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CP Vermögensberatung GmbH: BaFin warnt vor vermeintlich lukrativem Jobangebot im Home-Office

knerri61 (CC0), Pixabay
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CP Vermögensberatung GmbH: BaFin warnt vor vermeintlich lukrativem Jobangebot im Home-Office

Die BaFin warnt davor, auf ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Kundenservicemitarbeiter (m/w/d) im Homeoffice“ bzw. „Treuhandmanager“ einzugehen, welches angeblich von der CP Vermögensberatung GmbH stammt.

Die CP Vermögensberatung GmbH ist nicht Herausgeberin der betreffenden Stellenanzeigen oder EMails. Vielmehr nutzen die Verfasser der Anzeigen unberechtigt den Namen des Unternehmens, um Kontoinhaber als Finanzagenten anzuwerben.

Die angebotene Tätigkeit besteht darin, über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegen zu nehmen und diese wiederum an Dritte weiterzuleiten bzw. in Kryptowerte, wie beispielsweise Bitcoins, umzuwandeln. Die auf das Konto des „Kundenservicemitarbeiters“ überwiesenen Gelder stammen dabei vermutlich von Dritten, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Darüber hinaus ist die Tätigkeit als Finanzagent erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdienstaufsichtsgesetz (ZAG).

Die in Aussicht gestellte „Anmeldung des privaten Kontos bei der BaFin“ ist gesetzlich nicht vorgesehen und wird von der BaFin auch nicht vorgenommen.

Die BaFin hat bereits am 2. September 2021 auf betrügerische Jobangebote im Bereich „Treuhandservice“ hingewiesen.

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