BWF Stiftung- Antwort der Kanzlei Späth aus Berlin auf unsere Presseanfrage

Von: Diebewertung Redaktion [mailto:redaktion@diebewertung.de] Gesendet: Mittwoch, 20. Januar 2016 08:50
An: kanzlei@dr-spaeth.com
Betreff: Presseanfrage

Presseanfrage

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

mein Name ist Thomas Bremer und wir betreiben das Informationsportal diebewertung.de sowie andere Portale. Wir planen eine weitere Berichterstattung über die Strategie der Rechtsanwälte, die Kunden der BWF Stiftung in Berlin vertreten.

Über Ihre Internetveröffentlichung bzw. Marktbeobachtung haben wir von Ihren Aktivitäten erfahren. Gestatten Sie mir dazu nachfolgende Fragen:

1. Wie haben die bisherigen Mandanten den Weg zu Ihnen gefunden? Haben Sie eine Funktion im Bereich Gläubigerausschuss?
2. Haben Sie eine Geschädigten-Gemeinschaft gegründet?
3. Falls ja, wie sind die Bedingungen der Gemeinschaft?
4. Hatten Sie Einsicht in die Strafakte?
5. Hatten Sie Einsicht in die Akte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht?
6. Welche Personen und Firmen sehen Sie in der Haftung? Wie ist Ihre Strategie?
7. Haben Sie erfolgreich Klagen durchgeführt? Falls ja, gegen wen?
8. Wen wollen Sie verklagen?
9. Haften Versicherungen von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Vertriebsmitarbeitern für den Schaden?
10. Haben Sie diejenigen in Anspruch genommen, welche sich in Untersuchungshaft befinden?
11. Wann rechnen Sie mit einem Strafverfahren gegen die Straftäter?
12. In Bezug auf „Goldlagerfirmen“ halten Sie das Rechtssystem für ausreichend.
13. Was halten Sie von der Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in dem Verfahren?

Wir wollen nächste Woche ausgewogen, fair und umfassend berichten, so dass eine Stellungnahme bis zum 25.01.2016 sehr freundlich wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bremer
www.diebewertung.de

Sehr geehrter Herr Bremer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten:

1. Unsere Mandanten haben den Weg zu uns über das Internet und über Anschreiben gefunden, eine Funktion im Gläubigerausschuss haben wir nicht.
2. Nein
3. ——
4. Nein, bisher noch nicht
5. Nein, bisher noch nicht
6. Wir haben zunächst einige Klagen gegen diverse Vermittler der Anlage eingereicht. Außerdem prüfen wir Ansprüche gegen die Kanzlei Dr. Schulte und die beteiligten Wirtschaftsprüfer, insbesondere die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG.
7. Bisher haben wir 2 erfolgreiche und bereits rechtskräftige Versäumnisurteile gegen 2 Vermittler, Urteil des LG Berlin vom 30.11.2015, Az. 13 O 370/15 und Urteil des LG Hof vom 04.12.2015, Az. 3 O 139/15.
8. Da bereits etliche Klagen gegen die Kanzlei Dr. Schulte & Partner eingereicht wurden (durch die Kanzlei Pforr), prüfen wir insbesondere Klagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG.
9. Ob Versicherungen haften, ist schwer zu beantworten:
9.1: Zahlreiche Vermittler sind haftpflichtversichert, so dass die Chance für die Anleger besteht, auf die Haftpflichtversicherungen zuzugreifen, ob die Versicherungen hier zahlen müssen oder sich auf einen eventuellen Risikoausschluss berufen können, steht noch nicht fest.
9.2: Bei der Kanzlei Dr. Schulte & Partner liegt ebenfalls eine Haftpflichtversicherung vor, hier dürfte aber nicht sicher sein, ob nicht eventuell vorsätzliches Handeln vorliegt, womit die Versicherungen eventuell nicht zahlen müssten.
9.3: Auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dürften eine Haftpflichtpflichtversicherung haben, hier dürfte auch nur fahrlässiges Handeln vorliegen, so dass reelle Chancen bestehen dürften, im Obsiegensfalle auf die Haftpflichtversicherungen zuzugreifen,
die Schwierigkeit wird darin liegen, zum einen diesen Fehlverhalten bei der Prüfung nachzuweisen, sowie, zu argumentieren, dass der Anleger in den Schutzbereich einbezogen wurde
10. Nein, die Personen, die sich in Untersuchungshaft befinden, haben wir nicht in Anspruch genommen, hier halten wir die Aussicht auf Vollstreckung nur für gering, zumal das erhebliche weitere Kosten beim Klageverfahren (Involvieren weiterer Anwälte)
verursachen würde, auch gegen diese Personen vorzugehen.
11. Nicht bekannt
12. Das Rechtssystem in Bezug auf „Goldlagerfirmen“ halte ich nicht für ausreichend. Diese müssten stärker überprüft werden. Ich rechne mit zahlreichen weiteren Skandalen und Bekanntwerden betrügerischer Fälle in der nächsten Zeit.
13. Die BaFin hat meiner Ansicht nach zu spät gehandelt. Nach unbestätigten Informationen des WDR hat sie bereits seit dem Jahr 2011 über die Geschäfte der BWF-Stiftung und des „Bund Deutscher Treuhand e.V.“ informiert.

Ich hoffe, hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung, gerne auch telefonisch.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Walter Späth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

4 Comments

  1. Niki Mittwoch, 03.02.2016 at 19:42 - Reply

    Mich würde mal interessieren, wer von Ihnen bereits anwaltlichen Rat beansprucht hat, und ob Sie nun gegen Ihren Vermittler klagen werden, denn das scheint ja sehr aussichtsreich zu sein. Ich bin mir noch nicht klar darüber, was zu tun ist.

  2. waneta Montag, 25.01.2016 at 11:02 - Reply

    Da eher schneit es in der Hölle, als das die Bafin einen Fehler eingesteht oder gar gegen sie ermittelt wird. Das wird nie und in keinem Fall bei gescheiterten Anlagemodellen geschehen. Sie muß und wird auch keine Auskünfte geben. Warum? Sie ist höchstens einem Ermittlungsausschuß seitens der Politik auskunftspflichtig. Und das wird NIE passieren.NIE!Außerdem, aufgepasst, die Belange der Anleger interessieren doch keinen wirklich. Im Gegenteil, je mehr Finanzkonzepte jenseits der Bankenlandschaft scheitern um so besser. Da latscht der gebeutelte Bürger doch wieder zu seiner systemrelevanten Bank/Sparkasse. Und das ist gut so. Dann bleibt deren Kohle schön im Blickfeld von Polititk und deren Raubrittern, sorry Finanzminister.

  3. Burkhard Sonntag, 24.01.2016 at 15:18 - Reply

    habe im Januar 2015 bei der Bafin angerufen,wollte wissen was bei der BWF los ist-antwort der Bafin :Uns liegt nichts gegen die BWF vor!Kurze Zeit später dann die Razzia!Wieso lassen die das 4 jahre laufen?

  4. sailer Sonntag, 24.01.2016 at 12:33 - Reply

    Die Bafin war bereits seit 2011 informiert worden ? Somit kommt doch klar eine Mithaftung der Bafin in Betracht. So ist es schon fast ein Witz, dass ein Richter aus Nuernberg gegenueber einem Vermittler sagte: Er haette sich bei der Bafin erkundigen muessen – er als Richter sollte eigentlich wissen, dass die Bafin hier keine Auskuenfte gibt. Die Frage seitens der Justiz haette lauten muessen – seit wann war die Bafin informiert und wie lange hat sie ein Geldeinsammeln weiter geduldet ? Die letzten Anleger haben noch im Januar 2015 Gelder an die BWF Stiftung ueberwiesen ! Von der Seite der Bafin fehlt jegliche Stellungnahme ? Auch von KPMG und vom Wirtschaftspruefer keinerlei Stellungnahme ? Die Bafin hat sich hier aber gravierend zuviel Zeit gelassen und Anleger in ihr Unglueck laufen lassen – noch im Januar 2015 !!!

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