Beim jüngsten Gerichtstermin im Fall gegen den früheren FBI-Direktor James Comey kam es zu einer überraschenden Wendung: Die von Donald Trump ernannte Interimsstaatsanwältin Lindsey Halligan räumte ein, dass die finale Anklageschrift nicht vollständig der Grand Jury zur Abstimmung vorgelegt wurde – ein Schritt, der Fragen über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens aufwirft.
Was geschah?
Bei der Anhörung am Mittwoch bestätigte Halligan auf Nachfrage von Richter Michael Nachmanoff, dass die geänderte Anklagefassung, bei der ein zuvor abgelehnter Anklagepunkt entfernt wurde, lediglich von der Vorsitzenden der Grand Jury und einem weiteren Jurymitglied unterzeichnet wurde – nicht aber von der gesamten Jury. Dies wurde auch von einem weiteren Staatsanwalt, Tyler Lemons, bestätigt.
Der Vorwurf: Das Justizministerium hatte zunächst drei Anklagepunkte gegen Comey angestrebt. Nachdem die Jury jedoch nur zwei Punkte unterstützte, wurde ein neues Dokument erstellt – ohne dass die Grand Jury erneut vollständig abstimmte. Comeys Anwalt Michael Dreeben argumentierte daraufhin: „Es wurde keine Anklage erhoben.“
Rechtliche Tragweite unklar
Richter Nachmanoff zeigte sich sichtlich irritiert, machte jedoch keine sofortige Entscheidung. Er forderte das Justizministerium auf, die Vorgänge juristisch einzuordnen. In einem später eingereichten Schriftsatz verteidigte das Ministerium Halligans Vorgehen: Die beiden genehmigten Anklagepunkte seien durch die Jury abgestimmt worden, und der Vorsitz habe das überarbeitete Dokument legitimiert.
Politischer Hintergrund belastet Verfahren
Neben der Frage der formalen Rechtmäßigkeit steht weiterhin der Vorwurf im Raum, dass es sich um eine „Racheanklage“ auf Geheiß von Ex-Präsident Trump handelt. Dreeben verwies auf Trumps öffentliche Forderungen zur strafrechtlichen Verfolgung Comeys. Er warf der Regierung vor, Comey aus politischer Motivation ins Visier genommen zu haben.
Staatsanwalt Lemons entgegnete: Es gebe keinen Beweis, dass Halligan als „Marionette“ Trumps agierte. Die Vorwürfe gegen Comey – unter anderem Falschaussagen vor dem Kongress – seien eigenständig ermittelt und begründet worden.
Weitere Ermittlungsfehler?
Ein weiterer Streitpunkt betrifft mögliche Verfahrensfehler bei der Beweisvorlage gegenüber der Grand Jury. Ein Magistratsrichter hatte Comeys Verteidigung bereits Zugang zu den geheimen Jury-Protokollen gewährt, da laut seiner Einschätzung eine „bedenkliche Häufung von Ermittlungsfehlern“ vorliegen könnte. Die Staatsanwaltschaft legte umgehend Berufung gegen diese Entscheidung ein.
Hintergrund: Comey war unter anderem aufgrund seiner Rolle bei der Russland-Ermittlung und der Entlassung durch Präsident Trump 2017 zur Zielscheibe politischer Kritik geworden. Die jetzt erhobene Anklage wirft ihm vor, vor dem Kongress falsch ausgesagt zu haben. Er selbst plädiert auf nicht schuldig.
Wie es weitergeht: Richter Nachmanoff hat alle Parteien aufgefordert, sich auf Präzedenzfälle zu beziehen. Eine Entscheidung über die Gültigkeit der Anklage steht noch aus. Sollte das Verfahren wegen Formfehlern eingestellt werden, hätte die Staatsanwaltschaft sechs Monate Zeit, um es neu aufzulegen – selbst wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist.
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