Startseite Allgemeines Clevere Idee, aber ob die BaFin das mitmachen wird?
Allgemeines

Clevere Idee, aber ob die BaFin das mitmachen wird?

Teilen

Man sollte die BaFin sicherlich nicht für dumm halten, wenn es um Kapitalanlageprodukte geht, denn da hat die BaFin schon eine gewisse Professionalität beim Aufspüren nicht korrekter Kapitalmarktangebote entwickelt. Zuletzt hatte man vor allem das „Segment der Baum-Investments“ auf dem Schirm. Der letzte Hinweis auf der Seite der BaFin kam am Freitag letzter Woche zum Unternehmen Green Wood. Jetzt gibt es eine neue Genossenschaft, die sich derzeit „in Gründung“ befindet und damit wirbt.

Auch hier geht es um nichts anderes als einen Verkauf von Bäumen unter dem Deckmantel einer Genossenschaft. Das wird aus meiner Sicht nicht funktionieren, denn es dürfte sich hierbei um einen „Umgehungstatbestand“ handeln, den die BaFin sicherlich nicht tolerieren wird. Die BaFin sagt, dass alle Baum-Investments unter das Vermögensanlagegesetz fallen. Damit benötigt man ganz klar ein BaFin gestattetes Vermögensanlagenprospekt.

Liegt das nicht vor und man verkauft die Produkte trotzdem, dann wird das sicherlich für die Verantwortlichen der Genossenschaft nicht gut gehen. Meine Damen und Herren der Genossenschaft aus Bremen, ich würde die Finger davon lassen, bevor es den großen Ärger mit der BaFin gibt. Machen sie ein ordentliches Produkt mit der Genossenschaft. Da gibt es doch genügend, wofür eine Genossenschaft auch Sinn macht. Zum Thema „Baum-Investment“  fällt mir kaum ein großer wertvoller Nutzen einer Genossenschaft ein. Zumindest nicht wie Ihre Genossenschaft konzipiert ist. Wir haben dazu sowohl der BaFin aber auch der Genossenschaft selber eine Presseanfrage übermittelt. Auf die beiden Antworten sind wir gespannt.

Unseren Usern können wir nur den Rat geben, dass Sie besser bitte die Finger von solchen rechtlich zweifelhaften Konstruktionen lassen, denn die könnten dann von Seiten der BaFin auch einmal ganz schnell „einkassiert“ werden. Was dann mit ihrem Investment wird, ist sicherlich als „unsicher“ zu bezeichnen. Auch dem Vertrieb kann man nur den Rat geben, um nicht selber in Haftungsproblematiken zu kommen, die Finger davon zu lassen.

1 Komment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

BGH Urteil in Sachen Nordstream

BGH weist Haftbeschwerde im Nord-Stream-Ermittlungsverfahren zurück Beschluss vom 10. Dezember 2025 –...

Allgemeines

Zwischen Aufklärung und Erwartung – Zweifel an der Klarheit im DEGAG-Schreiben der Kanzlei Schiller & Gloistein

Im aktuellen Rundschreiben der Kanzlei Schiller & Gloistein vom 15. Januar 2026...

Allgemeines

FMTG-Invest: Urlaub trifft Rendite – solides Tourismusprojekt mit bekannten Chancen und klassischen Risiken

Mit dem neuen Crowdinvesting-Projekt für das geplante 5-Sterne Falkensteiner Beach Resort in...

Allgemeines

ProFem: Starker medizinischer Ansatz – aber Investoren brauchen Geduld und Vertrauen

Die ProFem GmbH positioniert sich mit ihrer Wandelanleihe als Vorreiterin in der...