Commerzbank „Partners Group Private Equity Performance Zertifikat (Tranche 2010)“- frewilliges öffentliches Kaufangebot

Schnigge Wertpapierhandelsbank SE Düsseldorf

Angebotsunterlage

Freiwilliges öffentliches Kaufangebot (Barangebot) der

SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE,
Berliner Allee 10, 40210 Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland

an die Inhaber von Zertifikaten der gekündigten

Commerzbank „Partners Group Private Equity Performance Zertifikat (Tranche 2010)“
ISIN DE000A1EV899 / WKN A1EV89

und

Commerzbank „Partners Group Private Equity Performance Zertifikat (Tranche 2015)“
ISIN DE000A18FFJ6 / WKN A18FFJ

(jeweils ein „Zertifikat“ und zusammen die „Zertifikate“)

zum Erwerb von Zertifikaten bis zu einem Gesamtkurswert (kumuliert über beide Zertifikate) von
maximal 1.200.000,00 Euro (in Worten: eine millionzweihunderttausend Euro)

zu je

EUR 425,00 (in Worten: Euro vierhundertfünfundzwanzig) pro Partners Group Zertifikat
mit der ISIN DE000A1EV899 / WKN A1EV89

und

EUR 1.100,00 (in Worten: Euro eintausendeinhundert) pro Partners Group Zertifikat
mit der ISIN DE000A18FFJ6 / WKN A18FFJ

Annahmefrist:

31. Oktober 2016 ab Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage
bis 22. November 2016, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit („MEZ“))

International Securities Identification Numbers (ISIN) / Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN):

Partners Group Zertifikate: ISIN DE000A1EV899 / WKN A1EV89
Partners Group Zertifikate (Tranche 2015): ISIN DE000A18FFJ6 / WKN A18FFJ

Disclaimer:

Dieses Angebot richtet sich nicht an „US Persons“ im Sinne des US Secıırities Act 1933 (in seiner jeweils gültigen Fassung) sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada und/oder Japan und kann von diesen nicht angenommen werden.

Inhaber von Zertifikaten mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beachten bitte die Hinweise in Ziffer II.2 dieser Angebotsunterlage.

Die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) finden auf dieses freiwillige öffentliche Kaufangebot keine Anwendung.

I. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS

Die nachfolgende Zusammenfassung enthält ausgewählte Informationen über das freiwillige öffentliche Kaufangebot (Barangebot) der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE („Bieterin„) nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage:

1.

Bieterin: Die Bieterin ist eine deutsche Wertpapierhandelsbank mit Sitz in Düsseldorf. Die Gesellschaft unterliegt den Regularien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

2.

Angebot. Erwerbskontingent und Angebotspreis: Das freiwillige öffentliche Kaufangebot der Bieterin bezieht sich auf den Erwerb von Zertifikaten im Gesamtkurswert von kumuliert bis zu EUR 1.200.000,00 (in Worten: EUR einemillionzweihunderttausend) („Erwerbskontingent“) der von der Commerzbank aufgelegten Zertifikate mit der ISIN DE000A1EV899 / WKN A1EV89 sowie der ISIN DE000A18FFJ6 / WKN A18FFJ einschließlich sämtlicher damit zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots verbundenen Rechte (insbesondere der Ausschüttungsrechte sowie Rechte im Zusammenhang mit einer möglichen Liquidation der, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Rechte auf Auszahlung von Liquidationserlösen) zu einem Preis von EUR 425,00 (in Worten: Euro vierhundertfünfundzwanzig) in bar je Zertifikat mit der ISIN DE000A1EV899 / WKN A1EV89 (“Angebotspreis 1″)sowie zu einem Preis von EUR 1.100,00 (in Worten: Euro eintausendeinhundert) in bar je Zertifikat mit der ISIN DE000A18FFJ6 / WKN A18FFJ (“Angebotspreis 2″), vorbehaltlich einer möglichen Reduzierung des Angebotspreises aufgrund von zwischenzeitlich ggf. erfolgenden Ausschüttungen nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage („Angebot“).

Die Zertifikate werden an keiner Börse gehandelt. Der Angebotspreis 1 liegt 68,65% über dem uns zuletzt bekannten Kaufangebot Dritter über 252 Euro/Zertifikat (Angebot ausgelaufen am 30.06.2016). Der Angebotspreis 2 liegt 9,09% unter dem uns zuletzt bekannten Kaufangebot Dritter über 1.210 Euro/Zertifikat (Angebot ausgelaufen am 14. September 2016). Beide Angebotsvolumen zusammen liegen bei nur ca. 31% des Angebotsvolumens dieses Rückkaufangebotes. Aktuelle Drittangebote sind uns hierzu derzeit nicht bekannt. Siehe dazu auch Ziffer II.8 dieser Angebotsunterlage

Es besteht die Möglichkeit, dass die Zertifikate außerbörslich in einem unregulierten Telefonverkehr gehandelt werden. Nach unseren Informationen bestehen dort Kaufangebote für im Vergleich zum Angebotsvolumen wesentlich niedrigere Stückzahlen, der Geldkurs für das Partners Group Zertifikate: ISIN DE000A1EV899 / WKN A1EV89 wird dort mit 617,50 Euro für 30 Stück (Stand 27.10.2016/10.00 Uhr) ausgewiesen. Der Geldkurs für das Partners Group Zertifikate (Tranche 2015): ISIN DE000A18FFJ6 / WKN A18FFJ beträgt dort 1210,00 Euro für 35 Stück. (Stand 27.10.2016/10.00 Uhr)

Fälligkeit und Zahlung des Angebotspreises: Der Angebotspreis ist fällig Zug-um-Zug gegen Übertragung der Zertifikate, für die das Angebot angenommen wird, vorbehaltlich einer verhältnismäßigen Zuteilung (wie unten definiert) nach Ziffer II.6.5 dieser Angebotsunterlage.

Die Zahlung des Angebotspreises erfolgt frühestens am fünften Bankarbeitstag und spätestens am zehnten Bankarbeitstag nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Annahmefrist wie näher in Ziffer II.6.6 dieser Angebotsunterlage beschrieben.

3.

Verhältnismäßige Zuteilung: Sofern die Nachfrage das Erwerbskontingent übersteigt, erfolgt eine verhältnismäßige Zuteilung wie in Ziffer II.6.5 dieser Angebotsunterlage näher beschrieben. Die Bieterin behält sich vor, jederzeit das Erwerbskontingent zu erhöhen; hieraus folgt jedoch keine Verpflichtung der Bieterin zu einer solchen Erhöhung (vgl. dazu Ziffer II.3.1 und Ziffer lI.6.5 dieser Angebotsunterlage). Auf die vorrangige Zuteilung der Zertifikate Partners Group Zertifikate: ISIN DE000A1EV899 / WKN A1EV89 wird hingewiesen.

4.

Bedingung: Das Angebot und die mit der Annahme des Angebots zustande kommenden Verträge stehen unter keiner weiteren aufschiebenden Bedingung.

5.

Adressatenkreis des Angebots: Das Angebot richtet sich – mit den in Ziffer II.2.l dieser Angebotsunterlage genannten Ausnahmen und Einschränkungen – an alle Inhaber von oben näher bezeichneten Zertifikaten („Zertifikateinhaber“) mit Ausnahme von „US Persons“ im Sinne des US Securities Act 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada und/oder Japan. Von diesen Personen kann das Angebot nicht angenommen werden.

6.

Annahmefrist: Dieses Angebot gilt vom 31. Oktober 2016 (Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage) bis zum 22. November 2016, 24:00 Uhr MEZ („Annahmefrist„).

Die Bieterin behält sich vor, die Annahmefrist durch nachträgliche Bekanntmachung einmalig um bis zu 20 Tage zu verlängern.

7.

Annahme des Angebots: Die Annahme dieses Angebots ist während der (ggf. verlängerten) Annahmefrist gegenüber dem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungs- unternehmen („Depotbank„) zu erklären.

Ein Formular für die Annahmeerklärung erhalten Sie direkt von Ihrer Depotbank: ein solches kann auch unter https://www.schnigge.de heruntergeladen werden.

8.

Keine Kostenübernahme: Die Bieterin übernimmt keine Kosten und Gebühren, die die jeweiligen (in- oder ausländischen) Depotbanken den das Angebot annehmenden Anteilsinhabern im Zusammenhang mit der Annahme des Angebots über eine Depotbank in Rechnung stellen.

II. INHALT DES ANGEBOTS

1.

Zusammenfassung des Inhalts des Angebots

Die nachfolgende Übersicht enthält eine zusammenfassende Darstellung des Inhalts des Angebots der Bieterin.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die nachstehende Übersicht nicht alle für die Anteilsinhaber relevanten Informationen enthält. Sie ist daher stets im Zusammenhang mit allen anderen Angaben in dieser Angebotsunterlage zu lesen.

Bieterin Die Bieterin ist eine deutsche Wertpapierhandelsbank mit Sitz in Düsseldorf. Die Gesellschaft steht unter der Regulierung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn.
Gegenstand Erwerb von Zertifikaten im Gesamtwert von kumuliert bis zu EUR 1.200.000,00 (in Worten: EUR einemillionzweihunderttausend) („Erwerbskontingent“) der von der Commerzbank aufgelegten Zertifikate mit der ISIN DE000A1EV899 / WKN A1EV89 sowie der ISIN DE000A18FFJ6 / WKN A18FFJ einschließlich sämtlicher damit zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots verbundenen Rechte (insbesondere der Ausschüttungsrechte sowie Rechte im Zusammenhang mit einer möglichen Liquidation der, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Rechte auf Auszahlung von Liquidationserlösen) zu einem Preis von EUR 425,00 (in Worten: Euro vierhundertfünfundzwanzig) in bar je Zertifikat mit der ISIN DE000A1EV899 / WKN A1EV89 (“Angebotspreis 1″)sowie zu einem Preis von EUR 1.100,00 (in Worten: Euro eintausendeinhundert) in bar je Zertifikat mit der ISIN DE000A18FFJ6 / WKN A18FFJ (“Angebotspreis 2″), vorbehaltlich einer möglichen Reduzierung des Angebotspreises aufgrund von zwischenzeitlich ggf. erfolgenden Ausschüttungen nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage („Angebot“).
ISIN/WKN ISIN DE000A1EV899 / WKN A1EV89 sowie ISIN DE000A18FFJ6 / WKN A18FFJ
Angebotspreis 1 EUR 425,00 (in Worten: Euro vierhundertfünfundzwanzig) in bar je Zertifikat mit der ISIN DE000A1EV899 / WKN A1EV89
Angebotspreis 2 EUR 1.100,00 (in Worten: Euro eintausendeinhundert) in bar je Zertifikat mit der ISIN DE000A18FFJ6 / WKN A18FFJ

Sofern nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage bezogen auf die Zertifikate eine Ausschüttung (einschließlich einer Kapitalrückzahlung oder jeder sonstigen Zahlung) erfolgt, die dem das Angebot annehmenden Zertifikateinhaber (bzw. dessen Depotbank für ihn) zufließt (unabhängig davon, ob der Zufluss zeitlich vor oder nach der Annahme oder Abwicklung des Angebots erfolgt), so reduziert sich der Angebotspreis um die auf die betreffenden Zertifikate entfallende (Brutto-)Ausschüttung. Entsprechendes gilt für den Fall, dass mehrere solcher Ausschüttungen erfolgen.

Annahmefrist 31. Oktober 2016 (Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage) bis zum 22. November 2016, 24:00 Uhr MEZ.

Die Bieterin behält sich vor, die Annahmefrist durch nachträgliche Bekanntmachung einmalig um bis zu 20 Börsentage zu verlängern.

Annahme Die Annahme dieses Angebots ist während der (ggf. verlängerten) Annahmefrist gegenüber dem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen („Depotbank“) zu erklären.

Ein Formular für die Annahmeerklärung erhalten Sie direkt von Ihrer Depotbank. Es kann zudem unter https://www.schnigge.de heruntergeladen werden.

Die Annahmeerklärung wird erst wirksam, wenn die Zertifikate in das Depot der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE gebucht wurden.

Kosten Die Bieterin übernimmt keine Kosten und Gebühren, die die jeweiligen (in- oder ausländischen) Depotbanken den das Angebot annehmenden Anteilsinhabern im Zusammenhang mit der Annahme des Angebots über eine Depotbank in Rechnung stellen.
Handel Ein Börsenhandel der Zertifikate wird derzeit unseres Wissens nicht durchgeführt. Darüber hinaus ist ein Börsenhandel der Bieterin mit angedienten Zertifikaten während der (ggf. verlängerten) Annahmefrist nicht vorgesehen und wird von der Bieterin nicht organisiert.
Die Bieterin behält sich vor, während der (ggf. verlängerten) Annahmefrist Zertifikate auf einem anderen Weg als im Rahmen dieses Angebots zu einem Preis zu erwerben, der nicht über dem Angebotspreis liegt. Der Erwerb weiterer Zertifikate nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Annahmefrist unterliegt keiner der aus diesem Angebot folgenden Bedingungen.
Veröffentlichung Die Bieterin hat diese Angebotsunterlage sowie ein Formular für seine Annahme am 31. Oktober 2016 unter https://www.schnigge.de veröffentlicht.

Eine Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe im Inland und die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage veröffentlicht worden ist, wird voraussichtlich am 31. Oktober 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Bewertung des Angebots Die Zertifikateinhaber haben das Angebot in eigener Verantwortung zu bewerten und sollten dafür gegebenenfalls sachverständige Beratung in Anspruch nehmen

Die Bieterin spricht gegenüber den Zertifikateinhabern keine Empfehlung im Hinblick auf das Angebot aus.

2.

Allgemeines

2.1 Rechtsgrundlagen, Adressatenkreis und Versendungsbeschränkungen

Das in dieser Angebotsunterlage enthaltene öffentliche Kaufangebot (Barangebot) der Bieterin ist ein freiwilliges Angebot zum Erwerb von Zertifikaten im Gesamtkurswert von kumuliert bis zu 1.200.000,00 Euro (in Worten: einemillionzweihunderttausend Euro) Zertifikaten.

Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) finden auf dieses Angebot keine Anwendung.

Diese Angebotsunterlage wurde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) daher weder zur Prüfung und Billigung, noch zur Durchsicht vorgelegt. Auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Angebots beantragt, veranlasst oder gewährt worden.

Dieses Angebot richtet sich unter keinen Umständen an „US Persons“ im Sinne des US Securities Act 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung sowie Zertifikateinhaber mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada und/oder Japan und kann von diesen nicht angenommen werden.

Diese Angebotsunterlage ist nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. In anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland kann die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder die Annahme des Angebots rechtlichen Beschränkungen unterliegen.

Die Bieterin hat niemanden beauftragt oder ermächtigt, die Angebotsunterlage in ihrem Auftrag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu veröffentlichen, zu versenden, zu verteilen oder zu verbreiten. Sie hat keine Maßnahmen ergriffen, um etwaige gesetzliche Erfordernisse für eine Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen. Die Bieterin gestattet nicht, dass die Angebotsunterlage, eine Zusammenfassung oder sonstige Beschreibung der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage oder weitere das Angebot betreffende Informationsunterlagen durch Dritte unmittelbar oder mittelbar veröffentlicht, versandt, verteilt, verbreitet oder weitergeleitet werden, wenn und soweit dies gegen anwendbare Rechtsbestimmungen verstößt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren, Registrierungen oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren rechtlichen Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.

Soweit eine Depotbank oder eine deutsche Niederlassung einer Depotbank die Veröffentlichung oder Weiterleitung des Angebots an Kunden mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, ist sie gehalten, die Auswirkung ausländischer Rechtsordnungen eigenverantwortlich zu prüfen. Versendungen dieser Angebotsunterlage, einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Umschreibung der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffender Informationen an Zertifikateinhaber außerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch Depotbanken oder Dritte erfolgen nicht im Auftrag und nicht in Verantwortung der Bieterin.

Die Bieterin übernimmt keine Verantwortung für die Missachtung von rechtlichen (insbesondere auch regulatorischen und/oder kapitalmarktrechtlichen) Bestimmungen durch Dritte.

Unbeschadet des Vorstehenden kann das Angebot von allen in- und ausländischen Anteilsinhabern nach Maßgabe der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und der jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden (mit Ausnahme jedoch von „US Persons“ im Sinne des US Securities Act 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung sowie Anteilsinhabern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada und/oder Japan).

Die Bieterin übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist.

2.2 Veröffentlichung der Angebotsunterlage

Die Bieterin hat diese Angebotsunterlage am 31. Oktober 2016 unter https://www.schnigge.de veröffentlicht. Die Angebotsunterlage kann zudem von Anteilsinhabern bei der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE, Berliner Allee 10, 40210 Düsseldorf, E-Mail: contact@schnigge.de, kostenlos angefordert werden.

Eine Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung dieser Angebotsunterlage und die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage veröffentlicht worden ist, wird voraussichtlich am 31. Oktober 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

2.3 Allgemeines

Zeitangaben in dieser Angebotsunterlage erfolgen in mitteleuropäischer Zeit („MEZ“).

Verweise auf einen “Bankarbeitstag“ beziehen sich auf einen Tag, an dem die Banken in Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind.

Verweise auf „EUR“ beziehen sich auf Euro.

Sämtliche in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf den der Bieterin derzeit verfügbaren Informationen und Planungen sowie auf bestimmten Annahmen der Bieterin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, die sich in Zukunft ändern können. Die Bieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Zusicherungen des Eintritts davon betroffener zukünftiger Ereignisse oder einer künftigen Geschäftsentwicklung darstellen.

Die Bieterin wird diese Angebotsunterlage nicht aktualisieren; zu einer möglichen Verringerung des Angebotspreises siehe jedoch Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage; zu einer möglichen Verlängerung der Annahmefrist siehe Ziffer II.3.4 dieser Angebotsunterlage; zu einer möglichen Erhöhung des Erwerbskontingents siehe Ziffer II.6.5 dieser Angebotsunterlage.

Soweit die Bieterin im Rahmen dieser Angebotsunterlage nicht die Übernahme einer Pflicht ausdrücklich anbietet, schließt die Bieterin jegliche Verpflichtungen und/oder Haftung aufgrund oder im Zusammenhang mit dieser Angebotsunterlage aus, soweit dieser Ausschluss gesetzlich möglich ist (insbesondere bleibt eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit und/oder für Verletzungen von Leben, Körper und/oder Gesundheit unberührt).

3.

Erwerbsangebot

3.1. Gegenstand des Angebots und Angebotspreis

Die Bieterin bietet hiermit, vorbehaltlich der in Ziffer II.2.1 dieser Angebotsunterlage genannten Einschränkungen zum Kreis der Adressaten und der Reichweite des Angebots, allen Zertifikateinhabern an, insgesamt Zertifikate von kumuliert bis zu 1.200.000,00 Euro Gesamtkurswert (in Worten: einemillionzweihunderttausend) – einschließlich sämtlicher damit zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots verbundenen Rechte (insbesondere der Ausschüttungsrechte sowie Rechte im Zusammenhang mit einer möglichen Liquidation der Zertifikate, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Rechte auf Auszahlung von Liquidationserlösen) – zu einem Angebotspreis von EUR 425,00 (in Worten: Euro vierhundertfünfundzwanzig) in bar je Zertifikat mit der ISIN DE000A1EV899 / WKN A1EV89 sowie zu einem Angebotspreis von EUR 1.100,00 (in Worten: eintausendeinhundert Euro) in bar je Zertifikat mit der ISIN DE000A18FFJ6 / WKN A18FFJ (vorbehaltlich einer möglichen Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage) nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben.

Sofern das Angebot überzeichnet wird, behält sich die Bieterin vor, die jeweils angedienten Zertifikate (wie unter Ziffer II.6.5 dieser Angebotsunterlage definiert) nur verhältnismäßig zu berücksichtigen und/oder das Erwerbskontingent zu erhöhen; hieraus folgt jedoch keine Verpflichtung der Bieterin zu einer solchen Erhöhung (siehe dazu insbesondere Ziffer II.6.5 dieser Angebotsunterlage). Die Bieterin wird dabei vorrangig Andienungen in den Zertifikaten Partners Group Zertifikate: ISIN DE000A1EV899 / WKN A1EV89 annehmen und erst danach Andienungen in den Zertifikaten Partners Group Zertifikate (Tranche 2015): ISIN DE000A18FFJ6 / WKN A18FFJ.

3.2 Mögliche Verringerung des Angebotspreises

Sofern nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage bezogen auf die Zertifikate eine Ausschüttung (einschließlich einer Kapitalrückzahlung oder jeder sonstigen Zahlung) erfolgt, die dem das Angebot annehmenden Zertifikateinhaber (bzw. dessen Depotbank für ihn) zufließt (unabhängig davon, ob der Zufluss dem das Angebot annehmenden Zertifikateinhaber zeitlich vor oder nach der Annahme oder Abwicklung des Angebots erfolgt), so reduziert sich der Angebotspreis um die auf die betreffenden Partners Group Zertifikate entfallende (Brutto-)Ausschüttung. Entsprechendes gilt für den Fall, dass mehrere solche Ausschüttungen erfolgen. Der so ermittelte Betrag wird in dieser Angebotsunterlage als „Reduzierter Angebotspreis“ bezeichnet.

Sollte dem das Angebot annehmenden Zertifikateinhaber (bzw. dessen Depotbank für ihn) eine Ausschüttung zufließen, nachdem er bereits einen nicht um die Ausschüttung reduzierten Angebotspreis erhalten hat, so schuldet er der Bieterin die Zahlung eines Betrages in Höhe dieser Ausschüttung.

3.3. Angebotsbedingung

Das Angebot und die mit der Annahme des Angebots zustande kommenden Verträge stehen unter keiner weiteren aufschiebenden Bedingung.

3.4. Beginn und Ende der Annahmefrist

Die Annahmefrist beginnt am 31. Oktober2016 (Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage) und endet mit Ablauf (24:00 Uhr MEZ) des 22. November 2016.

Die Bieterin behält sich vor, die Annahmefrist einmalig um bis zu 20 Börsentage zu verlängern. Sollte sich die Bieterin hierfür entscheiden, wird die Bieterin dies vor Ablauf der Annahmefrist bekannt geben. Die das Angebot annehmenden Zertifikateinhaber verzichten insoweit auf den Zugang einer entsprechenden Erklärung der Bieterin.

4.

Beschreibung der Bieterin

Die Bieterin ist eine deutsche Wertpapierhandelsbank mit Sitz in Düsseldorf. Die Gesellschaft unterliegt den Regularien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn.

5.

Bewertung des Angebots

Die Zertifikateinhaber haben das Angebot in eigener Verantwortung zu bewerten und sollten dafür gegebenenfalls Sachverständige Beratung in Anspruch nehmen.

Die Bieterin erteilt den Anteilseignern weder gegenwärtig noch zukünftig Empfehlungen oder Beratungen im Hinblick auf das Angebot und ob dessen Annahme im besten Interesse der jeweiligen Anteilseigner wäre.

6.

Annahme und Abwicklung des Erwerbsangebots

6.1. Abwicklungsstelle

Die Bieterin hat keine Abwicklungsstelle beauftragt, als zentrale Abwicklungsstelle (“Zentrale Abwicklungsstelle„) für das Angebot zu fungieren. Die Bieterin verfügt selber über die aufsichtsrechtlichen Genehmigungen zur Abwicklung des Angebots. Das Bankhaus HSBC Trinkaus & Burkhardt wird als Depotbank der Bieterin, nicht als Treuhänder fungieren.

6.2 Annahmeerklärung und Umbuchung

Zertifikateinhaber, die das Angebot annehmen wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen zur Annahme des Angebots und zu dessen technischer Abwicklung an ihre Depotbank wenden. Diese ist über die Handhabung der Annahme und die Abwicklung des Angebots gesondert informiert worden und ist gehalten, Kunden, die in ihrem Depot diese Zertifikate halten, über das Angebot und die für dessen Annahme erforderlichen Schritte zu informieren.

Zertifikateinhaber können dieses Angebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der (ggf. verlängerten) Annahmefrist

a.

die Annahme dieses Angebots gegenüber ihrer jeweiligen Depotbank schriftlich oder in Textform erklären („Annahmeerklärung„) und

b.

ihre Depotbank anweisen, die Übertragung der in ihrem Depot befindlichen entsprechenden Zertifikate, für die sie dieses Angebot annehmen wollen („Angediente Zertifikate“), auf das angegebene Depot der Bieterin bei dem Bankhaus HSBC Trinkaus & Burkhardt vorzunehmen (wobei diese Anweisung in der Annahmeerklärung gemäß vorstehender Ziffer ll.6.2a) enthalten ist, siehe unten Ziffer ll.6.3 dieser Angebotsunterlage).

Ein Formular für die Annahmeerklärung erhalten Sie direkt von Ihrer Depotbank; ein solches kann auch unter https://www.schnigge.de heruntergeladen werden.

Die Annahmeerklärung wird erst wirksam, wenn die angedienten Zertifikate auf das Depot der Bieterin umgebucht worden sind. Die Umbuchung der angedienten Zertifikate wird durch die Depotbank nach Erhalt der Annahmeerklärung gemäß vorstehender Ziffer ll.6.2a) veranlasst. Wurde die Annahmeerklärung gemäß vorstehender Ziffer lI.6.2a) innerhalb der (ggf. verlängerten) Annahmefrist gegenüber der Depotbank abgegeben, gilt die Annahme als rechtzeitig erfolgt, sofern und soweit die Übertragung bis spätestens um 18:00 Uhr MEZ am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Annahmefrist bei Clearstream bewirkt ist.

Annahmeerklärungen, die (i) nicht innerhalb der (ggf. verlängerten) Annahmefrist der jeweiligen Depotbank zugehen (und hinsichtlich derer die Annahme auch nicht gemäß dem vorstehenden Absatz als rechtzeitig erfolgt gilt) oder die (ii) fehlerhaft, unvollständig oder missverständlich ausgefüllt sind, gelten nicht als Annahme des Angebots und berechtigen den jeweiligen Zertifikateinhaber insbesondere nicht zum Erhalt des Angebotspreises (oder, im Falle einer Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage, des reduzierten Angebotspreises).

Weder die Bieterin noch für sie handelnde Personen sind verpflichtet, den jeweiligen Zertifikateinhabern etwaige Mängel oder Fehler der Annahmeerklärung anzuzeigen, und sie unterliegen für den Fall, dass eine solche Anzeige unterbleibt, keiner Haftung.

Annahmeerklärungen, die (i) nicht innerhalb der (ggf. verlängerten) Annahmefrist der jeweiligen Depotbank zugehen (und hinsichtlich derer die Annahme auch nicht gemäß dem vorstehenden Absatz als rechtzeitig erfolgt gilt) oder die (ii) fehlerhaft, unvollständig oder missverständlich ausgefüllt sind, gelten (vorbehaltlich des letzten Satzes von Ziffer II.6.3 dieser Angebotsunterlage) als Angebot des betreffenden Zertifikateinhabers an die Bieterin, mit dieser Verträge entsprechend dem Angebot (mit Ausnahme der (ggf. verlängerten) Annahmefrist) zu schließen, wobei der betreffende Zertifikateinhaber auf den Zugang einer Annahmeerklärung der Bieterin verzichtet. Die Bieterin behält sich vor, ein solches Angebot des betreffenden Zertifikateinhabers anzunehmen.

6.3. Weitere Erklärungen des Zertifikateinhabers im Zuge der Annahme des Angebots

Mit der wirksamen Abgabe der Annahmeerklärung gemäß Ziffer ll.6.2 dieser Angebotsunterlage nehmen die betreffenden Zertifikateinhaber das Angebot an (und zwar jeweils für alle bei Erklärung der Annahme des Angebots in ihrem jeweiligen Wertpapierdepot bei der betreffenden Depotbank befindlichen Zertifikate, es sei denn, in der jeweiligen Annahmeerklärung ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt worden, sowie nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage) und

a.

weisen ihre Depotbank jeweils an,

(i)

die betreffenden angedienten Zertifikate zunächst im eigenen Depot zu belassen und die Annahmeerklärung auf Verlangen der Zentralen Abwicklungsstelle an diese weiterzuleiten;

(ii)

ihrerseits Clearstream anzuweisen und zu ermächtigen, die in den Depots der Depotbanken belassenen, angedienten Zertifikate nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Annahmefrist, frühestens am fünften Bankarbeitstag, aber nicht später als zehn Bankarbeitstage nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Annahmefrist der Bieterin auf deren Wertpapierdepot über das Konto der HSBC Trinkaus & Burkhardt bei Clearstream zur Übereignung zur Verfügung zu stellen (unter Berücksichtigung einer möglichen anteiligen Zuteilung bei Überzeichnung des Angebots, vgl. unten Ziffer II.6.5 dieser Angebotsunterlage);

(iii)

ihrerseits Clearstream anzuweisen und entsprechend zu ermächtigen, unmittelbar oder über die Depotbank die Informationen, welche für das Ergebnis dieses Angebots relevant sein können, börsentäglich an die Zentrale Abwicklungsstelle und die Bieterin zu übermitteln, wobei zu diesen Informationen insbesondere die Anzahl an Angedienten Partners Group Zertifikaten zählt, die bei der Depotbank verwahrt werden;

b.

beauftragen und bevollmächtigen ihre Depotbank, vorsorglich befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB (oder entsprechender anwendbarer Regelungen anderer Rechtsordnungen), alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung des Angebots vorzunehmen sowie alle Erklärungen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Aussagen und Erklärungen nach dieser Ziffer ll.6.3 dieser Angebotsunterlage, abzugeben oder entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der entsprechenden angedienten Zertifikate auf und die Abtretung sämtlicher damit zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs verbundenen Rechte (insbesondere der Ausschüttungsrechte sowie Rechte im Zusammenhang mit einer möglichen Liquidation des Zertifikats, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Rechte auf Auszahlung von Liquidationserlösen) an die Bieterin herbeizuführen;

c.

erklären jeweils, dass

(i)

sie einen Kaufvertrag entsprechend diesem Angebot und nach den Regelungen dieser Angebotsunterlage (insbesondere zum Angebotspreis oder, im Falle einer Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage, zum Reduzierten Angebotspreis) für alle ihre angedienten Zertifikate (und, im Falle der Verhältnismäßigen Zuteilung gemäß Ziffer II.6.5 dieser Angebotsunterlage, einer entsprechend verringerten Anzahl ihrer angedienten Zertifikate) abschließen wollen;

(ii)

sie das Eigentum an ihren angedienten Zertifikaten einschließlich sämtlicher damit zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs verbundenen Rechte (insbesondere der Ausschüttungsrechte sowie Rechte im Zusammenhang mit einer möglichen Liquidation der Zertifikate, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Rechte auf Auszahlung von Liquidationserlösen) nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage auf die Bieterin übertragen, und zwar Zug-um-Zug gegen Zahlung des Angebotspreises (oder, im Falle einer Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage, des Reduzierten Angebotspreises) für die betreffende Anzahl der angedienten Anteile auf das Konto der Depotbank des betreffenden Zertifikateinhabers bei Clearstream; und

(iii)

die von ihnen angedienten Zertifikate sowie sämtliche damit zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs verbundenen Rechte (insbesondere der Ausschüttungsrechte sowie Rechte im Zusammenhang mit einer möglichen Liquidation der Zertifikate, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Rechte auf Auszahlung von Liquidationserlösen) zum Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums an die Bieterin in ihrem alleinigen Eigentum stehen, frei von Rechten Dritter (mit Ausnahme von Ansprüchen aufgrund dieses Angebots) und jeglichen sonstigen Belastungen sind und keinerlei Verfügungsbeschränkungen unterliegen.

Um eine reibungslose und zügige Abwicklung des Angebots zu ermöglichen, werden die vorstehend genannten Weisungen, Aufträge, Erklärungen und Vollmachten (sowie die Weisung gemäß Ziffer ll.6.7 dieser Angebotsunterlage) von den annehmenden Anteilsinhabern unwiderruflich erteilt bzw. abgegeben.

Zertifikateinhaber, die die vorstehend genannten Weisungen, Aufträge, Erklärungen und/oder Vollmachten (sowie die Weisung gemäß Ziffer II.6.7 dieser Angebotsunterlage) nicht unwiderruflich erteilen bzw. abgeben, werden so behandelt, als ob sie das Angebot nicht angenommen hätten.

6.4. Rechtsfolgen der Annahmeerklärung

Mit der Annahme dieses Angebots kommen, vorbehaltlich einer lediglich verhältnismäßigen Zuteilung bei Überzeichnung nach Ziffer ll.6.5 dieser Angebotsunterlage, jeweils zwischen jedem annehmenden Zertifikateinhaber und der Bieterin Verträge über den Verkauf und die Übereignung der angedienten Zertifikate nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zustande (wobei insbesondere der Übergang des Eigentums an den angedienten Zertifikaten nicht schon mit Annahme des Angebotes erfolgt, sondern nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage, insbesondere nach Maßgabe der Regelungen in den Ziffern II.6.3, II.6.5, II.6.6, II.6.7 und II.6.9 dieser Angebotsunterlage). Darüber hinaus gibt jeder annehmende Zertifikateinhaber mit seiner Annahmeerklärung die in Ziffer II.6.3 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Erklärungen ab und erteilt die dort beschriebenen Weisungen, Aufträge und Vollmachten unwiderruflich. Des Weiteren verzichtet jeder annehmende Zertifikateinhaber auf den Zugang von Erklärungen der Bieterin, sofern dieser Verzicht in dieser Angebotsunterlage ausdrücklich vorgesehen ist und erklärt sich mit diesen Erklärungen einverstanden.

Die Zertifikateinhaber, die ihre Zertifikate gemäß diesem Angebot auf die Bieterin übertragen, übertragen dabei auch sämtliche mit den betreffenden Zertifikaten zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots verbundenen Rechte (insbesondere die Ausschüttungsrechte sowie Rechte im Zusammenhang mit einer möglichen Liquidation der Zertifikate, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Rechte auf Auszahlung von Liquidationserlösen).

Es besteht kein vertragliches Rücktrittsrecht der dieses Angebot annehmenden Zertifikateinhaber von den durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Verträgen. Insbesondere finden die Vorschriften des Wertpapier- und Übernahmegesetzes auf dieses Angebot keine Anwendung und damit auch nicht dessen Regelungen über Rücktrittsrechte.

6.5 Vorrangige sowie verhältnismäßige Zuteilungen im Fall der Überzeichnung des Angebots

Das Angebot beschränkt sich auf den Erwerb des Erwerbskontingents im Gegenwert von kumuliert bis zu 1.200.000,00 Euro Gesamtkurswert (in Worten: einemillionzweihunderttausend Euro) verschiedener Partners Group Zertifikate. Generell erfolgt eine vorrangige Zuteilung für die Zertifikate mit der ISIN DE000A1EV899 / WKN A1EV89. Erst danach erfolgt eine Zuteilung der Zertifikate Partners Group Zertifikate (Tranche 2015): ISIN DE000A18FFJ6 / WKN A18FFJ („Vorrangige Zuteilung“). Sofern die Summe der insgesamt von allen Anteilsinhabern angedienten Zertifikate über dem Erwerbskontingent liegt („Überzeichnung„), erfolgt nach der Vorrangigen Zuteilung eine verhältnismäßige Zuteilung, d.h. im Verhältnis des Erwerbskontingentes zu der Anzahl der insgesamt von allen Anteilsinhabern Angedienten Partners Group Zertifikate, wobei die Bieterin dann von jedem Zertifikateinhaber den verhältnismäßigen Teil der von diesem jeweils Angedienten Partners Group Zertifikate (Tranche 2015): ISIN DE000A18FFJ6 / WKN A18FFJ erwirbt; das Ergebnis der Berechnung wird auf die nächste natürliche Zahl abgerundet; Spitzen bleiben unberücksichtigt („Verhältnismäßige Zuteilung„).

Im Falle einer vorrangigen Zuteilung kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die Gutschrift der auch dann nach Maßgabe von Ziffer II.6.6 dieser Angebotsunterlage vorzunehmenden Zahlung des Angebotspreises (oder, im Falle einer Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage, des Reduzierten Angebotspreises) gegebenenfalls um wenige Tage (bis zu 5 Bankarbeitstage) verzögern, ohne dass die Bieterin dadurch in Verzug kommt.

Die Bieterin behält sich jedoch vor, das Erwerbskontingent jederzeit beliebig zu erhöhen, ohne zugleich hierzu verpflichtet zu sein. In diesem Fall erfolgt gegebenenfalls eine vorrangige Zuteilung.

6.6 Abwicklung des Angebots und Zahlung des Angebotspreises oder des reduzierten Angebotspreises

Die Übertragung der angedienten Zertifikate auf die Bieterin erfolgt, vorbehaltlich einer lediglich vorrangigen Zuteilung bei Überzeichnung nach Ziffer ll.6.5 dieser Angebotsunterlage, jeweils Zug-um-Zug gegen Zahlung des Angebotspreises (oder, im Falle einer Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage, des Reduzierten Angebotspreises) für die angedienten Zertifikate auf das Konto der Depotbank des betreffenden Zertifikateinhabers bei Clearstream. Dieses erfolgt grundsätzlich frühestens am fünften Bankarbeitstag und spätestens am zehnten Bankarbeitstag nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Annahmefrist.

Clearstream wird im Gegenzug die von der Bieterin nach dieser Angebotsunterlage erworbenen angedienten Zertifikate auf dem Verrechnungskonto der Depotbank der Bieterin (HSBC Trinkaus & Burkhardt) bei Clearstream einbuchen. Mit Gutschrift des Angebotspreises (oder, im Falle einer Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage, des Reduzierten Angebotspreises) für die übertragenen angedienten Zertifikate auf dem Konto der Depotbank des betreffenden Zertifikateinhabers bei Clearstream hat die Bieterin ihre Verpflichtung zur Zahlung des Angebotspreises (oder, im Falle einer Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage, des Reduzierten Angebotspreises) erfüllt.

Es obliegt der Depotbank des betreffenden Zertifikateinhabers, den Angebotspreis (oder, im Falle der Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer ll.3.2 dieser Angebotsunterlage, den Reduzierten Angebotspreis) dem betreffenden Zertifikateinhaber gutzuschreiben.

6.7 Rückbuchung bei Überzeichnung

Das Angebot wird nicht durchgeführt in Bezug auf solche angedienten Zertifikate (und die Bieterin ist insbesondere nicht verpflichtet, solche angedienten Zertifikate zu erwerben und/oder den Angebotspreis oder, im Falle einer Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer ll.3.2 dieser Angebotsunterlage, den Reduzierten Angebotspreis für diese zu bezahlen), welche im Falle einer nur vorrangigen oder verhältnismäßigen Zuteilung gemäß Ziffer ll.6.5 dieser Angebotsunterlage keine Berücksichtigung finden (“Zurück zu buchende Zertifikate“).

Die im Hinblick auf die zurück zu buchenden Zertifikate durch Annahme dieses Angebots eingegangenen Verträge zwischen der Bieterin und den betreffenden Zertifikateinhabern werden in diesem Falle endgültig unwirksam und das Eigentum an den zurück zu buchenden Anteilen geht nicht auf die Bieterin über (jeweils: auflösende Bedingung). Die Depotbanken werden für diesen Fall hiermit von dem betreffenden Zertifikateinhaber und dem Bieter angewiesen, eine mögliche Verfügungssperre aufzuheben.

Die Bieterin übernimmt keine Kosten und Gebühren, die die jeweiligen (in- oder ausländischen) Depotbanken den Zertifikateinhabern im Zusammenhang mit der Rückbuchung bei Überzeichnung des Angebots über eine Depotbank in Rechnung stellen. Auch Gebühren von Depotbanken, die einem anderen Recht als dem deutschen unterliegen, sind von den betreffenden, das Angebot annehmenden Zertifikateinhabern jeweils selbst zu tragen. Dasselbe gilt für in- und ausländische Börsenumsatzsteuern, Stempelgebühren und ähnliche ausländische Steuern und Abgaben, die eventuell aufgrund der Rückbuchung anfallen.

6.8 Kein Börsenhandel mit angedienten Zertifikaten/Vorbehalt anderer Erwerbe

Ein Börsenhandel der Bieterin mit angedienten Zertifikaten ist während der (ggf. verlängerten) Annahmefrist nicht vorgesehen und wird von der Bieterin nicht organisiert.

Die Bieterin behält sich vor, während der (ggf. verlängerten) Annahmefrist Anteile auf anderem Weg als im Rahmen dieses Angebots zu einem Preis zu erwerben, der nicht über dem Angebotspreis liegt. Der Erwerb von Zertifikaten nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Annahmefrist unterliegt keiner der aus diesem Angebot folgenden Bedingungen.

6.9 Kosten für Zertifikateinhaber, die das Angebot annehmen

Die Bieterin übernimmt keine Kosten und Gebühren, die die jeweiligen (in- oder ausländischen) Depotbanken den das Angebot annehmenden Anteilsinhabern im Zusammenhang mit der Annahme des Angebots über eine Depotbank in Rechnung stellen. Auch Gebühren von Depotbanken, die einem anderen Recht als dem deutschen unterliegen, sind von den betreffenden, das Angebot annehmenden Anteilsinhabern jeweils selbst zu tragen. Dasselbe gilt für in- und ausländische Börsenumsatzsteuern, Stempelgebühren oder ähnliche ausländische Steuern und Abgaben, die eventuell aufgrund der Annahme des Angebots anfallen.

7.

Maßnahmen zur Sicherstellung der vollständigen Erfüllung des Angebots

Die Bieterin hat die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass ihr die zur Zahlung des Angebotspreises notwendigen Mittel zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zur Verfügung stehen.

8.

Bewertungsverfahren

Nach Einschätzung der Bieterin stellt der Angebotspreis für die Zertifikateinhaber insbesondere aus zwei Aspekten eine attraktive Gegenleistung dar.

Beide Zertifikate werden an keiner Börse gehandelt. Das Angebot ermöglicht daher den Zertifikateinhabern eine Liquidität in ihrer Anlage, über die er ohne einen Börsenhandel nicht verfügt. Selbst wenn es einen privatrechtlich organisierten außerbörslichen Handel gibt, sind die Umsätze sporadisch und mit niedrigen Volumen behaftet (angeblich letzter Umsatz bei 661,50 Euro für 88 Stück am 06.06.2016 im Fall des Partners Group Zertifikate: ISIN DE000A1EV899 / WKN A1EV89). Für das Partners Group Zertifikate (Tranche 2015): ISIN DE000A18FFJ6 / WKN A18FFJ sind angabegemäß 20 Stück am 26.09.2016 mit 1.331 Euro umgesetzt worden. Auf jeden Fall ist die Angebotsliquidität weit höher als die aktuelle Kaufstückzahl im außerbörslichen Handel. Eine hälftige Aufteilung der Annahme zwischen den beiden Zertifikaten unterstellt, beträgt diese aktuelle Marktliquidität in Stücken nur 2,13% des Angebotsvolumens von Partners Group Zertifikate: ISIN DE000A1EV899 / WKN A1EV89 und nur 6,42% des Angebotsvolumens von Partners Group Zertifikate (Tranche 2015): ISIN DE000A18FFJ6 / WKN A18FF dieses Kaufangebotes. Ob dieser außerbörsliche Handel daher repräsentative Kurse für ein analog dieses Kaufangebotes bestehendes Volumen ausweist, wird bezweifelt.

Darüber hinaus erscheint das Preisangebot in Kombination mit dem zugehörigen Volumen attraktiv. So liegt der Angebotspreis 1 mit 68,65% über dem uns zuletzt bekannten Kaufangebot Dritter über 252 Euro/Zertifikat (Angebot ausgelaufen am 30.06.2016). Der Angebotspreis 2 liegt 9,09% unter dem uns zuletzt bekannten Kaufangebot Dritter über 1.210 Euro/Zertifikat (Angebot ausgelaufen am 14. September 2016). Beide Angebotsvolumen zusammen liegen bei nur ca. 31% des Angebotsvolumens dieses Rückkaufangebotes. Aktuelle Drittangebote sind uns hierzu derzeit nicht bekannt.

Die vorstehende Einschätzung stellt in keinem Falle eine Beratung oder Empfehlung zur Annahme dieses Angebots dar. Allen Anteilseignern wird empfohlen, unabhängigen professionellen (finanziellen) Rat einzuholen, bevor sie über die Annahme des Angebots entscheiden (siehe auch Ziffer II.5 und Ziffer II.10 dieser Angebotsunterlage).

9.

Behördliche Genehmigung des Verfahrens

Die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage bedarf nach deutschem Recht keiner behördlichen Genehmigungen. Auch die Durchführung des Angebots steht nach deutschem Recht nicht unter dem Vorbehalt behördlicher Genehmigungen. Die Bieterin selber ist eine der deutschen Finanzaufsicht unterliegende Wertpapierhandelsbank mit verschiedenen Genehmigungsumfängen, die die Abwicklung dieses Angebotes einschließen.

10.

Steuern

Die Bieterin empfiehlt allen Zertifikateinhabern, hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen einer Annahme dieses Angebots vor der Erklärung der Annahme eine unabhängige, ihre individuellen Verhältnisse berücksichtigende steuerrechtliche Beratung einzuholen. Die Bestimmung und Zahlung etwaiger einschlägiger Steuern, die durch die Annahme dieses Angebots und/oder die Übertragung der Anteile ausgelöst werden, liegt in der persönlichen Verantwortung jedes Anteilseigners.

11.

Veröffentlichungen der Bieterin

Die Bieterin veröffentlicht alle relevanten Informationen und Ergänzungen zu diesem Angebot auf https://www.schnigge.de.
Unter anderem können dort ggf. veröffentlicht werden:

(i)

die Verringerung des Angebotspreises pro Anteil gemäß Ziffer ll.3.2 dieser Angebotsunterlage,

(ii)

die Verlängerung der Annahmefrist gemäß Ziffer ll.3.4 dieser Angebotsunterlage und

(iii)

die Erhöhung des Erwerbskontingents nach Ziffer lI.6.5 dieser Angebotsunterlage.

Die dieses Angebot annehmenden Zertifikateinhaber verzichten auf den Zugang dieser Erklärungen der Bieterin.

12.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterbreitet. Die auf Grundlage dieses Angebots abgeschlossenen Kauf- und Übertragungsverträge über die Zertifikate zwischen der Bieterin und den Zertifikateinhabern unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des deutschen Internationalen Privatrechts, die die Anwendung des Rechts eines anderen Landes oder eines internationalen Abkommens vorschreiben, sind, soweit zulässig, ausdrücklich abbedungen.

Eine Durchführung des Angebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Die Zertifikateinhaber können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.

Ist ein Zertifikateinhaber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf für alle Rechtsstreitigkeiten vereinbart, die sich aus, aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Angebot, der Annahme dieses Angebots und/oder den aufgrund dieses Angebots geschlossenen Kauf- und Übereignungsverträgen bezüglich der angedienten Anteile ergeben.

Soweit zulässig, gilt Gleiches für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben und für Personen, die nach Abschluss der durch die Annahme dieses Angebots zustande kommenden Kauf- und Übereignungsverträge ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

Düsseldorf, den 27. Oktober 2016

SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE

Florian Weber
(geschäftsführender Direktor)
Wolf-Peter Sandmann
(geschäftsführender Direktor)

 

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