CIS Hebelplan wieder in der Kritik

Liest man den Artikel, dann siollte man denen so langsam mal den Film schenken „denn Sie wissen nicht was Sie tun“.

Herr Heinzinger war noch nie „der Schnellste“, aber ers ollte doch bemüht sein einer Frau Daum eine Auskunft zu geben. Stimmen die im Artikel gemachten Angaben, dann hat der Fonds mit Herrn Heinzinger sicherlich einen nicht unbeding kompetenten Ansprechpartner.Bei soviel „Schlechter Medienresonanz“ sollte er eigentlich, gemeinsam mit Daniel Shahin, bemüht sein hier das Image etwas aufzupolieren.

http://www.graumarktinfo.de/gm/aktuell/warnung/:CIS-Deutschland–Merkwuerdige-Mahnung/630377.html

One Comment

  1. Chag Dienstag, 18.10.2011 at 10:07 - Reply

    Könnten Sie das mal prüfen?

    CIS: Beschluss GarantieHebelPlan’08 Premium Vermögensaufbau; Kündigung und Abfindungsguthaben
    Anleger sollen Verlust von fast 70 % ihrer Einlagen zustimmen!

    Beteiligung an der GarantieHebelPlan’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG: Schriftliche Beschlussfassung vom 2.09.2011, Anleger sollen Verlust von fast 70 % ihrer Einlagen hinnehmen!

    Am 2. September 2011 sind alle Anleger des Fonds Garantie-Hebel-Plan 08 Vermögensaufbau AG & Co.KG von der Treuhänderin, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grützmacher Gravert GmbH angeschrieben worden. Änderung des Gesellschaftszweckes und Kündigungsrecht bzw. Abfindungsguthaben:

    In diesem Rundschreiben ist das Beschlussprotokoll des Gesellschafterbeschlusses vom 2. September 2011 durch die Komplementärin, die CIS Fondsverwaltung AG & Co.KG an die Anleger und Gesellschafter versandt worden, sowie die Mitteilung, dass den Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung mit 62,37 % zugestimmt worden sein soll. Auch die Treuhänderin hat sich naturgemäß für die Änderung des Gesellschaftszwecks und einem Sonderkündigungsrecht der Gesellschafter gegen Abfindungsguthaben iHv. 34,41 % der Einlagen ausgesprochen. Somit wäre ein Verlust der Anleger des „Garantiefonds“ in Höhe von 65,59 % festgeschrieben.

    Scheitern des Zinsdifferenzmodells der CIS AG: Nach Presseberichten ist hier der Hintergrund, dass die CIS Deutschland AG bereits in der Vergangenheit selbst eingeräumt hat, dass ihr Modell des Zinsdifferenzgeschäftes gescheitert sei. Um die Auflösung des Fonds Garantie-Hebel-Plan `08 und damit einhergehende Verluste für die Anleger zu verhindern, wurden die Kunden dazu aufgefordert, einer Änderung des Gesellschaftszweckes zuzustimmen. Eine erste Abstimmung mit Frist bis zum 30.06.2011 scheiterte jedoch an der für eine solche Abstimmung erforderlichen Anlegerquote. Eine zweite Abstimmung mit Frist zum 15.07.2011 scheiterte erneut am Nichterreichen der erforderlichen 75% – Quote der Anleger. Ansprüche der Anleger und stillen Gesellschafter: Eine Vielzahl von Anlegern des Fonds Garantie Hebel Plan 08 der CIS werden bereits von Anwälten vertreten.

    Ferner ist zu prüfen, ob sich im Einzelfall Schadenersatzansprüche oder Rückabwicklungsansprüche der Anleger gegen den Berater, meist die Carpediem GmbH, aufgrund von Beratungsfehlern ergeben.

    Auch ergeben sich bei einem nicht schlüssigen
    Anlagekonzept oder Prospektfehler Schadeneratzansprüche in Höhe der Einlagen zzgl. Agio und Zinsen gegen die Komplementärin (CIS AG) und die Treuhänderin. Diese Ansprüche können auch nach schon erfolgter Kündigung erhoben werden. Im Einzelfall kann der Vertragsschluss auch noch widerrufen werden. Achtung Verjährung!

    Ansprüche auf Schadenersatz aus Beratungsfehlern, und der weiten Prospekthaftung verjähren in drei Jahren nach Kenntnis. Diese Kenntnis kann u.U. schon bei der Beratung oder Prospektübergabe eintreten, so dass die Verjährung der Ansprüche sofort geprüft werden sollte.
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