Ein vermeintlich harmloser Homeoffice-Job kann schnell zu einem erheblichen finanziellen und rechtlichen Risiko werden. Genau davor warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, aktuell im Zusammenhang mit Stellenangeboten auf der Internetseite arl-beratung.de.
Dort wird unter anderem nach „Mitarbeiter/in Datenerfassung & Verwaltung (m/w/d) – Homeoffice“ gesucht. Was zunächst nach einer gewöhnlichen Tätigkeit im Büro- oder Verwaltungsbereich klingt, soll nach den Erkenntnissen der BaFin jedoch eine ganz andere Dimension haben.
Denn die Aufgabe besteht demnach nicht lediglich aus Datenerfassung oder Verwaltung.
Stattdessen sollen Beschäftigte über ihr eigenes deutsches Bankkonto Zahlungen von Dritten entgegennehmen, das Geld anschließend auf Anweisung weiterleiten oder in Kryptowerte umtauschen.
Genau hier sollten sämtliche Alarmglocken schrillen.
Nach Angaben der BaFin stammen die auf die privaten Konten überwiesenen Gelder vermutlich teilweise von Personen, die selbst Opfer krimineller und insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind.
Mit anderen Worten:
Wer einen solchen vermeintlichen Homeoffice-Job annimmt, könnte plötzlich zum Bindeglied in einer Geldkette werden, deren Herkunft und Zweck er selbst überhaupt nicht überblickt.
Das kann gravierende Folgen haben.
Wenn der eigene Bankaccount plötzlich zur Drehscheibe wird
Ein seriöser Arbeitgeber braucht normalerweise nicht das private Girokonto seiner Beschäftigten, um Zahlungen fremder Kunden entgegenzunehmen und weiterzuleiten.
Genau deshalb ist diese Art von Tätigkeit besonders problematisch.
Wer Geld fremder Personen auf seinem Privatkonto empfängt und anschließend weitertransferiert, kann unter Umständen zum sogenannten Finanzagenten werden.
Solche Konstruktionen werden seit Jahren in verschiedenen Formen genutzt. Betroffene glauben häufig zunächst, sie würden lediglich im Auftrag eines Unternehmens Zahlungsabwicklungen übernehmen.
Tatsächlich können sie jedoch Geld weiterleiten, das aus Betrugsstraftaten stammt.
Im schlimmsten Fall steht am Ende nicht nur die Frage im Raum, wo das Geld geblieben ist.
Auch die Bank kann das Konto sperren oder kündigen. Zudem können Polizei und Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen.
Ob sich eine einzelne Person tatsächlich strafbar gemacht hat, hängt immer vom konkreten Fall und insbesondere davon ab, was sie wusste oder erkennen konnte. Wer jedoch bei einer angeblichen Homeoffice-Tätigkeit fremde Gelder über das eigene Privatkonto weiterleitet, setzt sich jedenfalls erheblichen Risiken aus.
Auch der Umtausch in Kryptowährungen ist kein harmloser Nebenjob
Besonders auffällig ist, dass Beschäftigte nach Angaben der BaFin Gelder teilweise in Kryptowerte umtauschen sollen.
Damit wird die Nachverfolgung der Zahlungsströme unter Umständen erheblich komplizierter.
Genau deshalb unterliegen solche Tätigkeiten regulatorischen Anforderungen.
Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass der Transfer und der Tausch von Geldern beziehungsweise bestimmte Kryptowerte-Dienstleistungen erlaubnis- oder zulassungspflichtig sein können.
Nach Angaben der Behörde besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Webseite ohne die erforderliche Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Betreiber werden damit nach derzeitigem Stand nicht aufgrund einer entsprechenden Erlaubnis der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht stützt ihre aktuelle Information auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.
Die Masche ist nicht neu
Das Erschreckende: Diese Form der angeblichen Beschäftigung ist keineswegs neu.
Die BaFin hat bereits mehrfach vor vergleichbaren Jobangeboten gewarnt.
Früher wurden solche Stellen beispielsweise als Tätigkeit eines „Treuhandassistenten“ oder einer „Treuhandassistentin“ bezeichnet.
Das Prinzip bleibt ähnlich:
Ein vermeintlicher Arbeitgeber stellt eine einfache Tätigkeit von zu Hause aus in Aussicht.
Die Anforderungen wirken überschaubar.
Dann soll der neue Mitarbeiter plötzlich sein eigenes Bankkonto für Zahlungen zur Verfügung stellen.
Geld kommt herein.
Ein Teil davon darf möglicherweise als vermeintliche Vergütung behalten werden.
Der Rest soll weitergeleitet oder in Kryptowährungen umgewandelt werden.
Genau an diesem Punkt sollte die Zusammenarbeit beendet werden.
Datenerfassung klingt harmlos – Geldweiterleitung ist etwas völlig anderes
Besonders kritisch ist die Diskrepanz zwischen Stellenbezeichnung und tatsächlicher Aufgabe.
Wer sich auf einen Job als „Mitarbeiter/in Datenerfassung & Verwaltung“ bewirbt, erwartet typischerweise Tätigkeiten wie:
Pflege von Kundendaten, Bearbeitung von Dokumenten, Eingabe von Informationen in Systeme oder klassische Verwaltungsarbeiten.
Mit dem Empfang und der Weiterleitung fremder Gelder über das eigene Privatkonto hat das wenig zu tun.
Eine derart starke Abweichung zwischen ausgeschriebener Tätigkeit und tatsächlicher Aufgabe ist bereits für sich genommen ein erhebliches Warnsignal.
Spätestens wenn ein Arbeitgeber verlangt, dass private Konten oder eigene Krypto-Wallets in die Arbeit eingebunden werden, sollte man die Tätigkeit nicht aufnehmen.
Vorsicht auch bei professionell wirkenden Webseiten
Ein weiterer wichtiger Punkt:
Eine professionell gestaltete Webseite allein beweist nicht, dass ein Anbieter seriös oder für Finanzdienstleistungen zugelassen ist.
Auch ein Impressum, eine deutsche Adresse oder professionell formulierte Stellenanzeigen reichen dafür nicht aus.
Wer im Finanzbereich tätig werden soll oder Geld im Auftrag eines Unternehmens bewegen soll, sollte deshalb unabhängig prüfen, welches Unternehmen tatsächlich hinter dem Angebot steht.
Die BaFin stellt dafür ihre Unternehmensdatenbank zur Verfügung. Dort lässt sich prüfen, ob ein Unternehmen für bestimmte Finanz- oder Kryptodienstleistungen zugelassen ist.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wer sich auf ein solches Jobangebot beworben hat, aber bislang noch keine Gelder erhalten oder weitergeleitet hat, sollte die Tätigkeit nicht aufnehmen und keine Kontodaten für Zahlungsabwicklungen zur Verfügung stellen.
Wer bereits Geld empfangen oder weitergeleitet hat, sollte dagegen schnell reagieren.
Sämtliche Unterlagen sollten gesichert werden:
E-Mails, Arbeitsverträge, Chatverläufe, Telefonnummern, Kontodaten, Überweisungsbelege, Wallet-Adressen und Namen angeblicher Ansprechpartner.
Auch die eigene Bank sollte umgehend informiert werden.
Wer vermutet, dass Gelder aus Straftaten über das eigene Konto gelaufen sind, sollte zudem erwägen, sich rechtlich beraten zu lassen und den Sachverhalt bei den zuständigen Behörden zu melden.
Die wichtigste Regel ist einfach
Kein normaler Homeoffice-Job in der Datenerfassung sollte voraussetzen, dass Mitarbeiter fremdes Geld über ihr eigenes Girokonto empfangen und anschließend weiterleiten.
Wer genau dazu aufgefordert wird, sollte nicht nur skeptisch werden.
Er sollte die Finger davon lassen.
Denn aus einem vermeintlich bequemen Job von zu Hause kann schneller als gedacht ein Fall werden, bei dem am Ende nicht das Gehalt, sondern Polizei, Bank und möglicherweise Staatsanwaltschaft vor der Tür stehen.
Die Warnung der BaFin ist deshalb eindeutig:
Bei dem auf arl-beratung.de angebotenen Homeoffice-Job ist äußerste Vorsicht geboten.
Da sollten Sie besser keinen Job annehmen.
So blöd kann doch eigentlich niemand sein, zu glauben, das sei eine normale legale Tätigkeit, Geld auf seinem Privatkonto zu empfangen und an anonyme Kryptoadressen weiterzuleiten.
Und selbst jemand ohne moralische Bedenken und dringendem Geldbedarf, dem muss doch klar sein, dass die Behörden ihn über seine Kontonummer sofort ohne größere Untersuchungen am Schlafittchen haben?
Sollte man jedenfalls meinen, dass niemand so dumm nicht sein kann….