Allgemeines

Bußgeld droht

Teilen
Wer ab 1. Mai 2015 in einer Immobilienanzeige für Wohngebäude nicht sämtliche Pflichtangaben zur Energieeffizienz macht, riskiert ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 15.000 Euro.

Folgende Angaben müssen Verkäufer und Vermieter machen:

  • das Baujahr des Hauses,
  • den Energieträger der Heizung,
  • den Endenergiekennwert aus dem Energieausweis und
  • die Art des Ausweises.

Wer einen Energieausweis hat, der nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurde, muss darüber hinaus die darin aufgeführte Effizienzklasse veröffentlichen. Die Pflicht, die Daten anzugeben, gilt bereits seit 1. Mai 2014, Verstöße werden aber erst ab Mai 2015 geahndet.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Gold-Zielkauf mit 2 % Rabatt – sinnvoll oder riskant?

Ein Nutzer hat ein Goldmodell aus der Schweiz vorgestellt, bei dem Anleger...

Allgemeines

Ehemaliger Anti-Terror-Chef der USA wegen möglicher Geheimnisverrat-Ermittlungen im Fokus

Der frühere Leiter des US-Zentrums zur Terrorismusbekämpfung, Joe Kent, steht offenbar im...

Allgemeines

Angriffe auf Energieanlagen treiben Ölpreise in die Höhe – Sorge vor globalen Folgen wächst

Die Eskalation im Nahen Osten verschärft die Lage auf den Energiemärkten: Angriffe...

Allgemeines

Neue iPhone-Spyware „Darksword“ entdeckt: Millionen Geräte potenziell betroffen

Sicherheitsforscher haben eine neue Schadsoftware identifiziert, die gezielt iPhones und andere Apple-Geräte...