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Da ist der Aufwand des Beschlusses und der Aufwand für die Mitteilung höher

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Landgericht Hamburg
Große Strafkammer 8

608 KLs 8/11

Das Landgericht Hamburg hat in dem Verfahren zum Aktenzeichen 608 KLs 8/11 betreffend u.a. David Benjamin Simanowski mit Beschlüssen vom 21.03.2012 die Anordnung der Beschlagnahme verschiedener Forderungen für die Dauer von drei Jahren ab Rechtskraft des Urteils aufrechterhalten. Das Urteil war hinsichtlich der Nebenbeteiligten mit Ablauf des 28.03.2012 und hinsichtlich des vorgenannten Angeklagten mit Ablauf des 13.02.2013 rechtskräftig geworden. Das Gericht beabsichtigt nunmehr den staatlichen Auffangsrechtserwerb gem. § 111i V StPO in Höhe von verbleibenden 76,60 € festzustellen.

 

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