftig zwingend von Kunden einholen müssen. Also: Welche Dokumente? Welche Identitätsnachweise? Welche wirtschaftlich Berechtigten? Hier geht es um die praktische Umsetzung der „Know-your-Customer“-Pflichten.
  3. Sanktionen und Bußgelder
    Dieser Standard legt fest, wie Verstöße bewertet werden und nach welchen Kriterien Bußgelder berechnet werden. Zudem wird geregelt, wie Zwangsgelder angewendet werden können. Das ist besonders relevant, weil die Bußgelder empfindlich ausfallen können.

Warum empfiehlt die BaFin Unternehmen, sich an der Konsultation zu beteiligen?

Weil es jetzt noch Gestaltungsspielraum gibt. AMLA sammelt Stellungnahmen aus der Praxis, bevor die Standards finalisiert und der EU-Kommission vorgelegt werden. Wer später unmittelbar betroffen ist, sollte die Gelegenheit nutzen, auf praktische Probleme oder Unklarheiten hinzuweisen.

Was bedeutet „unmittelbar anwenden“ konkret?

Das heißt: Sobald die EU-Verordnung in Kraft tritt, gilt sie direkt – ohne dass der deutsche Gesetzgeber noch einmal ein nationales Umsetzungsgesetz verabschieden muss. Unternehmen können sich also nicht darauf berufen, dass es noch keine deutsche Anpassung gibt. Die Regeln gelten automatisch.

Wird das den Compliance-Aufwand erhöhen?

Ja, davon ist auszugehen. Besonders bei den Kundensorgfaltspflichten dürfte es zu detaillierteren Dokumentations- und Prüfanforderungen kommen. Gleichzeitig sorgt die EU-weite Vereinheitlichung langfristig für mehr Klarheit und weniger nationale Sonderregelungen.

Was raten Sie Unternehmen jetzt konkret?

Erstens: Prüfen, ob und in welchem Umfang man unter das Geldwäschegesetz fällt.
Zweitens: Die Entwürfe der AMLA-Standards lesen oder rechtlich bewerten lassen.
Drittens: Falls erforderlich, eine Stellungnahme im Rahmen der Konsultation einreichen.

Und viertens – ganz wichtig – die eigenen Compliance-Strukturen jetzt schon auf mögliche Verschärfungen vorbereiten.

Ihr Fazit?

Die Meldung ist kein bloßer Verwaltungsakt, sondern ein Signal: Die EU zieht beim Thema Geldwäschebekämpfung deutlich an. Unternehmen sollten das ernst nehmen – sowohl wegen der Haftungsrisiken als auch wegen möglicher hoher Bußgelder.

 

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