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CEHATROL Technology eG insolvent, Spezialist berät

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 4. November 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEHATROL Technology eG eröffnet und Rechtsanwalt Frank Brachwitz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (AG Charlottenburg 3616 IN 3447/25). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Genossenschaft werden untersagt.

Wir haben dazu Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Daniel Blazek interviewt, Spezialist im Genossenschaftsrecht und selbst häufig tätig für Insolvenzverwalter. Er vertritt CEHATROL-Anleger und hat kürzlich ein wichtiges Urteil gegen die Genossenschaft erstritten.

Diebewertung.de: Herr Blazek, was ist bei der CEHATROL los?

Blazek: Noch vor kurzem hat die Genossenschaft mittels eines neuen Programms Mitglieder einwerben wollen und sich dabei positiv dargestellt. Auch vor Gericht hat sich die CEHATROL bislang wehrhaft gezeigt. Die nächste Verhandlung wäre im Dezember gewesen. Die Nachricht hat uns ziemlich überrascht.

Diebewertung.de: Was geschieht jetzt?

Blazek: Der vorläufige Insolvenzverwalter überprüft, ob Insolvenzgründe vorliegen und das Insolvenzverfahren zu eröffnen ist oder nicht. Er wird gegenüber dem Insolvenzgericht eine entsprechende Empfehlung abgeben.

Diebewertung.de: Müssen sich die Mitglieder jetzt bei dem Verwalter oder dem Gericht melden?

Blazek: Nein, erst im eröffneten Verfahren. Dann sollten sie Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Das wird noch eine spannende Frage. Ich vertrete verschiedene Insolvenzverwalter über das Vermögen von Publikums-Genossenschaften, und die rechtliche Einordnung der Gläubigeransprüche hängt von einigen besonderen Fragen ab.

Diebewertung.de: Zum Beispiel?

Blazek: Die erste Frage ist, ob und wann wirksame Beitritte erfolgt sind. Denn nur dann gelten gewisse rechtliche Konsequenzen, also das Genossenschaftsrecht oder die Grundsätze zum fehlerhaften Gesellschaftsbeitritt. Für den Fall jedoch, dass keine wirksamen Beitritte erfolgt sind, haben die Anleger eine besondere Kategorie von Ansprüchen. Die Position ist dann deutlich besser.

Diebewertung.de: Hat damit das von Ihnen erstrittene Urteil zu tun?

Blazek: Wir haben zwei Urteile erstritten, die rechtlich unterschiedlich sind. Eines davon gibt uns darin recht, dass die betreffende Anlegerin überhaupt nicht Genossin geworden ist und deshalb ihr gesamtes Geld von der CEHATROL zurückverlangen kann. Das ist – soweit ersichtlich – die einzige uns bekannte derartige Entscheidung gegen die Genossenschaft. Andere Kanzleien habe andere Ansätze verfolgt.

Diebewertung.de: Was können Sie sonst grundsätzlich über die CEHATROL eG sagen?

Blazek: Uns liegen Videoaufnahmen vor, in denen der Aufsichtsratsvorsitzende unseren Mandanten abenteuerliche Geschichten erzählte, um sie zu den Investitionen zu bewegen. Ich halte das für betrügerisch.

Diebewertung.de: Können Sie das konkretisieren?

Blazek: Das könnten wir im Detail tun, unsere Mandanten haben auch Strafanzeige erstattet. Im Hinblick auf die Insolvenz kann ich nur sagen: Es würde mich nicht wundern, wenn sie sich bei Eröffnung zu einer Kriminalinsolvenz entwickeln wird.

Diebewertung.de: Werden sich nicht die üblichen Anlegeranwälte auf die CEHATROL-Anleger stürzen?

Blazek: Ein paar sicherlich. Die Geschädigten werden aber Spezialisten benötigen, die genau beurteilen können, welche Rechtshandlung und welche Argumentation für die Mandanten den geringsten Schaden bzw. den größten Nutzen bringt. Hier treffen das Genossenschaftsrecht, das Insolvenzrecht und das Deliktsrecht aufeinander – in dieser Schnittmenge kennen sich die wenigsten gut aus.

Diebewertung.de: Vielen Dank für das Gespräch! Werden Sie in der Angelegenheit aktiv für die Geschädigten?

Blazek: Ebenfalls danke! Und – auf jeden Fall! Wir werden jeden Geschädigten im Insolvenzverfahren und gegenüber den Schädigern vertreten, der dies wünscht. Für Rückfragen sind wir per E-Mail erreichbar unter info@rae-bemk.de oder per Telefon unter 0521 977 940-0. Dort koordinieren wir dann alles Weitere.

 

 

2 Kommentare

  • Davon kann Herr Gollée mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgehen. Nach den hiesigen Ermittlungen er sich aber schon ein zweites Standbein auf einer ehemals zur Europäischen Union gehörigen Insel aufgebaut, wo ihn die deutsche Justiz nicht so richtig greifen kann. Außerdem arbeitet er eng mit seinen Geschäftspartnern zusammen, wovon wenigstens einer gesetzlicher Vertreter einer weiteren Genossenschaft mit dem Namensteil Cehatrol ist. Eine Deutsch-Russische-Gesellschaft K II eG ist ebenfalls im Umfeld tätig. Jan Marsalek lässt grüßen.

  • Der Vorstand der Cehatrol Technology eG, Herr S. Gollée, holte auf der letzten Mitgliederversammlung des für seine Genossenschaft zuständigen Prüfungsverbandes noch lautstark zum Rundumschlag gegen den seinen Bericht abgebenden und vom Gericht bestellten Notvorstand aus.
    Jetzt wird es sicher ruhiger um ihn werden, zumal das Thema „Kriminalinsolvenz“ für ihn persönlich virulent werden könnte.

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