Startseite Allgemeines BVI informiert zum Thema „Offene-Immobilien-Fonds“
Allgemeines

BVI informiert zum Thema „Offene-Immobilien-Fonds“

Teilen

Ab spätestens 2013 müssen Neuanleger ihre Offenen Immobilien Fonds-Anteile für mindestens 24 Monate nach dem Erwerb halten.

Zudem müssen Bestands- und Neuanleger ab spätestens 2013 eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten einhalten. Unabhängig von diesen Fristen wird jedoch für jeden Anleger ein Betrag in Höhe von 30.000 Euro pro Kalender-Halbjahr verfügbar bleiben. Die Liquiditätsbedürfnisse der meisten Privatanleger sind so gut abgedeckt.Damit zählen die Privatanleger zu den großen Gewinnern der Reform: Sie können künftig auf stabilere Produkte setzen und bleiben durch den großzügig freigestellten Verfügungsrahmen gleichzeitig flexibel.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Lizenz für Influencer in Dubai

Eine Influencer-Lizenz in Dubai (bzw. in den Vereinigten Arabischen Emiraten) ist tatsächlich...

Allgemeines

Insolvenz ohne Masse: Euro Grundinvest Management – Eine Entwicklung, vor der wir seit Jahren gewarnt haben

Mit Beschluss vom 03. März 2026 hat das Amtsgericht München (Insolvenzgericht) im...

Allgemeines

Analyse: Wichtige Erkenntnisse aus den Vorwahlen in Texas und North Carolina

Der erste große Vorwahltag der Zwischenwahlen 2026 brachte vor allem in Texas...

Allgemeines

Trotz Marktschwankungen: -Vermögen steigen weiter – Frauen sparen deutlich mehr

Wer in diesen Tagen auf die Börsen reagiert, dürfte angesichts geopolitischer Spannungen...