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Causa Benko in Italien: Keine kriminelle Vereinigung – nur ein bisschen Gesetzesbiegen

moritz320 (CC0), Pixabay
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Wer gedacht hat, dass René Benko nur in Österreich für juristischen Wirbel sorgt, der kennt offenbar noch nicht den italienischen Teil seiner internationalen Karriere. Dort wurde er – zusammen mit Dutzenden anderen – verdächtigt, sich mit einem Mix aus Bestechung, Amtsnähe und, na klar, mafiöser Effizienz ein paar nette Immobilienprojekte gesichert zu haben. Ganz nach dem Motto: Wo ein Wille ist, ist auch ein Beamter, der überzeugt werden kann.

Aber: Entwarnung aus Trient! Die Staatsanwaltschaft hat festgestellt, dass man zwar fleißig mitgehört, geschnüffelt und verdächtigt hat – aber leider keinen Beweis dafür findet, dass die Beteiligten auch gewusst haben, Teil einer kriminellen Vereinigung zu sein. Das ist wichtig, denn Unwissenheit schützt laut italienischem Recht offenbar doch vor Strafe – zumindest vor der ganz großen.

Das Gericht: „Wir hören nochmal alle an – zur Sicherheit.“

Bevor das Verfahren beerdigt wird, möchte Untersuchungsrichter Enrico Borrelli aber nochmal alle Beteiligten hören. Vorsicht ist schließlich die Mutter der Ermittlungsakte. 44 Beschuldigte sollen sich am 5. Februar einfinden – gemeinsam mit ihren Anwälten, Dolmetschern, PR-Beratern und vermutlich auch ein paar Immobilienmaklern.

Von ursprünglich 77 Beschuldigten sind also noch ein paar übrig – aber man hat ja Zeit in der italienischen Justiz.

Telefonüberwachung war wohl eher fürs Archiv

Ein besonders tragischer Nebeneffekt: Die jahrelangen Telefonüberwachungen, in denen sich die Beteiligten vermutlich nicht gerade wie Ministranten benommen haben, dürfen nun möglicherweise gar nicht verwendet werden. Das liegt nicht etwa daran, dass sie uninteressant wären – sondern daran, dass sie ohne den Vorwurf der kriminellen Vereinigung rechtlich nicht ganz wasserdicht sind. Ein schönes Beispiel für: „Sie haben zwar alles mitgehört, aber das dürfen Sie jetzt leider nicht mehr wissen.

Benko bleibt (vorerst) außen vor

Benko selbst ist von den verbleibenden 21 Einzeldelikten, die man weiterhin verfolgt, nicht betroffen. Sein Anwalt Norbert Wess gibt sich daher erwartungsgemäß gelassen: Vielleicht bleibt für seinen Mandanten in Italien gar nichts übrig außer der Erinnerung an ein paar stressige Medienberichte und einen schönen Espresso in Trient.

Fazit: Keine Bande, nur ein Haufen Einzelkämpfer

Am Ende bleibt das beruhigende Fazit: Keine organisierte Kriminalität, nur organisierter Geschäftssinn. Und ein paar Gesetze, die vielleicht kreativ ausgelegt wurden. Oder wie man im Immobilienbusiness sagt: „Es war ein Deal. Kein Verbrechen.“

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