Knapp 30 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Bochumer Familienvaters ist der mutmaßliche Täter vor Gericht freigesprochen worden. Das Schwurgericht Bochum sprach von einem „unbefriedigenden Ergebnis“, da es keinen Zweifel an der Täterschaft gab – juristisch aber keine Verurteilung mehr möglich war.
Tat im Jahr 1996
Im März 1996 war ein damals 55 Jahre alter Mann auf offener Straße erstochen worden. Die Richter sind überzeugt, dass der heute 59 Jahre alte Angeklagte aus Polen mit „absolutem Vernichtungswillen“ auf sein Opfer eingestochen habe.
Verjährung verhindert Urteil
Rechtlich sei die Tat jedoch als Totschlag einzuordnen – und nicht als Mord. Anders als Mord verjährt Totschlag, weshalb nach fast drei Jahrzehnten keine Strafe mehr verhängt werden konnte.
Kritik der Richter
Das Gericht machte deutlich, dass die Rechtslage zu einem Widerspruch zwischen Wahrheit und Rechtsfrieden führe: Einerseits sei die Schuld des Angeklagten erwiesen, andererseits dürfe er nicht verurteilt werden.
Bedeutung für die Justiz
Der Fall zeigt, wie komplex alte Kriminalfälle sein können. Während Mord in Deutschland nie verjährt, endet die Strafverfolgung bei Totschlag nach 20 Jahren. Für die Angehörigen des Opfers bedeutet der Freispruch ein erneutes Aufbrechen alter Wunden – ohne Aussicht auf Gerechtigkeit im strafrechtlichen Sinne.
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