Wer ab 1. Mai 2015 in einer Immobilienanzeige für Wohngebäude nicht sämtliche Pflichtangaben zur Energieeffizienz macht, riskiert ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 15.000 Euro.
Folgende Angaben müssen Verkäufer und Vermieter machen:
- das Baujahr des Hauses,
- den Energieträger der Heizung,
- den Endenergiekennwert aus dem Energieausweis und
- die Art des Ausweises.
Wer einen Energieausweis hat, der nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurde, muss darüber hinaus die darin aufgeführte Effizienzklasse veröffentlichen. Die Pflicht, die Daten anzugeben, gilt bereits seit 1. Mai 2014, Verstöße werden aber erst ab Mai 2015 geahndet.
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